Nachtests Diese Produkte dürfen das Testsiegel nicht mehr tragen

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Nachtests - Diese Produkte dürfen das Testsiegel nicht mehr tragen

© Getty Images (M)

Damit sich Verbraucher auf die Testsiegel der Stiftung Warentest verlassen können, führen wir regel­mäßig Nachtests durch. Hat sich ein Produkt verändert, darf der Hersteller nicht mehr mit dem Stiftung-Warentest-Logo werben.

Logolizenzen und Nachtests

Anbieter, die mit dem Qualitäts­urteil und unserem Markenzeichen werben möchten, müssen einen Lizenz­vertrag abschließen. Rund 600 Hersteller pro Jahr nutzen diese Möglich­keit der Werbung für ihre Produkte. Damit unterwerfen sie sich strengen Regeln (Werbung mit Testurteilen).

Einnahmen fließen in Nachtests

Einen Teil der Logolizenz-Einnahmen verwendet die Stiftung Warentest für Nachtests. Etwa zehn Prozent der Produkte, für die mit dem Testsiegel geworben wird, testet die Stiftung Warentest nach. Aktuell finden also etwa 60 Nachtests pro Jahr statt.

Mehr Sicherheit für Verbraucher

Stellen die Tester bei den Nachtests Veränderungen in prüfrelevanten Merkmalen fest, wird der Logolizenz­vertrag gekündigt. Hersteller oder Anbieter dürfen für dieses Produkt dann nicht mehr mit dem Qualitäts­urteil der Stiftung Warentest werben. Die Nachtests sollen Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit geben: Wenn sie das Logo der Stiftung Warentest auf einem Produkt sehen, sollen sie sicher gehen können, beim Kauf desselben auch die entsprechende Qualität zu erhalten.

BGH: Obi muss Werbung mit Test­ergeb­nissen klar gestalten

Der Verband Sozialer Wettbewerb hat gegen die Baumarkt­kette Obi geklagt. Obi hatte in einem Werbe­prospekt neben anderen Produkten einen Eimer Farbe abge­bildet. Die Farbe war Testsiegerin in einer der Unter­suchungen der Stiftung Warentest.

Damit wurde auf dem Farb­eimer geworben. Durch die Verkleinerung des Eimers im Prospekt waren zwar unser Logo und das Wort „Testsieger“ erkenn­bar, nicht aber die konkrete Fund­stelle des Tests. Diese fehlende Erkenn­barkeit stelle eine irreführende Werbung dar, weil dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, die er für eine informierte geschäftliche Entscheidung braucht, so der Bundes­gerichts­hof (BGH).

Obi nutze den Testsieg im Rahmen eigener Werbung und müsse daher die konkrete Fund­stelle, also Ausgabe und Erscheinungs­jahr der Zeit­schrift, deutlich erkenn­bar darstellen (BGH, Az. I ZR 134/20). Obi sei es zumut­bar, die Fund­stelle zum Beispiel in einer Fußnote zu ergänzen.

Diese Produkte dürfen das Siegel nicht mehr tragen

Wechsel­service für Gast­arife: Remind.me [09.11.2022]

Einen Wechsel­service, auch Wechsel­dienst genannt, empfiehlt die Stiftung Warentest Haushalten, die sich um den Preis­vergleich und den Gast­arif­wechsel nicht selbst kümmern wollen. Anders als Vergleichs­portale organisieren sie den Wechsel nicht nur einmalig, sondern betreuen Kunden und Kundinnen lang­fristig. Der Wechsel­service Remind.me, den wir im Test 12/2021 als „empfehlens­wert“ einge­stuft hatten, darf nicht mehr mit unserem Logo werben. Eine Nach­prüfung hat ergeben, dass der Wechsel­service sein Angebot in prüfrelevanten Merkmalen verändert hat.

Remind.me schließt jetzt Haushalte von der weiteren Betreuung aus, die mit dem vorgenommenen Tarifwechsel nicht einverstanden sind und ihr Widerrufs­recht nutzen. Nach­teilig ist dieses Vorgehen für alle Bestands­kunden. Denn anders als Neukunden werden sie erst nach einem erfolg­reichen Tarifwechsel informiert. Wer jedoch den Tarif selbst­ständig beim Anbieter widerruft, muss sich anschließend selbst einen neuen Tarif suchen. Der alte Tarif wurde wirk­sam durch Remind.me gekündigt. Eine weitere Betreuung durch Remind.me findet nicht statt.

Eine weitere Abweichung vom Testdesign ist die „richtige Bezugs­größe bei der Erspar­nisberechnung“ beim Tarifwechsel. Erforderlich wäre, dass die aktuellen Tarif­konditionen des Kunden zur Berechnung der Ersparnis heran­gezogen werden müssen. Remind.me nutzt dafür seit kurzem allerdings „einen voraus­sicht­lichen Preis“ und gibt folgende Begründung: „Da wir den kompletten Energiemarkt im Blick haben, rechnen wir in Kürze mit weiteren durch­schnitt­lichen Preis­erhöhungen von 60 % bezüglich Ihrer aktuellen Kosten.“ Diese Preis­prognose ist nicht schlüssig. Problematisch ist, dass Remind.me den „voraus­sicht­lichen Preis“ für eine Erspar­nisberechnung heran­zieht und damit den Tarifwechsel begründet. Nur mithilfe des „voraus­sicht­lichen Preises“ kann Remind.me sein Ziel „die Auswahl eines güns­tigeren … Anbieters“ erreichen.

Hätte der Wechsel­service Remind.me bereits zum Zeit­punkt der Anbieter­auswahl mit prognostizierten Preisen gearbeitet und außerdem Kunden, die einen ungewünschten Vertrag widerrufen, sich selbst über­lassen, wäre der Service in unserem Test nicht berück­sichtigt worden, da er laut Testdesign nicht die Funk­tion eines Wechsel­dienstes erfüllt.

Wir haben den Lizenz­vertrag deswegen zum 9. November 2022 gekündigt. Remind.me darf nicht mehr mit unserem Logo für seinen Gast­arif­vergleich werben.

Smartes Türschloss: Abus Home­Tec Pro CFA3000 [11.08.2022]

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© Stiftung Warentest

Das Funk-Türschloss war im Oktober 2020 Bestand­teil unseres Tests smarter Tür­schlösser, schnitt damals gut ab, landete mit der Note 2,4 aber auf den hinteren Plätzen seiner Produkt­gruppe. Im August 2022 warnte das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik vor einer neu entdeckten Sicherheitslücke, die es Angreifern ermöglicht, das Schloss per Hack zu öffnen. Laut Abus lässt sich der Fehler nicht per Software-Update beheben. Wir haben deshalb den Lizenz­vertrag gekündigt sowie das Qualitäts­urteil und mehrere Unter­urteile zurück­gezogen. Wir empfehlen, das Produkt abzu­montieren und nicht mehr zu verwenden – zumal Versicherer bei Einbrüchen die Haftung verweigern könnten, da die Sicher­heits­lücke inzwischen allgemein bekannt ist.

Den Test der smarten Türschlösser haben wir entsprechend aktualisiert.

Vier Pfleg­etagegeld­versicherungen [19.05.2021]

Die DKV Versicherung hat für ihre Pfleg­etagegeld­versicherung „PTG“ nach unserer Unter­suchung mit einem guten Finanztest-Qualitäts­urteil geworben. Die DFV Deutsche Familien­versicherung AG warb für ihre Pfleg­etagegeld­versicherung „Deutsch­land­pflege Flex“ entsprechend. Eine Nach­prüfung ergab: Beide Versicherer haben die Beiträge für ihre so beworbenen Tarife nach dem Stichtag der Unter­suchung (1. Januar 2020) ange­hoben. In einer weiteren Nach­prüfung stellte sich heraus, dass auch die Huk Coburg für ihre gut bewerteten und mit einer Lizenz beworbenen Tarife „PMvario/1560 und PMvario/1600“ die Beiträge ange­hoben hat. Das gleiche gilt für die VRK bei ihren ebenfalls gut bewerteten und entsprechend beworbenen Varianten „Pflege Flexible/1560 und Pflege Flexible/1600“.

Mit der Beitrags­erhöhung verstießen die vier Versicherer gegen den Lizenz­vertrag für die Nutzung unseres Siegels. Grund: Während der Nutzungs­dauer dürfen keine bewertungs­relevanten Bestand­teile eines Produkts verändert werden. Das ist aber geschehen, denn der Beitrag der jeweiligen Versicherungen fließt bei der Unter­suchung von Pfleg­etagegeld­versicherungen in die Bewertung für das Finanztest-Qualitäts­urteil ein. Mit beiden Versicherern wurde der Nutzungs­vertrag rück­wirkend gekündigt. Sie dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben.

Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich

Matratze: MFO VitaSan [20.04.2021]

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Die VitaSan 7-Zonen-Kalt­schaum­matratze von MFO mit einer Liegefläche von 90 x 200 Zenti­metern gehörte zu den besten in Test 4/2020. In den Nach­prüfungen schickten wir zwei zusätzliche Exemplare der Matratze in die Klimakammer – und bei beiden veränderte sich die Härte viel stärker als im ursprüng­lichen Test. Laut Anbieter hat sich an der Rezeptur und am Herstellungs­verfahren der Matratze nichts geändert, an unserer Klima­prüfung allerdings auch nicht. Wir haben den Lizenz­vertrag am 1. April 2021 gekündigt, MFO darf die VitaSan nicht mehr als Testsieger bewerben.

Alle Matratzen im Test

Sous-vide-Garer: Allpax SVU [13.01.2020]

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Der Testsieger unseres Tests von Sous-vide-Garern, der Allpax SVU, hat ein geändertes Innenleben. In einem routine­mäßigen Nachtest haben wir fest­gestellt, dass der Strom­verbrauch gesunken ist, aber die Garzeiten sich teil­weise deutlich verlängert haben. Außerdem lag der neuen Variante des Heiz­stabs keine Gartabelle bei. Im Test hätten wir das mit Mangelhaft bewertet. Auf unsere Nach­frage bestätigte der Anbieter die Veränderungen an bestimmten Bauteilen. Der Anbieter darf nicht länger mit unserem Testsiegel werben.

Test Sous-vide-Garer (test 01/2018)

Voll­wasch­mittel: Gut & Günstig Ultra [16.05.2019]

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© Stiftung Warentest

Edeka hat auf seinem Voll­wasch­mittel Gut & Günstig Ultra mit einem guten test-Qualitäts­urteil geworben – aber in die Packung etwas anderes gefüllt als den Testsieger aus dem Test von Oktober 2018. Eine Nach­prüfung ergab: Das Pulver enthielt weniger von der Reini­gungs­chemikalie TAED als das ursprüng­lich geprüfte Wasch­mittel. Flecken ließen sich nun deutlich schlechter entfernen. Edeka verstößt damit gegen den Lizenz­vertrag für die Nutzung unseres test-Siegels. Seit Anfang Mai ist er gekündigt. Das gilt auch für das rezepturgleiche Wasch­mittel Bravil Activ Plus von Netto Marken-Discount. Beide dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben.

Test Voll­wasch­mittel (test 10/2018)

Hundefutter: Purina Beneful von Nestlé [26.07.2017]

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Das Hundetro­ckenfutter Purina Beneful von Nestlé darf nicht mehr mit dem test-Logo der Stiftung Warentest werben. Eine Nach­prüfung ergab: Die bunten Brocken enthalten inzwischen deutlich weniger Vitamin A als im ursprüng­lich getesteten Produkt, das die Gesamt­note Gut erhalten hatte. Wir wiesen den geringeren Gehalt in drei Packungen nach. Hunde brauchen eine ausreichende Menge Vitamin A – für Wachs­tum, Haut, Stoff­wechsel und Augen. Mit dem test-Logo darf ein Hersteller nur so lange werben, wie er seine Ware nicht in Merkmalen verändert, die Teil der Bewertung waren.

Test Hundefutter (test 6/2016)

Pfleg­etagegeld­versicherung: Württem­bergische [21.07.2016]

Nachtests - Diese Produkte dürfen das Testsiegel nicht mehr tragen

Die Pfleg­etagegeld­versicherung der Württem­bergische mit der Tarifbezeichnung PTPU darf das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamt­note Sehr Gut (1,2) für den Modell­fall 45-jährige und Sehr Gut (1,5) für den Modell­fall 55-jährige künftig nicht mehr tragen: Grund: Wir haben bei der Unter­suchung von Pfleg­etagegeld­versicherungen bewertet, wie viel ein Pfleg­etagegeld­tarif für ein vorgegebenes Budget in den einzelnen Pfle­gestufen bei Pflegebedürftig­keit zahlt. Der Preis wurde ins Verhältnis zur Leistung in den verschiedenen Pfle­gestufen gesetzt und war so unmittel­bar bewertungs­relevant. Bei einem Nachtest stellten wir fest, dass die Württem­bergische den Beitrag für ihren Pflege­tagegeld­tarif erhöht hat.

Der Test Private Pflege­versicherung aus Finanztest 5/2015 wurde inzwischen durch einen neueren Test ersetzt.

Fahr­radhelm: Melon Urban Active [25.05.2016]

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Im Rahmen des Tests von Kinder­helmen fanden wir in den Einstell­riemen des Melon Urban Active der Größe XXS-S den Schad­stoff Naph­thalin. Er steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Im Helm für Erwachsene hatten wir im vergangenen Jahr keine Schad­stoffe gefunden. Nach den aktuellen Ergeb­nissen haben wir je drei Melon-Helme der Größen M-L und XL-XXL nachgeprüft. In allen sechs fanden wir deutliche Mengen Naph­thalin. Die Schad­stoff­konzentra­tion lag unter dem Grenz­wert des GS-Siegels (Geprüfte Sicherheit), der für Erwachsene gilt. Unseren Kriterien entsprechend würden wir ihm die Schad­stoff­note ausreichend geben. Damit können wir den Melon Urban Active in Erwachsenen-Größen nicht mehr empfehlen.

Test Fahrradhelme (test 5/2017 und 8/2015)

Auto­kinder­sitz: Migo Saturn mit Isofix-Basis Solar [27.04.2016]

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Im Nachtest stellten unsere Prüfer fest, dass dem Sitz inzwischen ein seitlich montierter Energie­absorber fehlt und die Bewertung schlechter ausfällt.

Produktfinder Autokindersitze (Test­ergebnis veröffent­licht am 22.05.2014)

Hack­fleisch: Biohack­fleisch Bio+ [25.04.2016]

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Das abge­packte gemischte Biohack­fleisch Bio+, das etwa Kauf­land und Real verkaufen, hatte bei einer Nach­prüfung eine andere Zusammenset­zung als das für test 2/2015 untersuchte Hack­fleisch des Anbieters Vion Convenience. Der Fett­gehalt hatte sich deutlich erhöht, ein Zeichen für schlechtere Fleisch­qualität. Die Prüfer haben drei Proben Bio+ mit verschiedenen Verbrauchs­daten untersucht, in zwei fanden sie knapp doppelt so viel Fett wie ursprüng­lich. Noch fünf weitere Produkte aus dem Test von Hack­fleisch wurden nachgeprüft, ohne auffälliges Ergebnis.

Test Hackfleisch (test 2/2015)

BB Cream: Olaz Total Effects 7 in one [17.12.2015]

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Eine Über­prüfung der Creme hat ergeben: Die Umver­packung ist in Darstellung, Kontrast und Schrift­größe verändert. In einem erneuten Test könnten Deklarations- und Gesamt­urteil anders ausfallen. Auch die Inhalts­stoff­liste ist eine andere. Drei Stoffe sind nicht mehr zu finden, neun neu hinzugekommen. So wurde etwa ein Emulgator ersetzt. Das kann Folgen für Konsistenz und Verteil­barkeit haben. Auch die Reihen­folge der Stoffe hat sich geändert. Sie lässt Rück­schlüsse auf die Konzentrationen der Stoffe zu. Die BB-Creme Olaz Total Effects 7 in one darf das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamt­note Gut (2,1) zukünftig nicht mehr tragen.

Test BB-Cremes (test 1/2015)

Fernseher: Technisat TechniPlus 55 ISIO [17.09.2015]

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Bei der Über­prüfung des Fernsehers Technisat Techniplus 55 Isio ergaben sich Unterschiede zum 2013 getesteten Gerät. So hat sich zum Beispiel die Bild­qualität verschlechtert, vor allem bei der Farb­wieder­gabe fanden wir in der Nach­prüfung Abweichungen. Das einge­baute Display entsprach nicht mehr dem ursprüng­lich geprüften.

Produktfinder Fernseher (Test­ergebnis veröffent­licht am 19.11.2013)

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.11.2022 um 16:13 Uhr
    Nachprüfungen, Matratze

    @Moret: Zum Sachverhalt: Immer wenn wir bei Nachprüfungen Auffälligkeiten feststellen, nennen wir das Produkt nicht nur in der Liste, die Sie gesehen haben, sondern bringen auch am Produkt auf test.de eine Fußnote an, die auf das Nachprüfungsergebnis hinweist. Das ist auch bei dieser Matratze der Fall.

  • Moret am 28.11.2022 um 14:52 Uhr
    Bitte um Aktualisierung im Test

    Ich habe mir gerade zwei MFO: VitaSan Komfort Matratzen gekauft - und lese jetzt erst hier, dass sie schlechter nachgetestet wurden.
    Klar werde ich jetzt versuchen, dran zu denken, dass ich immer noch nach Nachtests suche. Aber es ist schon echt ärgerlich - ich kann mir jetzt überlegen, ob ich die Matratzen zurückschicke und mir irgendwas schlechter getestetes oder ungetestetes oder eine andere gute mit 3-4 Wochen Lieferzeit hole.
    Also, ich jedenfalls bin auf die Nase gefallen, weil die Infos beim Test nicht aktualisiert wurden. Würde mich wirklich drüber freuen, wenn Sie das zukünftig bei den Tests auch vermerken.

  • HaPeHo57 am 19.05.2021 um 16:07 Uhr
    Nachtest Vollwaschmittel

    Hallo,
    ich finde es ganz toll, dass Ihr Nachtests macht. Beim Vollwaschmittel habe ich, aufgrund des Tests von 10/2018 Bravil Activ Plus von Netto Marken-Discount gekauft und werde nun auf die Waschmittel von "dm" oder "ALDI" ausweichen müssen.
    Ich hoffe, dass weitere Nutzer ähnlich verfahren und EDEKA und NETTO die Produktveränderung zu Lasten der Verbraucher an ihrem Umsatz spüren.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.05.2021 um 11:52 Uhr
    Logo-Lizenz Entzug durch Nachprüfung

    @MCT2020: In unseren Produkt -Tabellen wird dieser Hinweis angezeigt. Man findet ihn auch unter: "Im Nachtest aufgefallen". Siehe Edeka G&G Waschmittel unter
    www.test.de/Vollwaschmittel-Die-Besten-fuer-Weisses-4770157-5473869/
    (mk)

  • MCT2020 am 01.05.2021 um 12:58 Uhr
    Aktualisierung Test

    Hallo,
    ich bin zum ersten Mal per Glück auf diese Seite gestoßen!
    Wenn ich ein Produkt Test nachschaue suche ich in der Regel nicht noch nach anderen Seiten, wo diese Test Ergebnisse bzw Siegel entfernt werden.
    Vielleicht wäre es ratsam im Testergebnis selbst dies auch zu aktualisieren, denn bis heute war ich der Meinung Edeka G&G Waschmittel ist immer noch gut!