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Auf das Urteil der Stiftung Warentest ist Verlass – viele Käuferinnen und Käufer richten sich danach, Hersteller werben gerne damit. So machen Sie es richtig.
Logo-Lizenzvertrag: Werben mit dem Testsiegel

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Wer mit den Logos der Stiftung Warentest werben möchte, muss strenge Regeln einhalten. Diese sind im Logo-Lizenzvertrag enthalten, den alle werbenden Firmen unterschreiben müssen. So können Täuschung und unlautere Werbung mit Testergebnissen unterbunden werden. Die Abwicklung übernimmt vollständig die gemeinnützige RAL gGmbH.
Sonderdrucke: Werben mit kompletten Testberichten

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Wer nicht nur mit einem Qualitätsurteil, sondern mit dem gesamten Test werben möchte, kann bei der Stiftung Warentest Sonderdrucke anfordern. Auf Bestellung drucken wir einzelne Tests im original test- oder Finanztest-Layout ab einer Mindestauflage von 5.000 Stück. Außerdem können Tests auch als PDF zur Online-Nutzung erworben werden.