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Auf das Urteil der Stiftung Warentest ist Verlass – viele Käufer richten sich danach, Hersteller werben gerne damit. So machen Sie es richtig.
Logo-Lizenzvertrag: Werben mit dem Testsiegel

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Wer mit den Logos der Stiftung Warentest werben möchte, muss strenge Regeln einhalten. Diese sind im Logo-Lizenzvertrag enthalten, den alle werbenden Firmen unterschreiben müssen. So können Verbrauchertäuschung und unlautere Werbung mit Testergebnissen unterbunden werden. Die Abwicklung übernimmt vollständig die gemeinnützige RAL gGmbH. Was dabei zu beachten ist.
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Sonderdrucke: Werben mit kompletten Testberichten

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Wer nicht nur mit einem Qualitätsurteil, sondern mit dem gesamten Test werben möchte, der kann bei der Stiftung Warentest Sonderdrucke anfordern. Auf Bestellung druckt die Stiftung Warentest einzelne Tests im original test- oder Finanztest-Layout ab einer Mindestauflage von 5.000 Stück. Außerdem können Tests auch als PDF zur Online-Nutzung erworben werden.
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