Paraffin- und petroleumhaltige Lampenöle sind immer noch eine große Gefahr für Kleinkinder, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Zwar dürfen gefärbte und parfümierte Lampenöle seit dem Jahr 2000 nicht mehr verkauft werden. Aber es kommt zu tödlichen Unfällen, weil ungefärbte und unparfümierte Öle weiterhin verkauft werden dürfen und in Kinderhände gelangen. Deshalb fordert das BfR die Ausweitung des Verbots auf alle Lampenöle. Denn schon beim Verschlucken kleinster Mengen können sie schwere, so genannte chemische Lungenentzündungen auslösen. Eltern kleiner Kinder sollten auf die Verwendung solcher Öle im Haushalt verzichten. Haben Kinder trotz Vorsichtsmaßnahmen Lampenöl verschluckt: Kein Erbrechen auslösen. Das erbrochene Öl kann sonst in die Lungen eindringen. Giftnotruf wählen oder Notarzt rufen. Auch bei geringsten Symptomen wie zum Beispiel Husten muss das Kind unbedingt ärztlich versorgt und überwacht werden.
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