Wenn Sie Ihr Auto aus dem Verkehr ziehen wollen, müssen Sie es abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie es verschrotten lassen möchten. Sie können Ihr Fahrzeug auch zeitweise stilllegen. Durchs Abmelden sparen Sie dann Steuern und Versicherungsbeiträge. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Und sagen, wie Sie Ihr Auto auch online abmelden können.
Sie benötigen:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
- Nummernschilder
- Bei endgültiger Abmeldung: Verwertungsnachweis
Schritt 1
Sie können Ihr Auto bei einer Zulassungsstelle in Ihrer Nähe abmelden. Oft nehmen auch Bürgerbüros Abmeldungen vor. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie einen Termin vereinbaren, wenn das möglich ist. Die Gebühren für die Außerbetriebsetzung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Sie liegen meist etwa zwischen 7 und 10 Euro.
Schritt 2: Vorübergehend stillegen
Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen zusammenhaben, bevor Sie zur Abmeldung gehen: einen gültigen Personalausweis, Teil I und II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und die Nummernschilder. Die Kennzeichen werden dann entwertet. Das Auto muss auf privatem Gelände abgestellt werden. Eine Stilllegung gilt für maximal sieben Jahre. In diesem Zeitraum können Sie Ihr Auto wieder anmelden. Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsstelle auch das Finanzamt und Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer. Erhält der Versicherer den Bescheid, gilt für maximal 18 Monate eine Ruheversicherung. In dieser Zeit zahlen Sie keine Beiträge.
Schritt 3: Endgültig Abmelden
Möchten Sie Ihr Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen, brauchen Sie zusätzlich einen Verwertungsnachweis, den Ihnen die Annahmestelle für Altautos ausstellt, bei der Sie das Auto entsorgen lassen. Einige Betriebe bieten einen umfassenden Service. Sie holen das Auto kostenlos ab und übernehmen teils sogar die Abmeldung bei der Zulassungsstelle.
Online-Abmeldung
Seit 2015 können Sie Ihr Auto unter bestimmten Voraussetzungen online abmelden: Dafür brauchen Sie eine der neuen Stempelplaketten mit Code, einen Fahrzeugschein mit verdecktem Sicherheitscode und einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Mehr Informationen finden Sie auf dem Internetportal des Kraftfahrzeug-Bundesamts.
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Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wurde das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes am 01.10.2017 abgeschaltet.
Ab diesem Datum können Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen (auf denselben Halter, im selben Zulassungsbezirk, mit reserviertem Kennzeichen) ausschließlich über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde abgewickelt werden.
Wenn Sie eine Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung online vornehmen möchten, nutzen Sie hierfür bitte das Internetportal ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Vielen Dank!
Kraftfahrt-Bundesamt
September 2017