Gewusst wie Auto anmelden

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Gewusst wie - Auto anmelden

Kenn­zeichen werden geprägt. Per Online-Zulassung kann auch mit ungestempeltem Kenn­zeichen losgefahren werden - zumindest vorläufig. © picture alliance / dpa Themendienst / Arne Immanuel Baensch

Autos können persönlich in der Zulassungs­stelle oder online zugelassen werden. Eine neue Verordnung vereinfacht die Online-Zulassung. Das müssen Sie wissen.

Auto online anmelden

Durch die neue Fahr­zeug-Zulassungs­ver­ordnung, die seit September 2023 gilt, können Sie direkt nach der Antrag­stellung mit einer vorläufigen Zulassung losfahren. Möglich wird das durch die Einrichtung von internetbasierten Kfz-Portalen (i-Kfz-Portale) der Zulassungs­stellen. Darüber können Sie verschiedene Dienst­leistungen der Zulassungs­behörde rund um Kraft­fahr­zeuge in Anspruch nehmen.

Sie benötigen

  • Personal­ausweis mit akti­vierter Online-Ausweis­funk­tion (eID) samt sechs­stel­liger PIN, ein externes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit Authentifikations­software.
  • Elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nr.).
  • Zulassungs­bescheinigung Teil II mit verdecktem Sicher­heits­code.
  • Bescheinigung über gültige Haupt­unter­suchung (HU).
  • Für einen Neuwagen aus dem Ausland: COC-Zertifikat.
  • IBAN für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer.
  • Teil­nahme an einem elektronischen Bezahl­verfahren (z. B. Kreditkarte, Giropay oder Paypal).

Ohne Versicherung läuft nichts

Eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist in Deutsch­land gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt für Schäden, die durch Ihr Fahr­zeug an Dritten entstehen, und soll sicher­stellen, dass Opfer auch dann entschädigt werden, wenn ein Unfall­ver­ursacher nicht zahlen kann. Möchten Sie zusätzlich Ihren eigenen Wagen gegen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl, Sturm­schäden, Wild­unfälle oder auch Schäden am eigenen Auto durch selbst verursachte Unfälle absichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder Voll­kasko­versicherung.

Mit dem Test der Stiftung Warentest einschließlich Online-Rechner können Sie leicht einen güns­tigen Tarif mit den von uns empfohlenen Mindest­leistungen finden. Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie eine elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nr.), die Sie bei der Fahr­zeug­zulassung angeben müssen, um den Versicherungs­schutz nach­zuweisen.

Schritt 1: Kenn­zeichen reser­vieren und prägen lassen

Wollen Sie direkt nach der Zulassung losfahren, benötigen aber neue Kenn­zeichen – zum Beispiel, wenn Sie ein Wunsch­kenn­zeichen wollen –, sollten Sie vorab ein Kenn­zeichen reser­vieren und Schilder prägen lassen. In Deutsch­land gilt Kenn­zeichen­pflicht. Wir empfehlen, die Reser­vierung gleich am Anfang zu erledigen, da Sie die Angabe für den Antrag benötigen. Sie dürfen mit der vorläufigen Zulassung direkt losfahren, wenn Ihr Wagen Kenn­zeichen hat, die mit dem in der Zulassung genannten über­einstimmen.

Rufen Sie das i-Kfz-Portal der örtlichen Zulassungs­behörde auf, um Ihr neues Kenn­zeichen zu reser­vieren. Aktuell gibt es noch keine Über­sichts­seite, der Sie eine Liste der Portale entnehmen können. Suchen Sie über Ihre Such­maschine daher nach den Stich­worten „i-Kfz-Portal“ in Kombination mit Ihrem Wohn­ort. Prüfen Sie im Portal, ob Ihr Wunsch­kenn­zeichen verfügbar ist oder wählen Sie alternativ ein zufäl­lig generiertes Kenn­zeichen. Die Reser­vierung gilt für drei Monate.

Beachten Sie, dass für die Reser­vierung Gebühren in Höhe von 2,60 Euro anfallen. Für die Reser­vierung eines Wunsch­kenn­zeichens werden zusätzlich 10,20 Euro fällig. Am Ende des Vorgangs können Sie eine Reser­vierungs­bestätigung ausdrucken, die als Bescheinigung für den Schilder­hersteller dient. Bestellen Sie nun die Kenn­zeichen bei einem Schilder­hersteller Ihrer Wahl. Dieser Service wird auch online angeboten, die Schilder werden Ihnen dann zuge­schickt. Oder Sie suchen einen Schilder­hersteller vor Ort auf.

Schritt 2: Zulassungs­antrag im i-Kfz-Portal stellen

Nun geht es zur Zulassung Ihres Autos. Identifizieren Sie sich im i-Kfz-Portal mit einem externen Kartenlesegerät oder per Smartphone, etwa mit der kostenlosen App „Ausweis­App2“. Wichtig ist, dass Sie dafür die Online-Ausweisfunktion Ihres Personal­ausweises akti­viert haben.

Geben Sie anschließend die notwendigen Daten (Kfz-Kenn­zeichen, Sicher­heits­code der Zulassungs­bescheinigung Teil II, Datum einer gültigen Haupt­unter­suchung, eVB-Nr., Konto­verbindung des Halters für das SEPA-Last­schrift­verfahren) in der Antrags­maske des Portals ein. Die Antrags­daten werden anschließend auto­matisiert in Echt­zeit geprüft.

Die Zulassungs­bescheinigung wird ungültig, nachdem Sie den Sicher­heits­code freigelegt haben. Sie erhalten die neuen Zulassungs­papiere zusammen mit allen anderen Unterlagen nach der Antrag­stellung per Post.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Zulassungs­bescheinigung (Teil I und II, früher Fahr­zeug­schein und Fahr­zeug­brief) über einen verdeckten Sicher­heits­code verfügt. Das ist bei allen Zulassungs­bescheinigungen, die ab 2018 ausgestellt wurden, der Fall. Falls Ihre Zulassung älter ist, müssen Sie vorab eine neue beantragen, um die Online-Zulassung nutzen zu können. Alternativ können Sie die Zulassung in Ihrer örtlichen Zulassungs­stelle erledigen.

Schritt 3: Gebühren bezahlen

Für die Zahlung der Gebühren verlangen die Zulassungs­stellen, dass Sie an einem elektronischen Bezahl­verfahren teilnehmen wie beispiels­weise Paypal, Giropay oder Kreditkarte. Die Kosten für die Online-Zulassung liegen zwischen 12,80 Euro und 14,90 Euro je nach Art der Zulassung.

Schritt 4: Mit dem vorläufigen Zulassungs­nach­weis losfahren

Nach der Zahlung stehen der elektronische Zulassungs­bescheid und ein vorläufiger Zulassungs­nach­weis zum Download bereit. Zum Abrufen der Dokumente haben Sie 30 Minuten Zeit. Rufen Sie in dieser Zeit die Dokumente nicht ab, ist eine sofortige Inbetrieb­nahme nicht mehr möglich. Mit dem vorläufigen Zulassungs­nach­weis können Sie direkt losfahren, sofern Ihnen die bestellten Kenn­zeichen schon vorliegen. Drucken Sie dafür die vorläufige Zulassung aus und platzieren Sie sie gut sicht­bar hinter der Wind­schutz­scheibe. Montieren Sie die neuen Kenn­zeichen an Ihrem Fahr­zeug.

Von Ihrer Kfz-Zulassungs­stelle erhalten Sie per Post im Anschluss neben den Zulassungs­papieren einen Bogen mit Plaketten (sogenannter Plaketten­träger). Er beinhaltet die beiden Zulassungs­plaketten und die HU-Plakette. Achtung: Der vorläufige Nach­weis gilt nur maximal 10 Tage, beziehungs­weise bis Sie die Zulassungs­papiere und den Plaketten­träger von der Behörde erhalten haben. Bringen Sie die Plaketten an Ihren Kenn­zeichen an, sobald Sie diese erhalten haben.

Auto in der Zulassungs­behörde anmelden

Sie können Ihr Fahr­zeug auch in der Zulassungs­stelle anmelden. Teil­weise ist das sogar notwendig. Denn aufgrund tech­nischer Probleme bieten manche Behörden noch keine Online-Zulassung an. Alternativ können Sie auch einen privaten Zulassungs­dienst beauftragen, das ist allerdings teurer.

Das benötigen Sie für die Anmeldung

  • Personal­ausweis oder Aufenthalts­titel.
  • Elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nr.).
  • Zulassungs­bescheinigung Teil II mit verdecktem Sicher­heits­code.
  • Bescheinigung über gültige Haupt­unter­suchung (HU).
  • Für einen Neuwagen aus dem Ausland: COC-Zertifikat.
  • IBAN für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer.

Schritt 1: Termin bei der Zulassungs­stelle vereinbaren

Möchten Sie die Zulassung persönlich erledigen, vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungs­behörde, um lange Warte­zeiten zu vermeiden. Die Zulassungs­stellen bieten dafür häufig eigene Termin­services an.

Schritt 2: Alle wichtigen Unterlagen mitbringen

Bringen Sie zum Termin alle notwendigen Unterlagen mit. Ein Sach­bearbeiter oder eine Sach­bearbeiterin wird alle Dokumente prüfen und entsprechende Daten aktualisieren. Im Falle einer Ummeldung beispiels­weise den Namen vom Fahr­zeughalter.

Tipp: Falls Sie Ihren Wagen über eine Bank finanzieren, ist die Zulassungs­bescheinigung Teil II in der kredit­gebenden Bank als Sicherheit hinterlegt. In diesem Fall müssen Sie vor dem Termin bei der Zulassungs­stelle veranlassen, dass diese Bescheinigung von der Bank an die Behörde über­sandt wird.

Schritt 3: Kenn­zeichen reser­vieren und prägen lassen

Wenn Sie kein Kenn­zeichen besitzen oder vorab reser­viert haben, tun Sie dies in der Zulassungs­behörde. Die Reser­vierung eines zufäl­lig generierten Kenn­zeichens kostet 2,60 Euro, wollen Sie ein Wunsch­kenn­zeichen haben, sind es zusätzlich 10,20 Euro. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Zulassungs­behörde bestätigt Ihnen die Reser­vierung schriftlich. Gehen Sie damit zu einem zertifizierten Schilder­hersteller, um Ihr Kenn­zeichen prägen zu lassen. Entsprechende Dienst­leister befinden sich oft in näherer Umge­bung von Zulassungs­stellen.

Schritt 4: Gebühren bezahlen

Für die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Fahr­zeugs werden Gebühren fällig. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 30 Euro und 45,90 Euro. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der jeweiligen Antrag­stellung. Informieren Sie sich vorab, welche Zahlungs­mittel Ihre Behörde akzeptiert.

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