Durch die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die seit September 2023 gilt, können Sie direkt nach der Antragstellung mit einer vorläufigen Zulassung losfahren. Möglich wird das durch die Einrichtung von internetbasierten Kfz-Portalen (i-Kfz-Portale) der Zulassungsstellen. Darüber können Sie verschiedene Dienstleistungen der Zulassungsbehörde rund um Kraftfahrzeuge in Anspruch nehmen.
Ohne Versicherung läuft nichts
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt für Schäden, die durch Ihr Fahrzeug an Dritten entstehen, und soll sicherstellen, dass Opfer auch dann entschädigt werden, wenn ein Unfallverursacher nicht zahlen kann. Möchten Sie zusätzlich Ihren eigenen Wagen gegen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl, Sturmschäden, Wildunfälle oder auch Schäden am eigenen Auto durch selbst verursachte Unfälle absichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Mit dem Test der Stiftung Warentest einschließlich Online-Rechner können Sie leicht einen günstigen Tarif mit den von uns empfohlenen Mindestleistungen finden. Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.), die Sie bei der Fahrzeugzulassung angeben müssen, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.
Schritt 1: Kennzeichen reservieren und prägen lassen
Wollen Sie direkt nach der Zulassung losfahren, benötigen aber neue Kennzeichen – zum Beispiel, wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen –, sollten Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und Schilder prägen lassen. In Deutschland gilt Kennzeichenpflicht. Wir empfehlen, die Reservierung gleich am Anfang zu erledigen, da Sie die Angabe für den Antrag benötigen. Sie dürfen mit der vorläufigen Zulassung direkt losfahren, wenn Ihr Wagen Kennzeichen hat, die mit dem in der Zulassung genannten übereinstimmen.
Rufen Sie das i-Kfz-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde auf, um Ihr neues Kennzeichen zu reservieren. Aktuell gibt es noch keine Übersichtsseite, der Sie eine Liste der Portale entnehmen können. Suchen Sie über Ihre Suchmaschine daher nach den Stichworten „i-Kfz-Portal“ in Kombination mit Ihrem Wohnort. Prüfen Sie im Portal, ob Ihr Wunschkennzeichen verfügbar ist oder wählen Sie alternativ ein zufällig generiertes Kennzeichen. Die Reservierung gilt für drei Monate.
Beachten Sie, dass für die Reservierung Gebühren in Höhe von 2,60 Euro anfallen. Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens werden zusätzlich 10,20 Euro fällig. Am Ende des Vorgangs können Sie eine Reservierungsbestätigung ausdrucken, die als Bescheinigung für den Schilderhersteller dient. Bestellen Sie nun die Kennzeichen bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl. Dieser Service wird auch online angeboten, die Schilder werden Ihnen dann zugeschickt. Oder Sie suchen einen Schilderhersteller vor Ort auf.
Schritt 2: Zulassungsantrag im i-Kfz-Portal stellen
Nun geht es zur Zulassung Ihres Autos. Identifizieren Sie sich im i-Kfz-Portal mit einem externen Kartenlesegerät oder per Smartphone, etwa mit der kostenlosen App „AusweisApp2“. Wichtig ist, dass Sie dafür die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert haben.
Geben Sie anschließend die notwendigen Daten (Kfz-Kennzeichen, Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum einer gültigen Hauptuntersuchung, eVB-Nr., Kontoverbindung des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren) in der Antragsmaske des Portals ein. Die Antragsdaten werden anschließend automatisiert in Echtzeit geprüft.
Die Zulassungsbescheinigung wird ungültig, nachdem Sie den Sicherheitscode freigelegt haben. Sie erhalten die neuen Zulassungspapiere zusammen mit allen anderen Unterlagen nach der Antragstellung per Post.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil I und II, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) über einen verdeckten Sicherheitscode verfügt. Das ist bei allen Zulassungsbescheinigungen, die ab 2018 ausgestellt wurden, der Fall. Falls Ihre Zulassung älter ist, müssen Sie vorab eine neue beantragen, um die Online-Zulassung nutzen zu können. Alternativ können Sie die Zulassung in Ihrer örtlichen Zulassungsstelle erledigen.
Schritt 3: Gebühren bezahlen
Für die Zahlung der Gebühren verlangen die Zulassungsstellen, dass Sie an einem elektronischen Bezahlverfahren teilnehmen wie beispielsweise Paypal, Giropay oder Kreditkarte. Die Kosten für die Online-Zulassung liegen zwischen 12,80 Euro und 14,90 Euro je nach Art der Zulassung.
Schritt 4: Mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis losfahren
Nach der Zahlung stehen der elektronische Zulassungsbescheid und ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereit. Zum Abrufen der Dokumente haben Sie 30 Minuten Zeit. Rufen Sie in dieser Zeit die Dokumente nicht ab, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht mehr möglich. Mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis können Sie direkt losfahren, sofern Ihnen die bestellten Kennzeichen schon vorliegen. Drucken Sie dafür die vorläufige Zulassung aus und platzieren Sie sie gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Montieren Sie die neuen Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug.
Von Ihrer Kfz-Zulassungsstelle erhalten Sie per Post im Anschluss neben den Zulassungspapieren einen Bogen mit Plaketten (sogenannter Plakettenträger). Er beinhaltet die beiden Zulassungsplaketten und die HU-Plakette. Achtung: Der vorläufige Nachweis gilt nur maximal 10 Tage, beziehungsweise bis Sie die Zulassungspapiere und den Plakettenträger von der Behörde erhalten haben. Bringen Sie die Plaketten an Ihren Kennzeichen an, sobald Sie diese erhalten haben.