
Die persönliche Schlüsselübergabe ist am sichersten. Beim Einwurf in den Briefkasten sollten Autobesitzer auf dessen Beschaffenheit achten. © Getty Images / Natnan Srisuwan
Praktisch, aber gefährlich: Können Autobesitzer ihren Wagen während der regulären Öffnungszeiten nicht in die Autowerkstatt bringen, stellen viele das Auto nach Feierabend auf dem Gelände ab und werfen Schlüssel sowie Papiere in den Werkstattbriefkasten. Können Diebe den Briefkasten öffnen und stehlen sie das Auto, zahlt die Versicherung oft nicht.
Schlüsseleinwurf nicht immer grob fahrlässig
Versicherungsunternehmen und auch viele Gerichte werfen Kunden in solchen Fällen vor, sie hätten grob fahrlässig gehandelt. Anders ist es aber, wenn der Briefkasten – ähnlich wie bei Nachtbriefkästen von Banken – in der Hauswand angebracht ist. Dass es bei solchen Fällen auf die Beschaffenheit des Briefkastens ankommt, betont das Landgericht Oldenburg in einem Urteil. Es gab einem Mann Recht, dessen Auto vom Hof einer Werkstatt gestohlen wurde.
Es kommt auf den Briefkasten an
In dem Fall befand sich der Briefkasten in einem überdachten, ins Gebäude zurückgesetzten Bereich. Außerdem sagte der Mann aus, der Briefkasten habe stabil ausgesehen und er habe darauf geachtet, dass der Schlüssel weit nach unten fiel, sodass er nicht von außen herausgeholt werden könne. Das Gericht entschied, dass die Kaskoversicherung in diesem Fall zahlen muss (Az. 13 O 688/20).
-
- Wer anderen sein Auto für eine Probefahrt überlässt, ist es los, wenn es nicht zurückgebracht wird, sondern Kriminelle es weiter verkaufen. So ist die Rechtsprechung.
-
- Mit dem Alter wird die Autoversicherung zunehmend teurer. 80-Jährige zahlen im Schnitt doppelt so viel wie 55-Jährige. Für Betroffene ärgerlich. So können sie sparen.
-
- Auf Parkplätzen gibt es keine klare Vorfahrtsregel. Das Prinzip „rechts vor links“ greift hier nicht. Wir erklären, welche Verkehrsregeln gelten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.