
Praktisch, aber gefährlich: Können Autobesitzer ihren Wagen während der regulären Öffnungszeiten nicht in die Autowerkstatt bringen, stellen viele das Auto nach Feierabend auf dem Gelände ab und werfen Schlüssel sowie Papiere in den Werkstattbriefkasten. Können Diebe den Briefkasten öffnen und stehlen sie das Auto, zahlt die Versicherung oft nicht.
Schlüsseleinwurf nicht immer grob fahrlässig
Versicherungsunternehmen und auch viele Gerichte werfen Kunden in solchen Fällen vor, sie hätten grob fahrlässig gehandelt. Anders ist es aber, wenn der Briefkasten – ähnlich wie bei Nachtbriefkästen von Banken – in der Hauswand angebracht ist. Dass es bei solchen Fällen auf die Beschaffenheit des Briefkastens ankommt, betont das Landgericht Oldenburg in einem Urteil. Es gab einem Mann Recht, dessen Auto vom Hof einer Werkstatt gestohlen wurde.
Es kommt auf den Briefkasten an
In dem Fall befand sich der Briefkasten in einem überdachten, ins Gebäude zurückgesetzten Bereich. Außerdem sagte der Mann aus, der Briefkasten habe stabil ausgesehen und er habe darauf geachtet, dass der Schlüssel weit nach unten fiel, sodass er nicht von außen herausgeholt werden könne. Das Gericht entschied, dass die Kaskoversicherung in diesem Fall zahlen muss (Az. 13 O 688/20).
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