
Autofahrer, die eine Autoversicherung abschließen, müssen Fragen beantworten. Wie viele Kilometer fahren Sie pro Jahr? Nutzen Sie das Auto allein oder mit Ihrem Partner? Um den Beitrag zu drücken, machen manche Kunden falsche Angaben. Doch nach einem Schadensfall kommt die Schummelei schnell raus. Dann verlangen die Versicherer nachträglich Geld – oder verhängen sogar eine Vertragsstrafe. Finanztest erklärt, worauf Sie achten müssen.
Versicherer verlangen nachträglich Geld
Wie viele Kilometer fahren Sie pro Jahr? Nutzen Sie das Auto allein oder mit Ihrem Partner? Das sind zwei von vielen Fragen, die Autoversicherer vor dem Abschluss eines Vertrags stellen. Die Antworten wirken sich auf den Beitrag aus. Wer zu wenig Kilometer angibt oder lügt, dass nur er selbst den Wagen fahre, senkt seinen Beitrag teilweise um mehr als 100 Euro im Jahr. Kommt die Schummelei heraus, verlangen die Versicherer aber nachträglich ihr Geld. In Extremfällen verhängen einige sogar eine Vertragsstrafe.
Tipp: Die Preise der Autoversicherungen unterscheiden sich zum Teil sehr stark. Bei der Suche nach der richtigen Versicherung hilft der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest. Sie bezieht jetzt so gut wie alle Versicherer mit ein.
Bei einem Unfall kommt alles raus
Falschangaben fliegen oft nach einem Unfall auf. „Wenn ein Kunde uns einen Schaden meldet oder eine Reparaturrechnung einreicht, fragen wir nach dem Kilometerstand und merken dann, ob er sich bei der Angabe seiner jährlichen Fahrleistung verschätzt hat“, teilt uns die Huk-Coburg mit. Taucht im Unfallbericht der Name eines Fahrers auf, der laut Versicherungsschein das Auto gar nicht fahren durfte, führt auch das zu Nachfragen. Der Kunde hat Glück im Unglück: Der Versicherungsschutz geht ihm nicht verloren. Doch auf Basis der wahren Daten berechnen die Versicherer den Beitrag neu und kassieren bei Bedarf nach.
Ein Jahresbeitrag Vertragsstrafe
Hat der Autofahrer absichtlich falsche Angaben gemacht, kann zusätzlich eine Vertragsstrafe fällig werden, zum Beispiel ein Jahresbeitrag bei Axa, Generali und R+V24. In der Praxis kommt es aber selten dazu. Denn der Versicherer müsste beweisen, dass der Kunde bewusst falsche Angaben gemacht hat. Und das ist schwer. Unternehmen wie Huk-Coburg, Direct Line oder DEVK verzichten daher auf Vertragsstrafen. Gelingt der Nachweis doch einmal, wird es teuer. Das Amtsgericht Heidenheim hat im Jahr 2008 eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro abgesegnet (Az. 8 C 711/08). Der Fahrer hatte als Laufleistung 12 000 Kilometer pro Jahr angegeben und diese „deutlich überschritten“. Das Oberlandesgericht Stuttgart fand im Sommer 2013 einen Jahresbeitrag als Vertragsstrafe in Ordnung. Statt 9 000 Kilometern war der Fahrer 32 000 Kilometer pro Jahr unterwegs. Nur weil die Klausel zur Strafe unklar formuliert war, musste er am Ende doch nicht zahlen (Az. 7 U 33/13).
Manchmal gibt es Beitrag zurück
Stellen Autofahrer fest, dass sie ihre Laufleistung zu niedrig angesetzt haben, sind sie verpflichtet, die korrekte Kilometerzahl mitzuteilen. Sie müssen sich aber nicht bei jeder kleinen Abweichung regen. Der Versicherer Asstel fordert zum Beispiel erst ab 15 Prozent Abweichung eine Mitteilung. Einige Versicherer arbeiten mit Kilometerklassen. Klasse 1: bis 6 000 Kilometer, Klasse 2: 6 001 bis 9 000 Kilometer, Klasse 3: 9 001 bis 12 000 Kilometer und so weiter. Erst wenn der Kunde in eine andere Klasse rutscht, ist die Mitteilung nötig. Andere Unternehmen bleiben im Ungefähren. Es sei ratsam, „eine größere Differenz der Versicherung zu melden“, so die Huk-Coburg. Ratsam ist die Meldung auch, wenn ein Fahrer erheblich weniger gefahren ist als geplant – etwa weil die Urlaubsfahrt nach Spanien ausgefallen ist. Auch dann sollte er den Versicherer anrufen. Im besten Fall springt nämlich eine Beitragserstattung raus.