Erwerbs­minderungs­rente

Wenn der Antrag abge­lehnt wird – richtig reagieren

Bei vielen Antrag­stel­lern klappt es mit der Erwerbs­minderungs­rente nicht oder nicht im ersten Anlauf. Dabei lehnen die Renten­versicherungs­träger einen Antrag entweder komplett ab oder sie sprechen einem Antrag­steller statt der vollen nur die halbe Rente zu.

Tipp: Wie Sie Ihren Renten­bescheid richtig lesen, zeigen wir im Artikel Rentenbescheid prüfen.

Ein Monat Zeit für Wider­spruch

Scheitert der Antrag, können Versicherte Wider­spruch einlegen. Dazu haben sie in der Regel einen Monat Zeit. Versicherte, die im Ausland leben, haben bis zu drei Monate Zeit. Es ist also wichtig, schnell zu reagieren. Dabei reicht erst einmal ein Wider­spruch ohne Begründung.

Die Begründung können Versicherte noch später nach­reichen. Sie sollten im ersten Schreiben aber gleich ankündigen, dass die Begründung folgt. Um diese möglicht zielge­richtet zu verfassen, ist es wichtig Einsicht in entscheidungs­erhebliche Unterlagen zu beantragen. Das können etwa medizi­nische Gutachten der Renten­versicherung sein.

Gerade kranken Menschen fällt es oft schwer, sich gegen die Entscheidungen von Sozial­versicherungs­trägern zu wehren. Die Sach­verhalte sind sehr komplex und die Kommunikation der Träger oft unver­ständlich. Es ist wichtig, sich recht­zeitig Unterstüt­zung zu holen. Helfen können Sozial­verbänden wie der VdK oder SoVD.

Versicherungs­träger entscheidet nach Aktenlage

Die gesetzliche Renten­versicherung entscheidet oft zunächst nach Aktenlage über die Bewil­ligung einer Erwerbs­minderungs­rente. Verena Bentele, Präsidentin des Sozial­verbands VdK, findet das problematisch. Dabei könne es schnell zu Fehl­einschät­zungen kommen. „Die Entscheidung nach Aktenlage wird vielen Menschen nicht gerecht. Ihre Krank­heits­bilder werden nicht richtig erkannt. Vor allem Kombinationen aus mehreren Krank­heits­bildern – chro­nische Schmerzen und psychische Erkrankung zum Beispiel“, sagt sie.

Nach dem Wider­spruch bleibt die Klage vor dem Sozialge­richt

Lehnt der Renten­versicherer den Antrag auf eine Erwerbs­minderungs­rente auch nach dem Wider­spruch ab, bleibt Versicherten eine Klage vor dem Sozialge­richt. Gut zu wissen: Gerichts­kosten fallen dabei nicht an.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.09.2024 um 11:14 Uhr
    Teil-Erwerbsminderungsrente / Altersrente

    @alle: Bei Fragen zum Einfluss der Zeiten des Erhaltens einer (Teil-) Erwerbsminderungsrente macht es Sinn, sich individuell beraten zu lassen.

    Welche Auswirkung hat eine unbefristete, aber teilweise Erwerbsminderungsrente, auf die spätere Altersrente?

    Erfolgt mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ein Wechsel von einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in die Regelaltersrente, wird die Zeit des Rentenbezugs als Anrechnungszeit berücksichtigt bewertet.
    Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht in der Regel zusätzlich der Hinzuverdienst. Daraus ergibt sich ein Zusammentreffen von Beitrags- und Anrechnungszeit. Es entstehen somit sogenannte beitragsgeminderte Zeiten. Das bedeutet, dass die Zeit zunächst so bewertet wird, als sei sie lediglich eine Beitragszeit. Zudem wird die Zeit noch so bewertet, als sei sie eine Anrechnungszeit. Ergeben sich aus der Bewertung als Anrechnungszeit höhere Entgeltpunkte, wird der Differenzbetrag an Entgeltpunkten zusätzlich berücksichtigt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.09.2024 um 13:33 Uhr
    Teil-Erwerbsminderungsrente/Arbeitszeitverkürzung

    @HoMa04: Bitte vereinbaren Sie bei der Rentenversicherungsträgerin ein individuellen Beratungstermin, um die unterschiedlichen Alternativen und deren Auswirkungen auf die Altersrente zu berechnen.

  • HoMa04 am 05.09.2024 um 17:59 Uhr
    Auswirkung Hinzuverdienst bei Teil EM-Rente ?

    Ich beziehe eine Teil EM- Rente. Wirkt sich mein Hinzuverdienst auf die Höhe der Altersrente aus? Ich überlege meine Arbeitszeit weiter zu reduzieren und würde gerne die Auswirkungen auf die Altersrente kennen. Und wie sieht es aus, wenn ich in die Rente mit 63 gehe. Oder ist das alles egal und meine spätere Altersrente ist immer das doppelte meiner Teil EM Rente?
    Ich finde hierzu leider nirgends Informationen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.09.2024 um 17:21 Uhr
    Zurechnungszeiten

    @Question777: Wir haben zu den Voraussetzungen der sog. Zurechnungszeit bisher nicht berichtet. Bitte lesen Sie die Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund dazu und lassen Sie sich von Ihrer Rentenversicherungsträgerin dazu individuell beraten, welche Auswirkungen die Zurechnungszeiten auf Ihren Rentenverlauf haben:
    www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/Z/zurechnungszeit.html

  • Question777 am 01.09.2024 um 01:49 Uhr
    Auswirkung einer befristeten vollen EMR

    Mich würde mal interessieren, wie sich bei einer befristeten vollen EMR die Jahre des Rentenbezugs auf die Rentenpunkte auswirken, bei dem hypothetischen Fall, dass die Rente nicht verlängert wird. Also nach der Befristung wieder gearbeitet wird. Wie werden dann die Jahre des Rentenbezugs in den Rentenpunkten berücksichtigt?