Erwerbs­minderungs­rente

Was Sie beachten müssen: 7 Punkte

21

Punkt 1: Renten­konto klären

Stellen Sie bei der Renten­versicherung einen Antrag auf Kontenklärung und machen Sie Ihren Versicherungs­verlauf voll­ständig. Nur dann können Sie sicher sein, die Rente in der Höhe zu erhalten, die Ihnen zusteht. Eine Beratungs­stelle nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.

Punkt 2: Rentenhöhe heraus­finden

Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbs­minderungs­rente finden Sie in der Renten­information. Sie wird Versicherten ab 27 Jahren jähr­lich zuge­schickt.

Punkt 3: Kranken­geschichte dokumentieren

Wichtig ist, dass Ihr Gesund­heits­zustand gut dokumentiert ist. Sie müssen darauf achten, was in Entlassungs­berichten von Kliniken oder den Befundbe­richten Ihrer Ärzte steht. Am besten Ärzte immer darauf hinweisen, wie wichtig diese Berichte für Sie sind. Sind sie schlampig ausgefüllt, erschwert das den Weg zur Erwerbs­minderungs­rente sehr.

Dokumentieren Sie Ihre Kranken­geschichte lückenlos am besten anhand einer Tabelle (Krank­heits­verlauf, wichtige Behand­lungen, Operationen, Rehamaß­nahmen).

Punkt 4: Antrag stellen

Für den Antrag auf Erwerbs­minderungs­rente müssen Sie ein ganzes Formularpaket ausfüllen. Die Versichertenberater der Renten­versicherung helfen Ihnen auch persönlich oder per Video beim Antrag. Halten Sie ärzt­liche Atteste und die Geburts­urkunde bereit. Geben Sie nur Kopien aus der Hand.

Punkt 5: Hilfe holen

Haben Sie Schwierig­keiten mit Ihrem Renten­versicherungs­träger, können Sie Mitglied in einem Sozial­verband wie VdK oder SoVD werden. Das kostet monatlich für eine Einzel­person zwischen sechs und acht Euro. Dafür erhalten Sie Beratung in allen Feldern des Sozial­rechts, Rechts­beistand und auch praktische Hilfe etwa beim Ausfüllen des Rentenantrags. Auch Gewerkschaften unterstützen und beraten ihre Mitgliedern bei Erwerbs­minderung.

Punkt 6: Einkommens­ausfall über­brücken

Während des Verfahrens haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeld­anspruch, melden Sie sich – auch bei fort­bestehendem Arbeits­verhältnis – bei der Arbeits­agentur. Eventuell können Sie bis zur Ent­schei­dung einen Arbeits­losengeld­anspruch haben.

Punkt 7: Bescheid prüfen

Schickt Ihnen die Renten­versicherung den Renten­bescheid zu, prüfen Sie ihn sofort. Wird Ihr Antrag abge­lehnt oder nur die halbe Rente bewil­ligt, obwohl Sie kaum arbeiten können, wider­sprechen Sie. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir im Abschnitt „Wenn der Antrag abgelehnt wird“.

21

Mehr zum Thema

21 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.09.2021 um 12:28 Uhr
Erwerbsminderung / vorzeitige Wartezeiterfüllung

@Selbständigeimnetz: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rentenberatung. Diese bekommen Sie beim Rentenversicherungsträger.
Im Artikel haben wir dargestellt, dass man mindestens auf 5 Jahre Beitragszeit kommen muss sowie dass bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Mindestversicherungszeiten kürzer sind.
Paragraf 53 Abs. 1 SGB VI bestimmt für die vorzeitige Wartezeiterfüllung, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt oder dass die Beschädigung beim Wehr- oder Zivildienst entstanden ist.
Die Erleichterten Voraussetzungen ergeben sich nicht allein aus der Erfüllung des Wehr- oder Zivildienstes. Auch ein Studium führt nicht zur Verkürzung der Mindestversicherungszeit. Eine Ausbildung führt in der Regel zu Pflichtbeitragszeiten.

Selbstständigimnetz am 13.09.2021 um 17:15 Uhr
Freiwillige Beiträge

Hallo liebes test.de Team,
ich habe mit der Rentenversicherung telefoniert, die mir sagt, dass ich fünf Jahre am Stück Pflichtbeiträge gezahlt haben muss. Die Zeiten der Anrechnung aus Ausbildung, Wehrdienst und Studium zählen nicht, da es zu lange her ist. Ich zahle seit 01.01.2019 bis 01.07.2020 freiwillige Beiträge, seit dem Pflichtbeiträge. Nun sagt die Rentenversicherung, ich müsse noch vier Jahre Pflichtbeiträge am Stück zahlen, um einen Anspruch zu haben. In Ihrem Artikel steht jedoch, dass drei der letzten fünf Jahre Pflichtbeiträge gezahlt werden müssen und auch die anderen Zeiten aus Ausbildung, Wehrdienst und Studium zählen.
Liebe Grüße

svenson32 am 06.08.2021 um 17:47 Uhr
Mitgliedschaft beim Vdk

Der VdK erteilt eine Mitgliedschaft erst,nach der jährlichen Bezahlung.Ein Verfahren wird eingeleitet,wenn der Mandant nachweisen kann,dass er/sie eine Rechtsschutzversicherung hat,die Sozialrecht abdeckt.
Die Erwerbsminderung wurde bei mir 3x abgelehnt.Nachdem3.Mal hat es mir gereicht,ich ging in Widerspruch.Und danach suchte ich professionelle Hilfe.
So richtig läuft es nicht beim VdK und man macht die umfassende Zuarbeit für die Anwälte.Ich habe das Problem erkannt und meine Mitgliedschaft gekündigt.Meine Gewerkschaft gab mir den Rat,mir besser einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen.
Es ging vor das SG.Recht bekam ich immer noch nicht,weil der Gutachter des Gerichts,einen Fehler machte.Also,wieder Widerspruch.Jetzt geht es in die nächst höhere Instanz.
Mittlerweile sind 3 1/2 Jahre vergangen und das Ende ist noch nicht in Sicht.Die Ärzte haben mich nach meinem schweren AU 2015,arbeitsunfähig geschrieben.3/4Jahr Krankenhaus,2 J. Reha,arbeitslos.
Für die DRV bin ich arbeitsfähig!

JJT2604 am 02.08.2021 um 16:04 Uhr
Musterklage gegen Stichtagsregelung 2019

Derzeit wird eine Musterklage beim Bundessozialgericht zur Aufhebung einer Stichtagsregelung bei Erwerbsminderungsrenten geführt.
Ziel der Musterklage ist, dass eine seit 2019 geltende Neuregelung auch für Bestandsrentner Anwendung finden soll, die vor 2019 bereits die Rente bewilligt bekommen haben.
Damit würden diese Renten zum Teil deutlich höher ausfallen. Eine Nachzahlung für maximal vier Kalenderjahre wäre rückwirkend ab Antragstellung möglich.
Das Urteil des Bundessozialgerichts wird im kommenden Jahr erwartet.
Um etwaige Ansprüche zu sichern und eine ein Jahr längere Nachzahlung zu bekommen, ist es empfehlenswert umgehend einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Die Versicherungsämter helfen dabei u. a. weiter.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.07.2021 um 12:01 Uhr
Prozentangabe

@Thomas.Hahn: Vielen Dank. Wir haben die Angaben korrigiert. Richtig ist: "Rund 42 Prozent der Anträge auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wurden abgelehnt." (TK)