Punkt 1: Rentenkonto klären
Stellen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung und machen Sie Ihren Versicherungsverlauf vollständig. Nur dann können Sie sicher sein, die Rente in der Höhe zu erhalten, die Ihnen zusteht. Eine Beratungsstelle nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.
Punkt 2: Rentenhöhe herausfinden
Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie in der Renteninformation. Sie wird Versicherten ab 27 Jahren jährlich zugeschickt.
Punkt 3: Krankengeschichte dokumentieren
Wichtig ist, dass Ihr Gesundheitszustand gut dokumentiert ist. Sie müssen darauf achten, was in Entlassungsberichten von Kliniken oder den Befundberichten Ihrer Ärzte steht. Am besten Ärzte immer darauf hinweisen, wie wichtig diese Berichte für Sie sind. Sind sie schlampig ausgefüllt, erschwert das den Weg zur Erwerbsminderungsrente sehr.
Dokumentieren Sie Ihre Krankengeschichte lückenlos am besten anhand einer Tabelle (Krankheitsverlauf, wichtige Behandlungen, Operationen, Rehamaßnahmen).
Punkt 4: Antrag stellen
Für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie ein ganzes Formularpaket ausfüllen. Die Versichertenberater der Rentenversicherung helfen Ihnen auch persönlich oder per Video beim Antrag. Halten Sie ärztliche Atteste und die Geburtsurkunde bereit. Geben Sie nur Kopien aus der Hand.
Punkt 5: Hilfe holen
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Rentenversicherungsträger, können Sie Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD werden. Das kostet monatlich für eine Einzelperson zwischen sechs und acht Euro. Dafür erhalten Sie Beratung in allen Feldern des Sozialrechts, Rechtsbeistand und auch praktische Hilfe etwa beim Ausfüllen des Rentenantrags. Auch Gewerkschaften unterstützen und beraten ihre Mitgliedern bei Erwerbsminderung.
Punkt 6: Einkommensausfall überbrücken
Während des Verfahrens haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeldanspruch, melden Sie sich – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – bei der Arbeitsagentur. Eventuell können Sie bis zur Entscheidung einen Arbeitslosengeldanspruch haben.
Punkt 7: Bescheid prüfen
Schickt Ihnen die Rentenversicherung den Rentenbescheid zu, prüfen Sie ihn sofort. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder nur die halbe Rente bewilligt, obwohl Sie kaum arbeiten können, widersprechen Sie. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir im Abschnitt „Wenn der Antrag abgelehnt wird“.
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- Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Wir zeigen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen – und wie sich die frühe Rente finanziell auswirkt.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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- In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren: Das klappt 2023 noch besser als bisher. Die Stiftung Warentest zeigt, was möglich ist.
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@Selbständigeimnetz: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rentenberatung. Diese bekommen Sie beim Rentenversicherungsträger.
Im Artikel haben wir dargestellt, dass man mindestens auf 5 Jahre Beitragszeit kommen muss sowie dass bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Mindestversicherungszeiten kürzer sind.
Paragraf 53 Abs. 1 SGB VI bestimmt für die vorzeitige Wartezeiterfüllung, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt oder dass die Beschädigung beim Wehr- oder Zivildienst entstanden ist.
Die Erleichterten Voraussetzungen ergeben sich nicht allein aus der Erfüllung des Wehr- oder Zivildienstes. Auch ein Studium führt nicht zur Verkürzung der Mindestversicherungszeit. Eine Ausbildung führt in der Regel zu Pflichtbeitragszeiten.
Hallo liebes test.de Team,
ich habe mit der Rentenversicherung telefoniert, die mir sagt, dass ich fünf Jahre am Stück Pflichtbeiträge gezahlt haben muss. Die Zeiten der Anrechnung aus Ausbildung, Wehrdienst und Studium zählen nicht, da es zu lange her ist. Ich zahle seit 01.01.2019 bis 01.07.2020 freiwillige Beiträge, seit dem Pflichtbeiträge. Nun sagt die Rentenversicherung, ich müsse noch vier Jahre Pflichtbeiträge am Stück zahlen, um einen Anspruch zu haben. In Ihrem Artikel steht jedoch, dass drei der letzten fünf Jahre Pflichtbeiträge gezahlt werden müssen und auch die anderen Zeiten aus Ausbildung, Wehrdienst und Studium zählen.
Liebe Grüße
Der VdK erteilt eine Mitgliedschaft erst,nach der jährlichen Bezahlung.Ein Verfahren wird eingeleitet,wenn der Mandant nachweisen kann,dass er/sie eine Rechtsschutzversicherung hat,die Sozialrecht abdeckt.
Die Erwerbsminderung wurde bei mir 3x abgelehnt.Nachdem3.Mal hat es mir gereicht,ich ging in Widerspruch.Und danach suchte ich professionelle Hilfe.
So richtig läuft es nicht beim VdK und man macht die umfassende Zuarbeit für die Anwälte.Ich habe das Problem erkannt und meine Mitgliedschaft gekündigt.Meine Gewerkschaft gab mir den Rat,mir besser einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen.
Es ging vor das SG.Recht bekam ich immer noch nicht,weil der Gutachter des Gerichts,einen Fehler machte.Also,wieder Widerspruch.Jetzt geht es in die nächst höhere Instanz.
Mittlerweile sind 3 1/2 Jahre vergangen und das Ende ist noch nicht in Sicht.Die Ärzte haben mich nach meinem schweren AU 2015,arbeitsunfähig geschrieben.3/4Jahr Krankenhaus,2 J. Reha,arbeitslos.
Für die DRV bin ich arbeitsfähig!
Derzeit wird eine Musterklage beim Bundessozialgericht zur Aufhebung einer Stichtagsregelung bei Erwerbsminderungsrenten geführt.
Ziel der Musterklage ist, dass eine seit 2019 geltende Neuregelung auch für Bestandsrentner Anwendung finden soll, die vor 2019 bereits die Rente bewilligt bekommen haben.
Damit würden diese Renten zum Teil deutlich höher ausfallen. Eine Nachzahlung für maximal vier Kalenderjahre wäre rückwirkend ab Antragstellung möglich.
Das Urteil des Bundessozialgerichts wird im kommenden Jahr erwartet.
Um etwaige Ansprüche zu sichern und eine ein Jahr längere Nachzahlung zu bekommen, ist es empfehlenswert umgehend einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Die Versicherungsämter helfen dabei u. a. weiter.
@Thomas.Hahn: Vielen Dank. Wir haben die Angaben korrigiert. Richtig ist: "Rund 42 Prozent der Anträge auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wurden abgelehnt." (TK)