Zelt und Wohn­mobil in Europa Wo wildes Campen erlaubt ist

Zelt und Wohn­mobil in Europa - Wo wildes Campen erlaubt ist

Zelten am Wald­rand – das ist nicht über­all gestattet. © Westend61 / Kike Arnaiz

Dürfen Urlauber im Wald zelten? Oder mit dem Wohn­mobil an den Strand? Wir klären, wo Wildcamping in Europa erlaubt ist und an welche Regeln man sich halten muss.

Deutsch­land: In Natur­schutz­gebieten ist Campen verboten

Zelten. In Natur­schutz­gebieten, National­parks oder Biosphärenre­servaten ist es grund­sätzlich verboten, ein Zelt aufzuschlagen. Auf anderen Flächen unterscheidet sich die Rechts­lage je nach Bundes­land. Generell gilt: Ohne die ausdrück­liche Zustimmung der Wald- oder Grundstücks­besitzer, ist es nicht erlaubt, sein Zelt aufzustellen − auch nicht auf frei zugäng­lichen Flächen.

Positive Ausnahmen bieten Brandenburg und Meck­lenburg-Vorpommern. In Brandenburg dürfen Fuß-, Rad-, Reit oder Wasser­wandernde in „freier Land­schaft“, die nicht in privater Hand ist, für eine Nacht zelten. Diese Flächen sind aber gar nicht so leicht auszumachen, in Brandenburg sind beispiels­weise 60 Prozent der Wälder in Privatbesitz. Die Regeln für Meck­lenburg-Vorpommern sind ähnlich, schließen aber Wälder aus, zum Zelten bleiben haupt­sächlich öffent­liche Wiesen. Wer seine Route und Schlafplätze im Voraus plant, kann im Zweifel die zuständigen Behörden fragen, ob es sich um freie Land­schaft handelt.

Wohn­mobile. Wenn Straßenverkehrs­ordnung oder Hinweisschilder es nicht verbieten, dürfen Wohn­mobile auf öffent­lichen Flächen parken. Darin über­nachten dürfen Camper dann aber maximal eine Nacht und nur zur „Wieder­herstellung der Fahr­tüchtig­keit“, wie es in der Straßenverkehrs­ordnung heißt. Camping­verhalten wie das Aufstellen von Stühlen oder das Ausfahren der Markise ist nicht erlaubt.

Europa: Diese Länder erlauben Wildcamping mit Einschränkungen

Skandinavien. In Schweden, Norwegen und Finn­land gilt das Jeder­manns­recht. Die Regulierungen unterscheiden sich in den Details, erlauben aber alle kurz­fristiges Zelten in der Natur. Teil­weise müssen Wildcamper bestimmte Auflagen einhalten, beispiels­weise einen Mindest­abstand zu Wohn­häusern. Achtung: Das Jeder­manns­recht gilt nicht für Wohn­mobile. Mit seinem Camper quer durch den Wald zu donnern, ist also tabu. In Schweden und Norwegen darf − mit Rück­sicht auf regionale Verbote − auf öffent­lichen Park­plätzen oder am Straßen­ende für eine Nacht geparkt werden.

Schott­land. Dem skandinavischen Jeder­manns­recht sehr ähnlich ist das in Schott­land geltende Zugangs­recht. Es wurde 2005 einge­führt und erlaubt Reisenden, auf den meisten nicht umzäunten Flächen zu campieren. Um touristische Über­nutzung zu vermeiden, gelten teil­weise lokale Einschränkungen. Frei­stehen mit dem Wohn­mobil ist stärker einge­schränkt, Wildcamper dürfen nicht weiter als 15 Yards (13,7 Meter) von der Straße entfernt parken. Gibt es keine Verbots­schilder, wird nächt­liches Parken meist geduldet.

Baltikum. Estland, Lett­land und Litauen erlauben grund­sätzlich, außer­orts auf nicht-privaten Grund­stücken wild zu zelten. Doch auch hier empfiehlt es sich, vorab über lokale Rege­lungen zu informieren. National­parks und Natur­schutz­gebiete sind beispiels­weise tabu. Frei­stehen mit dem Wohn­mobil ist nicht offiziell erlaubt, wird aber für gewöhnlich geduldet.

Polen. Als Reaktion auf die gestiegene Nach­frage während der Pandemie hat der polnische Staats­forst ab Mai 2021 etwa 600 000 Hektar Wald­fläche zum Zelten für maximal zwei Nächte freigegeben. Die 425 Gebiete sind über das gesamte Land verteilt. Ansonsten ist Wildcamping verboten und wird besonders in Küstennähe und Natur­schutz­gebieten streng kontrolliert.

Rumänien. In den National­parks herrscht Camping­verbot. Ansonsten gibt es in Rumänien kein Gesetz, das Wild­zelten auf öffent­lichem Gebiet verbietet, weshalb es für gewöhnlich geduldet wird − sogar am Strand. Gleiches gilt für wildes Kampieren mit Wohn­mobilen. Das Auswärtige Amt rät aber aus Sicher­heits­gründen davon ab, Reisemobile in Rumänien außer­halb von bewachten Camping­plätzen abzu­stellen.

Starke Einschränkungen und Verbote

Ganz verboten. Schlechte Karten haben Wildcamper in Dänemark, Italien, Portugal, Tschechien, Ungarn und Kroatien – dort ist es generell verboten, in der freien Natur sein Zelt aufzuschlagen oder mit dem Wohn­mobil zu kampieren.

Regional verschieden. In der Schweiz und in Österreich variiert die Rechts­lage je nach Kanton und Bundes­land, in Spanien und Frank­reich brauchen Reisende zum Zelten die Zustimmung einer lokalen Behörde. Belgien und die Nieder­lande stellen teils Pfähle auf, um die herum gezeltet werden darf („paalkampering“).

In Österreich, Belgien, Frank­reich, Italien und Spanien dürfen Wohn­mobilisten − ähnlich wie in Deutsch­land − mithilfe einer begrenzten Stand­zeit ihre Fahr­tüchtig­keit wieder­herstellen. Allerdings gelten besonders in touristischen Gebieten teil­weise lokale Verbote.

Tipp: Um zu erfahren, welche Bestimmungen in Ihrer Urlaubs­region gelten, empfehlen wir Ihnen, sich beim entsprechenden Fremden­verkehrs­amt oder bei der Tourist-Information zu erkundigen.

Stell­plätze und Naturlagerplätze finden

In unserem Buch Traumziele mit dem Wohnmobil (29,90 Euro), stellen wir 30 unterschätzte Reise­regionen in Deutsch­land, Österreich und der Schweiz vor. Inklusive Insider­tipps zu teil­weise kostenlosen Stell­plätzen sowie Pack­listen und vielen weiteren Tipps für Camper und Wohn­mobil­besitzer. Einen Über­blick über Camping-Möglich­keiten in Europa verschafft zudem die Online-Karte Open Camping Map.

Natur­nahes, legales Zelten ausschließ­lich für (Rad-)Wandernde bieten Trekking­plätze – einfache Lagerflächen an Wäldern oder Gewässern, oft ohne weitere Infrastruktur wie Toiletten. Einige sind nur nach Voranmeldung nutz­bar. Der Deutsche Alpen­ver­ein bietet eine Linkliste solcher Trekking-Plätze.

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • OrSz80 am 29.07.2025 um 08:16 Uhr
    Auch nach 5 Jahren noch ohne wesentlichen Mehrwert

    Man hätte in der redaktionellen Überarbeitung wenigstens auf die Nutzung von KI zur Überprüfung der für den eigenen Urlaubsort gültigen Regeln hinweisen können.
    Wie der Vorkommentator schon vor 5 Jahren schrieb, bleibt der Mehrwert der Artikels eher gering.
    Aber er zeigt zumindest deutlich, dass Potenzial, das eine passende App hier hätte.
    Vielleicht mag das ja jemand implementieren.

  • cctfer am 26.08.2020 um 16:19 Uhr
    Viele Fragezeichen

    Hallo und vielen Dank für den Beitrag, den ich grundsätzlich sehr interessant finde.

    Allerdings habe ich mir nach der Überschrift wesentlich mehr und genauere Infos erhofft. Die einzige brauchbare Info sind die vier Länder, in denen es verboten ist. Für den Rest gilt, "örtlich verschieden" oder "mit Einschränkungen", ohne dass man erklärt, was sich dahinter verbirgt.
    Die Frage, "Wo Wild­zelten in Europa erlaubt ist", könnte ich nach diesem Beitrag irgendwie nicht ansatzweise beantworten.