
Zelten am Waldrand – das ist nicht überall gestattet. © Westend61 / Kike Arnaiz
Dürfen Urlauber im Wald zelten? Oder mit dem Wohnmobil an den Strand? Wir klären, wo Wildcamping in Europa erlaubt ist und an welche Regeln man sich halten muss.
Deutschland: In Naturschutzgebieten ist Campen verboten
Zelten. In Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Biosphärenreservaten ist es grundsätzlich verboten, ein Zelt aufzuschlagen. Auf anderen Flächen unterscheidet sich die Rechtslage je nach Bundesland. Generell gilt: Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Wald- oder Grundstücksbesitzer, ist es nicht erlaubt, sein Zelt aufzustellen − auch nicht auf frei zugänglichen Flächen.
Positive Ausnahmen bieten Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Brandenburg dürfen Fuß-, Rad-, Reit oder Wasserwandernde in „freier Landschaft“, die nicht in privater Hand ist, für eine Nacht zelten. Diese Flächen sind aber gar nicht so leicht auszumachen, in Brandenburg sind beispielsweise 60 Prozent der Wälder in Privatbesitz. Die Regeln für Mecklenburg-Vorpommern sind ähnlich, schließen aber Wälder aus, zum Zelten bleiben hauptsächlich öffentliche Wiesen. Wer seine Route und Schlafplätze im Voraus plant, kann im Zweifel die zuständigen Behörden fragen, ob es sich um freie Landschaft handelt.
Wohnmobile. Wenn Straßenverkehrsordnung oder Hinweisschilder es nicht verbieten, dürfen Wohnmobile auf öffentlichen Flächen parken. Darin übernachten dürfen Camper dann aber maximal eine Nacht und nur zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“, wie es in der Straßenverkehrsordnung heißt. Campingverhalten wie das Aufstellen von Stühlen oder das Ausfahren der Markise ist nicht erlaubt.
Europa: Diese Länder erlauben Wildcamping mit Einschränkungen
Skandinavien. In Schweden, Norwegen und Finnland gilt das Jedermannsrecht. Die Regulierungen unterscheiden sich in den Details, erlauben aber alle kurzfristiges Zelten in der Natur. Teilweise müssen Wildcamper bestimmte Auflagen einhalten, beispielsweise einen Mindestabstand zu Wohnhäusern. Achtung: Das Jedermannsrecht gilt nicht für Wohnmobile. Mit seinem Camper quer durch den Wald zu donnern, ist also tabu. In Schweden und Norwegen darf − mit Rücksicht auf regionale Verbote − auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenende für eine Nacht geparkt werden.
Schottland. Dem skandinavischen Jedermannsrecht sehr ähnlich ist das in Schottland geltende Zugangsrecht. Es wurde 2005 eingeführt und erlaubt Reisenden, auf den meisten nicht umzäunten Flächen zu campieren. Um touristische Übernutzung zu vermeiden, gelten teilweise lokale Einschränkungen. Freistehen mit dem Wohnmobil ist stärker eingeschränkt, Wildcamper dürfen nicht weiter als 15 Yards (13,7 Meter) von der Straße entfernt parken. Gibt es keine Verbotsschilder, wird nächtliches Parken meist geduldet.
Baltikum. Estland, Lettland und Litauen erlauben grundsätzlich, außerorts auf nicht-privaten Grundstücken wild zu zelten. Doch auch hier empfiehlt es sich, vorab über lokale Regelungen zu informieren. Nationalparks und Naturschutzgebiete sind beispielsweise tabu. Freistehen mit dem Wohnmobil ist nicht offiziell erlaubt, wird aber für gewöhnlich geduldet.
Polen. Als Reaktion auf die gestiegene Nachfrage während der Pandemie hat der polnische Staatsforst ab Mai 2021 etwa 600 000 Hektar Waldfläche zum Zelten für maximal zwei Nächte freigegeben. Die 425 Gebiete sind über das gesamte Land verteilt. Ansonsten ist Wildcamping verboten und wird besonders in Küstennähe und Naturschutzgebieten streng kontrolliert.
Rumänien. In den Nationalparks herrscht Campingverbot. Ansonsten gibt es in Rumänien kein Gesetz, das Wildzelten auf öffentlichem Gebiet verbietet, weshalb es für gewöhnlich geduldet wird − sogar am Strand. Gleiches gilt für wildes Kampieren mit Wohnmobilen. Das Auswärtige Amt rät aber aus Sicherheitsgründen davon ab, Reisemobile in Rumänien außerhalb von bewachten Campingplätzen abzustellen.
Starke Einschränkungen und Verbote
Ganz verboten. Schlechte Karten haben Wildcamper in Dänemark, Italien, Portugal, Tschechien, Ungarn und Kroatien – dort ist es generell verboten, in der freien Natur sein Zelt aufzuschlagen oder mit dem Wohnmobil zu kampieren.
Regional verschieden. In der Schweiz und in Österreich variiert die Rechtslage je nach Kanton und Bundesland, in Spanien und Frankreich brauchen Reisende zum Zelten die Zustimmung einer lokalen Behörde. Belgien und die Niederlande stellen teils Pfähle auf, um die herum gezeltet werden darf („paalkampering“).
In Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und Spanien dürfen Wohnmobilisten − ähnlich wie in Deutschland − mithilfe einer begrenzten Standzeit ihre Fahrtüchtigkeit wiederherstellen. Allerdings gelten besonders in touristischen Gebieten teilweise lokale Verbote.
Tipp: Um zu erfahren, welche Bestimmungen in Ihrer Urlaubsregion gelten, empfehlen wir Ihnen, sich beim entsprechenden Fremdenverkehrsamt oder bei der Tourist-Information zu erkundigen.
Stellplätze und Naturlagerplätze finden
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Naturnahes, legales Zelten ausschließlich für (Rad-)Wandernde bieten Trekkingplätze – einfache Lagerflächen an Wäldern oder Gewässern, oft ohne weitere Infrastruktur wie Toiletten. Einige sind nur nach Voranmeldung nutzbar. Der Deutsche Alpenverein bietet eine Linkliste solcher Trekking-Plätze.
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Man hätte in der redaktionellen Überarbeitung wenigstens auf die Nutzung von KI zur Überprüfung der für den eigenen Urlaubsort gültigen Regeln hinweisen können.
Wie der Vorkommentator schon vor 5 Jahren schrieb, bleibt der Mehrwert der Artikels eher gering.
Aber er zeigt zumindest deutlich, dass Potenzial, das eine passende App hier hätte.
Vielleicht mag das ja jemand implementieren.
Hallo und vielen Dank für den Beitrag, den ich grundsätzlich sehr interessant finde.
Allerdings habe ich mir nach der Überschrift wesentlich mehr und genauere Infos erhofft. Die einzige brauchbare Info sind die vier Länder, in denen es verboten ist. Für den Rest gilt, "örtlich verschieden" oder "mit Einschränkungen", ohne dass man erklärt, was sich dahinter verbirgt.
Die Frage, "Wo Wildzelten in Europa erlaubt ist", könnte ich nach diesem Beitrag irgendwie nicht ansatzweise beantworten.