Winterreifen und Schnee­ketten Welche Regeln hier und im Ausland gelten

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Winterreifen und Schnee­ketten - Welche Regeln hier und im Ausland gelten

„Alpine“-Symbol auf Winterreifen. Reifen mit diesem Zeichen sind als Winterreifen dauer­haft zulässig, „M+S“ allein reicht auf längere Sicht nicht. © ADAC / Wolfgang Grube

Mit dem Auto in den Skiurlaub? Wer bei Schnee und Eis in die Ferien will, sollte Winterreifen montieren. Doch die Regeln dafür sind in den EU-Ländern unterschiedlich.

Deutsch­land: Alpine-Symbol wichtig

In Deutsch­land ist Winter­bereifung Pflicht je nach Wetterlage: An einem trockenen, sonnigen Wintertag sind Sommerreifen zwar erlaubt. Aber sobald es anfängt zu schneien oder winterliche Verhält­nisse herr­schen wie Eis oder Schnee­matsch, sind Winterreifen nötig. Sie müssen das „Alpine“-Symbol tragen: ein Bild­chen mit drei Berg­spitzen und Schnee­flocke. Haben die Reifen nur die Kenn­zeichnung „M+S“, sind sie noch bis 30. September 2024 erlaubt, wenn sie bis Ende 2017 hergestellt wurden. Auch Ganz­jahres­reifen mit Alpine-­Symbol sind zulässig. Für Reifen gilt: Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Milli­meter Profiltiefe, empfehlens­wert eher 4 Milli­meter.

Italien und Schweiz: Keine generelle Pflicht

In den Nach­barländern gelten unterschiedliche Regeln. In Österreich zum Beispiel gibt es ebenfalls keine generelle Winterreifen­pflicht, doch wer bei Schnee und Eis ohne passende Räder erwischt wird, zahlt bis zu 5 000 Euro Strafe. In den Wintermonaten von 1. November bis 15. April gilt die Pflicht zu Winterreifen oder Schnee­ketten, sobald winterliche Straßenverhält­nisse herr­schen, etwa bei Schnee­matsch, bei schnee­bedeckter oder vereister Fahr­bahn. Auch in der Schweiz herrscht keine Winterreifen­pflicht. Doch das Schweizer Straßenverkehrs­gesetz schreibt vor, dass Fahr­zeuge nur in betriebs­sicherem Zustand verkehren dürfen. Je nach Straßenzustand sind dafür de facto Winterreifen nötig.

Frank­reich: In Berg­regionen zwingend

In Frank­reich gilt seit 1. November 2021 eine permanente Winterreifen­pflicht in Berg­regionen. Sie greift bis 31. März des Folge­jahres, zum Beispiel für Bereiche der Alpen, der Pyrenäen, der Vogesen, des Jura sowie im Zentralmassiv oder auf Korsika. Aber auch in anderen Gebieten können Winterreifen vorgeschrieben werden, zum Beispiel durch entsprechende Schilder.

Italien: Keine landes­weit einheitliche Regelung

In Italien sind die Vorschriften je nach Provinz unterschiedlich, vielfach gibt es keine allgemeine Winterreifen­pflicht. Achtung: Dort sind im Sommer nur solche Winter- oder Ganz­jahres­reifen erlaubt, die einen Geschwindig­keits­index tragen. Das gilt von 16. Mai bis 14. Oktober.

App des Verbraucherzentrums EVZ

Welche Regeln genau in den einzelnen Ländern gelten, sagt zum Beispiel die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums EVZ. Das EVZ bietet auch eine praktische App mit vielen weiteren Informationen für Fahrten ins EU-Ausland: auto-app.eu. Dort kann man das Reiseziel wählen und findet unterm Button „Sicherheit“ Hinweise zur Winterreifen­pflicht. Außerdem gibt die App viele weitere allgemeine Informationen für Auto­reisen ins Ausland.

Unfall mit Sommerreifen im Winter – zahlt die Versicherung?

Aber auch wenn jemand mit den falschen Reifen unterwegs ist, greift die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Sie zahlt aber nur die Schäden des anderen. Für Schäden am eigenen Auto greift die Voll­kasko – wenn man eine hat. Sie darf aber bei grober Fahr­lässig­keit die Entschädigung kürzen. So musste die Kasko nichts bezahlen, als ein Mann mit Sommerreifen in den Alpen einen Unfall hatte (Ober­landes­gericht Frank­furt/Main, Az. 3 U 186/02). Dagegen fand das Land­gericht Hamburg es nicht fahr­lässig, als ein Pkw bei Schnee auf Sommerreifen gegen eine Mauer rutschte. Es sei möglich, dass das auch mit Winterreifen passiert wäre (Az. 331 S 137/09). Die Stiftung Warentest rät ohnehin zu Tarifen, die auf Kürzungen bei grober Fahr­lässig­keit verzichten. Die beste Auto­versicherung für Ihren Bedarf finden Sie mithilfe unseres Kfz-Versicherungsvergleichs.

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