
„Alpine“-Symbol auf Winterreifen. Reifen mit diesem Zeichen sind als Winterreifen dauerhaft zulässig, „M+S“ allein reicht auf längere Sicht nicht. © ADAC / Wolfgang Grube
Mit dem Auto in den Skiurlaub? Wer bei Schnee und Eis in die Ferien will, sollte Winterreifen montieren. Doch die Regeln dafür sind in den EU-Ländern unterschiedlich.
Deutschland: Alpine-Symbol wichtig
In Deutschland ist Winterbereifung Pflicht je nach Wetterlage: An einem trockenen, sonnigen Wintertag sind Sommerreifen zwar erlaubt. Aber sobald es anfängt zu schneien oder winterliche Verhältnisse herrschen wie Eis oder Schneematsch, sind Winterreifen nötig. Sie müssen das „Alpine“-Symbol tragen: ein Bildchen mit drei Bergspitzen und Schneeflocke. Haben die Reifen nur die Kennzeichnung „M+S“, sind sie noch bis 30. September 2024 erlaubt, wenn sie bis Ende 2017 hergestellt wurden. Auch Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind zulässig. Für Reifen gilt: Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe, empfehlenswert eher 4 Millimeter.
Italien und Schweiz: Keine generelle Pflicht
In den Nachbarländern gelten unterschiedliche Regeln. In Österreich zum Beispiel gibt es ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht, doch wer bei Schnee und Eis ohne passende Räder erwischt wird, zahlt bis zu 5 000 Euro Strafe. In den Wintermonaten von 1. November bis 15. April gilt die Pflicht zu Winterreifen oder Schneeketten, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen, etwa bei Schneematsch, bei schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Auch in der Schweiz herrscht keine Winterreifenpflicht. Doch das Schweizer Straßenverkehrsgesetz schreibt vor, dass Fahrzeuge nur in betriebssicherem Zustand verkehren dürfen. Je nach Straßenzustand sind dafür de facto Winterreifen nötig.
Frankreich: In Bergregionen zwingend
In Frankreich gilt seit 1. November 2021 eine permanente Winterreifenpflicht in Bergregionen. Sie greift bis 31. März des Folgejahres, zum Beispiel für Bereiche der Alpen, der Pyrenäen, der Vogesen, des Jura sowie im Zentralmassiv oder auf Korsika. Aber auch in anderen Gebieten können Winterreifen vorgeschrieben werden, zum Beispiel durch entsprechende Schilder.
Italien: Keine landesweit einheitliche Regelung
In Italien sind die Vorschriften je nach Provinz unterschiedlich, vielfach gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Achtung: Dort sind im Sommer nur solche Winter- oder Ganzjahresreifen erlaubt, die einen Geschwindigkeitsindex tragen. Das gilt von 16. Mai bis 14. Oktober.
App des Verbraucherzentrums EVZ
Welche Regeln genau in den einzelnen Ländern gelten, sagt zum Beispiel die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums EVZ. Das EVZ bietet auch eine praktische App mit vielen weiteren Informationen für Fahrten ins EU-Ausland: auto-app.eu. Dort kann man das Reiseziel wählen und findet unterm Button „Sicherheit“ Hinweise zur Winterreifenpflicht. Außerdem gibt die App viele weitere allgemeine Informationen für Autoreisen ins Ausland.
Unfall mit Sommerreifen im Winter – zahlt die Versicherung?
Aber auch wenn jemand mit den falschen Reifen unterwegs ist, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt aber nur die Schäden des anderen. Für Schäden am eigenen Auto greift die Vollkasko – wenn man eine hat. Sie darf aber bei grober Fahrlässigkeit die Entschädigung kürzen. So musste die Kasko nichts bezahlen, als ein Mann mit Sommerreifen in den Alpen einen Unfall hatte (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 3 U 186/02). Dagegen fand das Landgericht Hamburg es nicht fahrlässig, als ein Pkw bei Schnee auf Sommerreifen gegen eine Mauer rutschte. Es sei möglich, dass das auch mit Winterreifen passiert wäre (Az. 331 S 137/09). Die Stiftung Warentest rät ohnehin zu Tarifen, die auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit verzichten. Die beste Autoversicherung für Ihren Bedarf finden Sie mithilfe unseres Kfz-Versicherungsvergleichs.
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