Verlust. Melden Sie einen Verlust des Schlüssels Ihrem Vermieter. Manche Haftpflichtversicherer springen ein, wenn der Vermieter Ersatz der Kosten für einen Schlosswechsel verlangt. Verschwinden Schlüssel bei einem Einbruch oder bei einem Raub, zahlt Ihr Hausratversicherer für das Auswechseln der Schlösser.
Haftung. Sollen Sie neue Schlösser ersetzen, müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie am Verlust nicht schuld sind. Das gilt auch, wenn der Schlüssel so verloren ging, dass ihn niemand missbrauchen kann, weil er zum Beispiel in einen Fluss gefallen ist.
Urlaub. Geben Sie einer Vertrauensperson einen Wohnungsschlüssel, wenn Sie längere Zeit abwesend sind. Sie soll regelmäßig nach dem Rechten sehen.
Auszug. Übergeben Sie unter Zeugen oder gegen Quittung alle Schlüssel beim Auszug, auch die selbst nachgemachten.
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@mp89: Dazu ist uns kein Fall bekannt. Aber wenn der Hauptmieter vom Vermieter die Erlaubnis zur vollständigen Untervermietung der Wohnung hat und dieser Hauptmieter dann die Wohnung komplett untervermietet, kann er eigentlich keinen Anspruch mehr auf einen Schlüssel haben. Der Vermieter darf ja auch keinen Schlüssel für sich behalten. Im Untermietverhältnis ist der Hauptmieter rechtlich nun mal Vermieter. Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Hauptmieter selbst mit in der WG lebt oder dort Möbel etc. hat, die er nicht untervermietet hat. Dann muss er weiterhin Zugang haben und benötigt einen eigenen Schlüssel.(PK)
Hallo,
Gilt die Rechtsprechung auch im Falle eines Untermietvertrags? In meiner WG wohnen drei Parteien, die jeweils ein Zimmer mit eigenem Untermietvertrag bei der Hauptmieterin haben. Hat die Hauptmieterin ein Anrecht auf ein Schlüssel, im Falle dass alle Untermieter dies nicht wünschen?
Mit freundlichen Grüßen