Für eine aus Sicht aller Beteiligten erfolgreiche Vermietung ist der richtige Mietvertrag essenziell. Einen rechtsverbindlichen Formularmietvertrag gibt es zum Beispiel in unserem Vermieter-Set. Alternativ sind rechtssichere Vordrucke bei Mieter- und Vermietervereinen erhältlich, auch für Nicht-Mitglieder.
Wichtig ist, dass Formularmietverträge möglichst aktuell sein sollten. Immer wieder gibt es Gerichtsurteile, die Mietvertragsklauseln für unwirksam erklären – so dürfen Haustiere längst nicht mehr pauschal verboten werden (BGH, Az. VIII ZR 168/12). Bei kostenlosen, unseriösen Formularverträgen aus dem Internet ist deshalb Vorsicht geboten. Setzen Sie besser auf Qualität und eine vertrauliche Quelle, bevor Sie durch einen dubiosen Vertrag in einen teuren Rechtsstreit geraten.
Kaution als Absicherung
Wird die Wohnung zum Mietbeginn an die neuen Mieter übergeben, ist zu diesem Zeitpunkt auch die vereinbarte Kaution fällig. So schreibt es das Bürgerlichen Gesetzbuch vor (§ 551 Abs. 2). Vermieter sichern sich damit eine Rücklage für den Fall, dass Mieter Schäden in der Wohnung anrichten.
Die Kaution muss im Mietvertrag festgehalten sein – steht nichts darüber im Vertrag, haben Sie keinen Anspruch, eine Mietkaution einzufordern. Bis zu drei Nettokaltmieten dürfen Sie verlangen. Mieterinnen und Mietern steht es gesetzlich zu, die Kaution in drei Monatsraten zahlen. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, wird die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnis fällig.
Wichtig: Nach Erhalt der Kaution müssen Sie das Geld getrennt von Ihrem Vermögen anlegen. So ist es etwa bei einem Insolvenzverfahren geschützt.
Miete muss rechtzeitig eingehen
Mieterinnen und Mieter müssen die Miete immer spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zahlen (§ 556b BGB). Das gilt für alle Mietverträge, die nach September 2001 abgeschlossen wurden. Samstage werden hierbei nicht als Werktage gezählt. Entscheidend ist nicht, ob das Geld am dritten Tag tatsächlich auf dem Konto des Vermieters angekommen ist, sondern dass der Zahlungsauftrag rechtzeitig erteilt wurde.
Wichtig: Haben Sie vertraglich eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, liegt die Verantwortung für die Abbuchung bei Ihnen als Vermieter.
Aufgepasst bei der Übergabe
Bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe ist es wichtig, den Zustand des Mietobjekts genau zu dokumentieren. Kratzer im Parkett, Löcher in der Wand, aber auch die nigelnagelneue Duschwand – all das sollte in Wort und Bild festgehalten werden. Am besten führt der Vermieter ein Protokoll, welches beide Parteien unterschreiben. Darauf können sich beide später beziehen, falls etwas kaputt geht oder die Wohnung beim Auszug nicht in einem entsprechenden Zustand zurückgegeben wird.
Datenschutzrecht beachten
Vermieter dürfen die Unterlagen von Mietinteressenten nur so lange aufbewahren, wie sie für den Auswahlprozess relevant sind. Sonst ist das ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dokumente wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge oder eine Mieterselbstauskunft enthalten schließlich sehr persönliche Daten.
Wichtig: Kommt kein Mietverhältnis zustande kommt, müssen Sie alle vom Mietinteressenten eingereichten Unterlagen vernichten oder zurückgeben. Nur die Unterlagen Ihrer neuen Mieter dürfen Sie behalten.
Kommentarliste
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Für geringes Einkommen, gerade bei jungen Leuten welche z.B. noch in der Ausbildung stecken oder eher gering Verdiener wie Krankenpfleger, Freiberufler mit wechselnden Einkommen kann eine Mietausfallversicherung abgeschlossen werden. Ich bin nun im zweiten Lehrjahr und war auf der Suche nach einer eigenen Wohnung um nicht immer zu pendeln. Ich habe mich mit dem Vermieter sehr gut verstanden und er wollte mir die Möglichkeit bieten in meine erste Wohung zu ziehen. Er hat dann eine Mietausfallversicherung abgeschlossen. Ich zahle jetzt einen geringen Betrag mehr - muss aber nicht mehr pendeln und spare deutlich mehr Spritkosten :)
Es stimmt, Risiko gehört zum Geschäft. Nur ist der gute Kaufmann vorsichtig. Sicher sind viele Vorsichtsmaßnahmen wie NIVEA - bringt nichts, schadet aber auch nichts. Wenn man sein bischen Rente mit der Vermietung einer Wohnung aufbessern möchte - klingen Sprüche wie "Risiko gehört zum Geschäft" schnell wie blanker Hohn von denen, die keinen Besitz haben.
Ein Addendum zur Kaution:
Wer als Vermieter heute noch eine Barkaution verlangt, der macht sich selbst verdächtig. Ebenso wie jene Vermieter, die allzusehr auf ihre eigene Absicherung achten. Der Eindruck der bei denkenden Mietern entsteht ist, das der Vermieter am Rande der Insolvenz schrammt und sich deshalb nicht ausreichend versichert hat und sich gar kein Risiko leisten kann. Zu befürchten ist dann, das im Laufe des Mietverhältnisses notwendige Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen nicht, nicht fristgerecht oder unzureichend ausgeführt werden.
Zudem ist es schlicht nicht sehr intelligent, auf eine Barkaution oder ein Kautionskonto zu setzen: Die Bankgebühren steigen und Negativzinsen drohen. Eine Kautionsbürgschaft einer großen Versicherung verursacht weniger Verwaltungsaufwand, weniger Kosten und ist genauso gut wie Bargeld. Öfter mal informieren und nicht auf die Souffleusen lauschen, die aus dem 19. Jahrhundert rufen...
Besser würden sich alle Beteiligten dafür einsetzen, das es ein bundesweites Mietschuldenregister gibt. Wer seine Miete nicht zahlt, wird dort gemeldet und bis zur vollständigen Bezahlung dort als Mietschuldner gelistet. Beglichene Schulden werden für 3 Jahre ausgewiesen. Ein solches Register wäre weit hilfreicher, als der Blödsinn, den diese dubiosen Vereine predigen.
... und danach kommen die selben dubiosen Vereine wieder aus ihren dunklen Erdlöchern und betätigen sich als Retter in der Not ...
Sorry, aber der Irrsinn muss endlich gestoppt werden. Wer eine Wohnung vermietet, der geht immer ein Risiko ein. Wer das nicht will, der soll nicht vermieten oder ein Hotel eröffnen - da können Nichtzahler direkt vor die Tür gesetzt werden.
Auf diese dubiosen Vereine zu hören ist aber grundfalsch. Gesunder Menschenverstand, ein persönliches Gespräch, einfache Einkommensnachweise reichen vollständig aus. Alles andere erhöht kein bisschen die Sicherheit, schafft aber Hürden und vereitelt oft eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Mieter und Vermieter ...
Übrigens haben Mieter keinen Rechtsanspruch auf eine sog. "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung". Lediglich auf Quittungen für Mietzahlungen. Die will aber komischerweise niemand sehen ...