
Wer eine neue Wohnung sucht, muss dem neuen Vermieter oft nicht nur Gehaltsbescheinigungen und eine Schufa-Selbstauskunft vorlegen, sondern mitunter auch eine so genannte „Mietschuldenfreiheitsbeschenigung“ vom bisherigen Vermieter.
Wer das Dokument nicht vorlegen kann, ist aus dem Kreis der Bewerber für die neue Wohnung schon draußen. Mieter, die einen Wohnungswechsel planen und wissen, dass die Vorlage einer solche Bescheinigung auf ihrem Wohnungsmarkt üblich ist, sollten sich rechtzeitig beim alten Vermieter um die Bescheinigung bemühen. Viele Vermieter und Hausverwaltungen haben ihre eigenen Vordrucke für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Benötigen Mieter eine Bescheinigung und hat der bisherige Vermieter kein Formular-Vordruck, dann finden Sie hier eine Blanko-Bescheinigung.
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