Bescheinigung Mietschuldenfreiheit

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Bescheinigung - Mietschuldenfreiheit

Wohnungs­wechsel. Vor allem in Groß­städten ist es zurzeit sehr schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Komplette Unterlagen sind für eine Wohnungs­bewerbung unerläss­lich. © Adobe Stock / Japolia

Wer auf Wohnungs­suche ist, muss nicht nur Gehalts­bescheinigungen vorlegen, sondern häufig auch eine Mietschuldenfrei­heits­bescheinigung vom bisherigen Vermieter.

Mit einer Mietschuldenfrei­heits­bescheinigung bestätigen Wohnungs­interes­senten, dass sie ihre Miete in ihrem bisherigen Quartier immer zuver­lässig gezahlt haben. Können Bewerbe­rinnen und Bewerber für eine neue Wohnung das Dokument nicht vorlegen, sind sie aus dem Kreis meistens schon draußen.

Wer einen Wohnungs­wechsel plant und weiß, dass diese Bescheinigung auf seinem Wohnungs­markt normaler­weise verlangt wird, sollten sich recht­zeitig beim alten Vermieter um diese Betätigung bemühen. Viele Vermieter und Haus­verwaltungen haben ihre eigenen Vordrucke für die Mietschuldenfrei­heits­bescheinigung.

Tipp: Benötigen Sie eine Mietschuldenfrei­heits­bescheinigung und hat Ihr bisheriger Vermieter keinen Vordruck, finden Sie in der PDF ein Blanko-Formular.

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EikeKlages24 am 03.09.2011 um 06:09 Uhr
Kein Anspruch des Mieters

Als Fachanwalt für Oldtimerrecht habe ich nur sehr selten mit Mietangelegenheiten zu tun, möchte hier aber auf das BGH-Urteil vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08 – hinweisen:
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Mieter von seinem ehemaligen Vermieter keine “Mietschuldenfreiheitsbescheinigung” verlangen kann, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht.
Es besteht also kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese könne als eine Ausgleichsquittung (negatives Schuldanerkenntnis) gedeutet werden. Der Vermieter würde damit seine eigene Rechtsposition gefährden, urteilte der BGH.
Rechtstipp: Für Mieter ist diese Entscheidung von Bedeutung: Werden sie zur Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aufgefordert, sollten sie unbedingt auf das Urteil verweisen.