
Werbeaussagen hinterfragen. Bei manchen Claims auf Kosmetikprodukten lohnt es sich. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
Ob klein gedruckt oder plakativ – Aussagen auf Kosmetikpackungen können die Kaufentscheidung beeinflussen. Doch manche Claims sind fragwürdig: Unser Check deckt sie auf.
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@Badenser: Unserer Artikel bezieht sich auf - wie der Titel besagt - "Fragwürdige Versprechen". Daher werden Naturkosmetiksiegel hier nicht aufgeführt.
Laut Kosmetikverordnung der EU lautet die Definition des Begriffs "dermatologisch getestet", dass ein Produkt unter Aufsicht eines Dermatologen am Menschen getestet wurde. Hierbei werden keine standardisierten Verfahren vorausgesetzt. Die genaue Durchführung liegt damit im Ermessen des vom Kosmetikhersteller beauftragten Instituts. Die Aussage "dermatologisch getestet" sagt also nichts über die Wirksamkeit oder die Verträglichkeit eines Produkts aus, sondern nur, dass ein Test stattgefunden hat.
Liebe Stiwa,
leider hat die Redaktion hier eine große Chance verpasst. Statt mit der groben Kelle auszuteilen, hätte man hier auch hilfreiche Tipps geben können (wie z.B. bei Thema vegan passiert). So hätte man beim Thema Natürlichkeit auf die Naturkosmetiksiegel verweisen können. Ebenso hätte man beim Thema augenärztlich getestet klar stellen können, dass die meisten Anbieter das tatsächlich mit Sinn und Verstand machen, aber es eben nicht bis ins Detail geregelt ist. Warum man hier "augenärztlich getestet" herauszieht, obwohl exakt das gleiche auch für den viel häufigeren Claim "dermatologisch getestet" gilt, zeigt, dass man man sich mit den Themen nicht ernsthalft beschäftigt hat sondern nur den schnellen Clickbait wollte...
Sehr schade, wie sich die Institution Stiftung Warentest immer mehr der Aufmerksamkeithascherei unterwirft.