Vollzeit-Weiterbildung: Die Arbeitsämter fördern die Teilnahme an Lehrgängen zur beruflichen Weiterbildung. Dabei reicht die Palette von Qualifizierungen, die berufliche Kenntnisse erhalten und erweitern, bis hin zum Erwerb eines beruflichen Abschlusses. Die Kurse werden meist im Vollzeitunterricht mit 35 Wochenstunden durchgeführt. Es werden auch Teilzeitqualifizierungen angeboten, etwa für Frauen mit Kindern.
Förderung: Gefördert werden Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Ungelernte. Eine Förderung setzt voraus, dass eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist, das Arbeitsamt der Förderung zugestimmt hat und eine anerkannte Maßnahme besucht wird. Im Einzelfall ist die Teilnahme an einem Kurs in einem anderen Ort möglich.
Finanzierung: Während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernimmt das Arbeitsamt die Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrgeld) und zahlt Unterhaltsgeld, wenn jemand vorher einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachging (Vorbeschäftigungszeit).
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- Eine berufliche Weiterbildung verbessert für Arbeitssuchende die Chancen auf einen Job. Doch die Arbeitsagentur fördert eine Qualifizierung nur unter Bedingungen.
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- Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.
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- Mithilfe unseres Rechners finden Sie heraus, wie viel Kurzarbeitergeld Ihnen zusteht. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zum Thema.
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