Hiervon müssen mindestens 600 Euro zusammenkommen |
Werbungskosten Fußnote: 1 |
Weg zur Arbeit. Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit gibt es 30 Cent, aber erst ab dem 21. Kilometer und insgesamt maximal 4 500 Euro im Jahr. Autofahrer können mehr abrechnen, wenn sie ihre Fahrleistung belegen. |
Arbeitsmittel. Es zählt der volle Preis, wenn Arbeitsmittel wie Ordner, Stifte, Plastikhüllen, Fachbücher, Fachzeitschriften und Büromöbel mit Umsatzsteuer jeweils höchstens 487,90 Euro kosten. |
Gewerkschaften. Es zählen alle 2007 gezahlten Mitgliedsbeiträge. |
Weiterbildung im Beruf. Es zählen alle Kosten für Lehrgänge. Für Arbeitsmittel zählen sie bis zum Preis von 487,90 Euro voll. Fahrtkosten werden wie beim Weg zur Arbeit abgerechnet, wenn es eine Weiterbildung mit Vollzeitunterricht und regelmäßiger Bildungsstätte ist. Sonst wie unten bei den Bewerbungen. |
Bewerbungen. Es zählen zum Beispiel alle Kosten für Inserate, Vorbereitungskurse, Bewerbungsmappen, Hotelübernachtungen und Fahrten mit Bus, Bahn, Flugzeug, Taxi oder Mietwagen. Pkw-Fahrten bringen 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Dazu kommt eine Verpflegungspauschale von 6 bis 24 Euro am Tag bei mindestens acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung. |
Steuerberatung. Es zählen alle Kosten für die Berechnung der Einkünfte. |
Kinderbetreuung. Es zählen für jedes Kind unter 14 Jahren Fußnote: 2 Kosten bis 6 000 Euro, wenn Elternpaare oder Alleinerziehende berufstätig sind. Zwei Drittel davon bringen einen Freibetrag. |
Sonderausgaben Fußnote: 3 |
Kirchensteuern zählen in voller Höhe. |
Spenden. Für Spenden an begünstigte Organisationen wie Sportvereine oder Hochschulen kann jeder bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte Fußnote: 4 absetzen. Diese Erhöhung des Spendenhöchstbetrags von bisher 5 oder 10 Prozent muss im September aber noch durch den Bundesrat. |
Unterhalt an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehepartner zählt bis zur Höhe von 13 805 Euro. |
Außergewöhnliche Belastungen |
Krankheiten. Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel wie Zahnersatz. Fußnote: 4 |
Pflege von bedürftigen Angehörigen. Kosten für Pflegekräfte, Medikamente, Fahrten zum Arzt oder zur Wohnung des Angehörigen bringen nach Abzug einer zumutbaren Belastung Fußnote: 4 oder pauschal einen Freibetrag. Mit zumutbarer Belastung ist die Pflegestufe I, II oder III nötig. Pauschal zählen 924 Euro mit, wenn ein Bescheid über Pflegestufe III vorliegt. Alternativ reichen Bescheide vom Versorgungsamt oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Buchstaben H. (Hilflos). |
Das zählt ohne 600-Euro-Grenze |
Dienstleister im Haushalt |
Haushalts-, Gartenhilfen. Es zählen Lohn- und Fahrtkosten bis 3 000 Euro, wenn Dienstleister selbstständig arbeiten und Aufgaben wie die Wohnungs-, Treppenhausreinigung, Schneebeseitigung, Gartenpflege oder den Wohnungsumzug übernehmen. 80 Prozent bringen einen Freibetrag. Fußnote: 4 |
Handwerker. Es zählen Lohn- und Fahrtkosten bis 3 000 Euro für Modernisierungen, Instandsetzungen, Renovierungen und Gerätereparaturen im Haushalt. 80 Prozent bringen einen Freibetrag. Fußnote: 4 |
Legende
- Fußnote: 1
- Nur Kinderbetreuungskosten zählen ab dem ersten Euro, andere Werbungskosten erst nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro.
- Fußnote: 2
- Für behinderte Kinder ohne Altersgrenze.
- Fußnote: 3
- Den Freibetrag gibt es nach Abzug einer Pauschale von 36/72 Euro (Alleinstehende/Ehepaare).
- Fußnote: 4
- Den Freibetrag gibt es nach Abzug einer zumutbaren Belastung.
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