
© Stiftung Warentest / René Reichelt
Jede vierte Pensionskasse hat finanzielle Probleme. Einige nehmen keine neuen Kunden mehr. Versicherte und Rentner sind verunsichert.
Bafin nimmt zwei Pensionskassen die Zulassung
Hart urteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Januar 2021 über die Pensionskasse der Caritas und die Kölner Pensionskasse: Beide hätten die Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen können und einen Finanzierungsplan vorgelegt, der „unzureichend“ sei. Die Aufsichtsbehörde widerrief die „Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts“. Die beiden Pensionskassen dürfen keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende weder verlängern noch erhöhen.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Pensionskassen: Sorge um Betriebsrente
Viele weitere Pensionskassen unter besonderer Beobachtung
Es sind nicht die beiden einzigen Kassen mit Problemen. Ein Viertel steht unter „intensivierter Aufsicht“ der Bafin. Kein Wunder, dass sich viele Versicherte Sorgen machen. Erste Pensionskassen kürzen mittlerweile die Renten und Ansprüche der Kunden.
Beruhigend für viele Kunden: Der Arbeitgeber muss ran und die Einschnitte ausgleichen. Geht er in Insolvenz, springen Sicherungseinrichtungen ein.

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Unser Rat
- Garantierte Verzinsung.
- Sie haben einen Vertrag mit einer von einem Versicherungskonzern gegründeten Pensionskasse? Stellen Sie ihn nicht überstürzt beitragsfrei. Kündigen Sie ihn auch nicht. Wenn er schon seit vielen Jahren läuft, bekommen Sie noch eine gute garantierte Verzinsung. Die Pensionskasse ist daran für die gesamte Vertragslaufzeit gebunden.
- Sanierungsklausel.
- Ein Verein auf Gegenseitigkeit oder eine Brancheneinrichtung kann per Sanierungsklausel Ansprüche und Renten kürzen. Sie können dann Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, wenn Sie noch einige Zeit bis zum Rentenbeginn haben. Lassen Sie ihn auf jeden Fall weiterlaufen, wenn Ihr Arbeitgeber den Beitrag ganz oder zum Großteil zahlt.
- Neuabschluss.
- Schließen Sie einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge ab, wenn Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente noch eine weitere lebenslange Monatsrente für Ihren Lebensunterhalt im Alter brauchen. Ihr Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent zum Beitrag beisteuern. Hat er viele Mitarbeiter in der Pensionskasse versichert, profitieren Sie zudem oft von günstigen Gruppentarifen. Zahlt er nur das Minimum, fragen Sie ihn vor dem Abschluss nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pensionskasse, die er ausgewählt hat.
- Förderung.
- Die staatliche Förderung ist attraktiver geworden. Beiträge, die zur betrieblichen Altersvorsorge in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung investiert werden, bleiben jährlich bis zu einer Grenze von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung einkommensteuerfrei (2021 sind dies 6 816 Euro) und bis zu einer Grenze von vier Prozent (3 408 Euro) sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Ihr bis zu diesen Grenzen aus dem Bruttolohn für eine Betriebsrente „umgewandeltes“ Arbeitsentgelt ohne Abzüge in die betriebliche Vorsorge fließen kann.
- Direktversicherung.
- Wenn Sie über den Betrieb fürs Alter sparen wollen und Ihr Arbeitgeber kein Angebot hat, muss er für Sie eine Direktversicherung abschließen. Fordern Sie ihn auf, mehrere Angebote einzuholen – nicht nur eines, das von seiner Hausbank oder seinem eigenen Versicherer stammt. Mehr zum Thema in unserem Special Betriebliche Altersvorsorge.
Hohe Zusagen, niedrige Zinsen
Pensionskassen zahlen in der Regel eine lebenslange Rente. Trotz der niedrigen Zinsen für Kapitalanlagen müssen sie also meist noch viele Jahre ihre hohen Zinszusagen erfüllen, die sie in der Vergangenheit gegeben haben. „Pensionskassen sind von den niedrigen Zinsen besonders betroffen“, sagt Frank Grund, der für ihre Aufsicht zuständige Direktor bei der Bafin.
Betriebsrenten vor Insolvenzrisiko geschützt
Die niedrigen Zinsen sind das eine. Pensionskassen bieten außerdem nur betriebliche Altersvorsorge an. Anders als Lebensversicherer können sie ihr Produktportfolio nicht ändern oder erweitern, beispielsweise durch private Fondspolicen. „Pensionskassen geraten bei Niedrigzinsen unter Druck“, sagt der Vorstand des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV), Hans Melchiors, im Gespräch mit test.de. Der PSV sorgt dafür, dass Betriebsrenten insolvenzgeschützt sind.
Zwei Arten von Pensionskassen
Es sind also harte Zeiten für die traditionsreiche Branche: Pensionskassen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit existieren seit mehr als 100 Jahren. Seit 2002 gibt es außerdem Pensionskassen, die Versicherungskonzerne gegründet haben. Bei ihnen handelt es sich in der Regel um Aktiengesellschaften.
Rechnungszins ist deutlich gefallen
Wenn der Arbeitgeber eine Brancheneinrichtung wie Soka-Bau oder VBL oder einen Versicherungsverein für sein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge gewählt hatte, war das früher oft eine gute Wahl. Denn solche Pensionskassen durften lange einen höheren Rechnungszins anbieten als die Kassen der Versicherungskonzerne. Diese dürfen keine Zinsgarantien über dem Höchstrechnungszins der Lebensversicherer geben, den das Bundesfinanzministerium festlegt und der umgangssprachlich oft Garantiezins genannt wird. Der Zins lag 2015 bei 1,25 Prozent. Der Rechnungszins der VBL betrug damals 1,75 Prozent, der Zins der Soka-Bau 2,25 Prozent.
Jetzt liegt die Soka-Bau mit 0,9 Prozent gleichauf mit dem Rechnungszins für Neuverträge von Lebensversicherungen, die VBL mit 0,25 Prozent deutlich darunter.
Renten und Ansprüche können sinken
Einige Kassen der Versicherungskonzerne bleiben bei neuen Tarifen unter dem Maximum von 0,9 Prozent.
Nicht als Aktiengesellschaft organisierten Kassen genehmigt die Bafin künftig für neue Angebote sogar dauerhaft nur noch 0,25 Prozent. Diese Vorsicht ist begründet. Wenn eine Kasse die Zusagen nicht mehr voll erfüllen kann, muss sie diese reduzieren.
Geht es den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder Brancheneinrichtungen schlecht, können sie den Rechnungszins für künftige Beiträge ändern und Ansprüche der Versicherten sowie Renten der Ruheständler kürzen, wenn ihre Satzung eine Sanierungsklausel enthält. Allerdings muss die Bafin dies genehmigen.
Unter intensivierter Aufsicht der Bafin
36 der 135 Pensionskassen sind in schwerem Fahrwasser und stehen unter intensivierter Aufsicht. Welche das sind, sagt die Bafin nicht. Auch das Bundesfinanzministerium tut dies nicht, weil eine Offenlegung die „Wettbewerbsfähigkeit schädigen“ würde.
Die Kassen müssen mehrmals im Jahr über ihre Geschäftsentwicklung berichten. Sie führen Gespräche mit dem Vorstand, dem Wirtschaftsprüfer und den Unternehmen, die sie tragen. Sie müssen vorrechnen, wie viel sie in den kommenden 15 Jahren für neu und wieder angelegtes Kapital bei angenommenen 0,5 Prozent Zinsen erwirtschaften. Die Bafin prüft, ob die Erträge dauerhaft reichen, um die Verpflichtungen gegenüber Versicherten und Rentnern zu erfüllen.
Ferner hält die Bafin Ausschau nach möglichen weiteren Problemen – etwa, wenn eine Kasse die Sterblichkeit nicht gut kalkuliert hat. Sterben weniger Rentner als ursprünglich kalkuliert, muss die Kasse mehr für die Renten aufwenden als erwartet.
Aufnahme von Neukunden verboten
Drei Pensionskassen dürfen gar keine neuen Kunden mehr nehmen. Neben der Caritas Pensionskasse und der Kölner Pensionskasse hat die Bafin auch der Deutschen Steuerberater-Versicherung das Neugeschäft untersagt. Eine Sanierung der Kassen scheiterte, weil die dahinter stehenden Unternehmen kein frisches Geld nachgeschossen haben.
„Solche Kassen müssen dann Leistungen kürzen“, sagt Jürgen Rings, Vorstandsvorsitzender der Höchster Pensionskasse im Gespräch mit test.de. Pensionskassen mit vielen kleinen Trägerunternehmen seien kaum zu sanieren, weil man die Unternehmen nur „schwer unter einen Hut bringen“ könne, sagt Rings. Er ist zugleich Vorsitzender der Fachvereinigung Pensionskassen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).
Die Folgen für die Kunden
Mit insgesamt rund 48 000 Rentenanwärtern und 15 000 Rentenempfängern sind die drei Kassen eher kleine Fische. Sie sind nach Angaben der Bafin bisher die einzigen, die bereits laufende Renten gekürzt haben. Rund 40 weitere haben jedoch künftige Ansprüche der Versicherten angeknabbert.
Das trifft auch Selbstständige, wie den Steuerberater Gunnar Lang. Seine Pensionskasse, die Deutsche Steuerberater-Versicherung, hat die monatliche Rente des 69-Jährigen um 13 Prozent gekürzt. Er hat keinen Arbeitgeber. Niemand gleicht die Kürzung aus. Sie bleibt dauerhaft.
Die meisten Kunden von Pensionskassen sind Angestellte. Sie trifft es nicht so hart – vorausgesetzt ihre Firma geht nicht pleite. Der 52-jährige IT-Spezialist Peter Aggensteiner hat zum Beispiel einen Vertrag bei der Kölner Pensionskasse. Sie hat zwar schon Abstriche um 15 Prozent bei Aggensteiners künftiger Rente angekündigt. Dann ist aber sein Arbeitgeber in der Pflicht. Sobald der Ruhestand beginnt, muss er die Kürzung der von der Firma fest zugesagten Rente ausgleichen. So steht es im Betriebsrentengesetz.
Arbeitgeber bleibt in der Pflicht
Weil Aggensteiners Arbeitgeber den Betrieb jedoch schließen will, muss er vorher eine Lösung für die Betriebsrente finden. Es gilt: Sagt der Arbeitgeber eine Rente zu, kann er dieses Versprechen auch dann nicht zurückziehen, wenn er die Firma schließt – etwa weil er keinen Nachfolger findet. Seine Garantie für eine lebenslange Rente kann er nicht einfach so über Bord werfen.
Aggensteiners Arbeitgeber muss den Fehlbetrag der Kölner Pensionskasse bei der Rente ausgleichen, bevor er die Firma dicht macht. Die Lösung sei, „dass der Chef einen Vertrag mit einer privaten Rentenversicherung abschließt, die mir ab Renteneintrittsalter den Differenzbetrag lebenslang auszahlt“, sagt Aggensteiner und ergänzt: „Den Beitrag dafür überweist die Firma in einer Einmalsumme an eine Lebensversicherung.“ Genau das hat die Firma gemacht.
Wäre sie verkauft worden, müsste der neue Eigentümer für die Rentenzusage eintreten
Sicherungsverein für Pleiteschutz
Bei einer Firmenpleite springt der bereits erwähnte Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein – bei Betriebsrenten per Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sowie neuerdings auch bei Pensionskassen in Vereinsform.
Der PSV übernimmt die Betriebsrente bis zu einer Höhe von derzeit 9 870 Euro im Monat. Dies entspricht dem Dreifachen der monatlichen Bezugsgröße in der gesetzlichen Rentenversicherung, die jedes Jahr ein wenig steigt. Den PSV finanzieren die Arbeitgeber, die eine Betriebsrente anbieten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied zu werden.
Nur Mindestschutz bis Ende 2021
Hat der PSV die Rente übernommen, bleibt sie in der Regel konstant. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn sich die einstige Firma verpflichtet hat, die Betriebsrente jährlich zu erhöhen – egal, ob es ihr gut oder schlecht geht. Dies kann beispielsweise in einem Tarifvertrag so geregelt sein.
Bis Ende 2021 gilt allerdings eine Übergangsregelung beim PSV für Pensionskassen in Vereinsform. Sie gewährleistet nur einen Mindestschutz: Er greift nur, wenn die Pensionskasse die Rente um mehr als die Hälfte kürzt oder wenn die monatlichen Gesamteinkünfte der Betriebsrentner nach der Kürzung unter die Armutsgefährdungsschwelle fallen. Das sind bei Alleinstehenden etwa 1 100 Euro im Monat. Die Kosten für den übergangsweisen Schutz trägt der Staat.
Nach der Übergangsfrist zahlt der PSV in jedem Fall, aber erst für alle Betriebsrentner, deren einstige Firma nach dem 31. Dezember 2021 insolvent wird.
Gesichert sind nur die Ansprüche, die Versicherte während ihrer Zeit in der Firma erwerben. Verlassen sie das Unternehmen, zahlen aber weiter privat ein, dann ist dieser Teil der Rente nicht insolvenzgeschützt.
Protektor fängt Versicherte auf
Kunden von Pensionskassen in Form von Aktiengesellschaften, die von Versicherungsunternehmen gegründet wurden, schützt die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung Protektor. Sie sichert auch Renten aus privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen ab.
Bisher ist noch keine der 21 von Protektor geschützten Pensionskassen pleitegegangen. Sollte eine in Not geraten, muss Protektor sie sanieren und dafür sorgen, dass bisherige Renten weitergezahlt werden.
Dies gilt auch für notleidende Lebensversicherer, die Direktversicherungen anbieten. Sie sind ebenfalls insolvenzgeschützt. Ob die Rente durch Überschussbeteiligungen dann noch steigt, ist jedoch völlig ungewiss.
Völlige Ausfälle unwahrscheinlich
Protektor wird durch jährliche Beiträge der Lebensversicherer finanziert. Wenn ein Unternehmen auf Anordnung der Bafin saniert werden muss, kann Protektor von den Mitgliedern Sonderbeiträge verlangen.
Bisher musste Protektor nur ein insolventes Versicherungsunternehmen auffangen. Er übernahm 2003 die rund 344 000 Lebensversicherungsverträge der Mannheimer Lebensversicherung und führte sie weiter.
Völlige Ausfälle bei den Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge sind daher nicht in großem Stil zu erwarten – ordentliche Überschussbeteiligungen aber auch nicht.
Info zur Überschussbeteiligung? Fehlanzeige!
Kunden mit einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung müssen vom Versicherungsunternehmen darüber informiert werden, wie viel Überschüsse es erwirtschaftet. Diese Information müssen die Versicherer jedes Jahr auf ihren Internetseiten veröffentlichen, wie die Mindestzuführungsverordnung vorschreibt. Für die von Versicherern gegründeten Pensionskassen gilt dies nicht.
Auch Arbeitnehmer sind Verbraucher
Auf unsere Frage nach dem Grund antwortete das Bundesfinanzministerium: „Mit der Veröffentlichungspflicht soll der Verbraucherschutz verbessert werden, indem die Transparenz erhöht wird. Verbraucherinnen und Verbraucher schließen Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen ab. Sie gehören typischerweise nicht zur Zielgruppe der Pensionskassen.“ Das ist merkwürdig, denn auch Arbeitgeber, die für ihre Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge auswählen, sind Verbraucher. Ganz zu schweigen von den Arbeitnehmern, die eigenes Geld in eine Betriebsrente stecken und wissen wollen, ob ihre Pensionskasse gut wirtschaftet. Intransparenz schafft kein Vertrauen.
Anbieterbefragung: Wenig Bereitschaft zur Transparenz
Viele Pensionskassen sind in der Krise, viele sind im Umbruch – und viele reden nicht gern darüber. Das zeigt unsere Anbieterbefragung. Anfang 2021 haben wir 39 Pensionskassen angeschrieben, die für alle Firmen oder wenigstens alle Unternehmen einer Branche, beispielsweise die Bankenbranche, geöffnet sind.
Nur fünf haben diesmal unseren Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt: Dresdner Pensionskasse, Geno Pensionskasse, Versorgungskasse Deutscher Unternehmen, Alte Leipziger Pensionskasse AG und Provinzial Pensionskasse Hannover AG. Das sind zu wenig für einen Vergleich, der bei der Entscheidung helfen soll, ein Angebot anzunehmen oder nicht.
Die meisten Teilnahmeverweigerer nannten ihre Gründe nicht. Drei haben uns mitgeteilt, dass sie ihren Tarif überarbeiten und neu anbieten wollen. Drei andere haben unsere Fragen kritisiert und deshalb abgelehnt. Vier nehmen keine Neukunden mehr. Fünf Befragte erklären, ihr Angebot gelte nur für einen begrenzten Kundenkreis.
Pensionskassen machen Schluss
Den drei eingangs genannten kleineren Pensionskassen hat die Bafin das Neugeschäft untersagt. Andere haben sich freiwillig davon verabschiedet, etwa das Versorgungswerk Metallrente. Die Verzinsung ihrer Pensionskasse fiel „seit 2017 deutlich niedriger aus als die von Direktversicherung und Pensionsfonds“, so ein Sprecher von Metallrente, „weshalb wir die Pensionskasse seit 2020 geschlossen haben.“ Die Verträge der knapp 213 000 Versicherten werden aber weitergeführt. Auch die Debeka hat ihre Pensionskasse für Neukunden dichtgemacht. Die Allianz will in ihrer Kasse ab 2022 keinen neuen Kunden mehr aufnehmen. Seit 2017 sei das Neugeschäft von knapp 10 000 Abschlüssen auf 5 500 im Jahr 2019 gesunken, so eine Unternehmenssprecherin. „Im Vergleich dazu sind die Neuabschlüsse in der Direktversicherung seit 2017 von über 210 000 auf über 300 000 gestiegen.“
Dieses Special ist am 20. April 2021 auf test.de erschienen. Es wurde am 12. Mai 2021 aktualisiert.
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