Wie Sie vorgehen, wenn Sie einen Streitfall mit einem Versicherer schlichten lassen wollen.
Schlichtungsvoraussetzungen prüfen
Ihr Versicherer muss Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. sein, wenn Sie das Schlichtungsverfahren nutzen wollen. Die gute Nachricht ist, dass rund 95 Prozent der Versicherer mit Sitz in Deutschland daran teilnehmen.
Die Versicherer weisen die Mitgliedschaft in ihren Bedingungen aus. Eine Liste der teilnehmenden Versicherungsunternehmen finden Sie auch online unter versicherungsombudsmann.de.
Schlichtungsstelle kontaktieren
Die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann ist für Streitigkeiten mit privaten Versicherungsunternehmen oder -vermittlern zuständig (Makler, Vertreter, Berater? So blicken Sie durch). Einen Antrag können Sie direkt online stellen, als PDF-Datei herunterladen oder per Telefon anfordern.
Internet: versicherungsombudsmann.de
Telefon (kostenfrei): 0 800/36 96 00 0
Post: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Versicherungsvertrag.
- Korrespondenz mit dem Versicherer – der bereits darüber informiert sein sollte, dass Sie seine Entscheidung nicht akzeptieren.
- Falldetails, gegebenenfalls Rechnungen oder Sachverständigen-Gutachten.
- Schilderung des Anliegens: Was ist das Ziel der Beschwerde? Zum Beispiel: Vertragsauflösung oder -weiterführung, Zahlung eines bestimmten Geldbetrags.
So lange dauert es
Im Schnitt dauert die Bearbeitung drei Monate. Juristische Referenten bearbeiten eine Beschwerde nach dem gleichen Maßstab wie ein Gericht. Jedoch ist es ihnen nicht möglich, Beweise zu erheben, Zeugen zu befragen oder Gutachten zu beauftragen.
Verbindlichkeit des Schlichterspruchs
Bis zu einem Beschwerdewert von 10 000 Euro kann die Schlichtungsstelle einen Versicherer zur Leistung verpflichten. Darüber hinaus und bei Beschwerden gegen Vermittler kann sie Empfehlungen aussprechen.
Alternative: Bei der Bafin beschweren
Eine Beschwerde über ein Versicherungsunternehmen ist auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) möglich. Die Behörde entscheidet jedoch nicht den Einzelfall, sondern prüft lediglich, ob Ihr Versicherer gegen Gesetze oder Urteile verstoßen hat.
Kontakt: Bafin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon 0 22 8/29 97 02 99.
In diesen Fällen ist der Versicherungsombudsmann nicht zuständig
Bei Ärger mit der privaten Krankenversicherung, Auslandsreise-, Zahnzusatz- oder privaten Pflegeversicherung wenden Sie sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Die Schlichter-Empfehlung ist hier für Versicherer aber nicht bindend. Im Gegensatz zur Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann spricht der Schlichter eine Empfehlung aus.
Kontakt: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Telefon: 0 180 2/55 04 44.
Übrigens: Der Versuch, sich außergerichtlich zu einigen, ist auch in anderen Fällen sinnvoll. Für viele Verbraucherkonflikte gibt es Schlichtungsstellen – egal ob es um die Bank, Bahn, Post, Energieverträge, Reisen oder Telekommunikation geht. Einen Überblick bietet unser Special Schlichtung und Mediation.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Verweigert der Versicherer mit fragwürdigen Argumenten die Deckungszusage für einen Rechtsstreit, sollten Kunden sich wehren. Die Aussichten sind nicht schlecht.
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@JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)
Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht.
Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf.
Was kann ich tun?
@alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)
Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles.
Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde.
Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.