Versicherungs­ombuds­mann

So funk­tioniert die Schlichtung

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Wie Sie vorgehen, wenn Sie einen Streitfall mit einem Versicherer schlichten lassen wollen.

Schlichtungs­voraus­setzungen prüfen

Ihr Versicherer muss Mitglied im Verein Versicherungs­ombuds­mann e.V. sein, wenn Sie das Schlichtungs­verfahren nutzen wollen. Die gute Nach­richt ist, dass rund 95 Prozent der Versicherer mit Sitz in Deutsch­land daran teilnehmen.

Die Versicherer weisen die Mitgliedschaft in ihren Bedingungen aus. Eine Liste der teilnehmenden Versicherungs­unternehmen finden Sie auch online unter versicherungsombudsmann.de.

Schlichtungs­stelle kontaktieren

Die Schlichtungs­stelle Versicherungs­ombuds­mann ist für Streitig­keiten mit privaten Versicherungs­unternehmen oder -vermitt­lern zuständig (Makler, Vertreter, Berater? So blicken Sie durch). Einen Antrag können Sie direkt online stellen, als PDF-Datei herunter­laden oder per Telefon anfordern.

Internet: versicherungsombudsmann.de
Telefon (kostenfrei): 0 800/36 96 00 0
Post: Versicherungs­ombuds­mann e.V., Post­fach 08 06 32, 10006 Berlin

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Versicherungs­vertrag.
  • Korrespondenz mit dem Versicherer – der bereits darüber informiert sein sollte, dass Sie seine Entscheidung nicht akzeptieren.
  • Fall­details, gegebenenfalls Rechnungen oder Sach­verständigen-Gutachten.
  • Schil­derung des Anliegens: Was ist das Ziel der Beschwerde? Zum Beispiel: Vertrags­auflösung oder -weiterführung, Zahlung eines bestimmten Geld­betrags.

So lange dauert es

Im Schnitt dauert die Bearbeitung drei Monate. Juristische Referenten bearbeiten eine Beschwerde nach dem gleichen Maßstab wie ein Gericht. Jedoch ist es ihnen nicht möglich, Beweise zu erheben, Zeugen zu befragen oder Gutachten zu beauftragen.

Verbindlich­keit des Schlichter­spruchs

Bis zu einem Beschwerde­wert von 10 000 Euro kann die Schlichtungs­stelle einen Versicherer zur Leistung verpflichten. Darüber hinaus und bei Beschwerden gegen Vermittler kann sie Empfehlungen aussprechen.

Alternative: Bei der Bafin beschweren

Eine Beschwerde über ein Versicherungs­unternehmen ist auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) möglich. Die Behörde entscheidet jedoch nicht den Einzel­fall, sondern prüft lediglich, ob Ihr Versicherer gegen Gesetze oder Urteile verstoßen hat.

Kontakt: Bafin, Graurhein­dorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon 0 22 8/29 97 02 99.

In diesen Fällen ist der Versicherungs­ombuds­mann nicht zuständig

Bei Ärger mit der privaten Kranken­versicherung, Auslands­reise-, Zahn­zusatz- oder privaten Pflege­versicherung wenden Sie sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Die Schlichter-Empfehlung ist hier für Versicherer aber nicht bindend. Im Gegen­satz zur Schlichtungs­stelle Versicherungs­ombuds­mann spricht der Schlichter eine Empfehlung aus.
Kontakt: Ombuds­mann Private Kranken- und Pflege­versicherung, Post­fach 06 02 22, 10052 Berlin, Telefon: 0 180 2/55 04 44.

Übrigens: Der Versuch, sich außerge­richt­lich zu einigen, ist auch in anderen Fällen sinn­voll. Für viele Verbraucher­konflikte gibt es Schlichtungs­stellen – egal ob es um die Bank, Bahn, Post, Energieverträge, Reisen oder Tele­kommunikation geht. Einen Über­blick bietet unser Special Schlichtung und Mediation.

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4 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2017 um 11:27 Uhr
    LV Tarif, Überschussbeteiligung nicht ermittelbar

    @JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)

  • JaHou am 23.05.2017 um 11:07 Uhr
    LV Tarif, Überschussbeteiligung nicht ermittelbar

    Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht.
    Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf.
    Was kann ich tun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.01.2017 um 16:39 Uhr
    Träger der Schlichtungsstellen

    @alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)

  • Corelli am 02.01.2017 um 13:56 Uhr
    Bock zum Gärtner gemacht

    Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles.
    Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde.
    Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.