Versicherungen für Kinder

Kinder bis 7 Jahre

(geschäfts- und schuldunfähig)

Krankheit. In der gesetzlichen Krankenkasse über die Eltern mitversichert oder mit eigenem Vertrag in der privaten Krankenversicherung.

Invalidität. Mitversicherung in der gesetzlichen oder eigener Vertrag in privater Pflegeversicherung. Invalidität durch Krankheit lässt sich oft nur gekoppelt mit einer Unfallversicherung absichern.

Unfall. Private und gesetzliche Unfallversicherung nötig. Die gesetzliche leistet nur bei Unfällen im Kindergarten, in der Schule und bei Unfällen auf dem Weg dorthin und zurück. Zusätzlicher Schutz ist deshalb sinnvoll.

Haftpflicht. Keine eigene Haftung. Privathaftpflichtversicherung der Eltern muss nur zahlen, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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