(geschäfts- und schuldunfähig)
Krankheit. In der gesetzlichen Krankenkasse über die Eltern mitversichert oder mit eigenem Vertrag in der privaten Krankenversicherung.
Invalidität. Mitversicherung in der gesetzlichen oder eigener Vertrag in privater Pflegeversicherung. Invalidität durch Krankheit lässt sich oft nur gekoppelt mit einer Unfallversicherung absichern.
Unfall. Private und gesetzliche Unfallversicherung nötig. Die gesetzliche leistet nur bei Unfällen im Kindergarten, in der Schule und bei Unfällen auf dem Weg dorthin und zurück. Zusätzlicher Schutz ist deshalb sinnvoll.
Haftpflicht. Keine eigene Haftung. Privathaftpflichtversicherung der Eltern muss nur zahlen, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
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- Beitragsschulden können zur Kündigung der Versicherung führen. Wir sagen, was Kunden und Kundinnen tun können, um im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
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- Über eine Million Unfälle von Kindern zählt die gesetzliche Unfallversicherung pro Jahr. Wichtig ist, jeden Unfall in Kita, Schule oder auf dem Weg dorthin zu melden.
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- Eine Grundfähigkeitsversicherung hilft, wenn Menschen wichtige Fähigkeiten verlieren – und ist günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. 37 Tarife im Vergleich.
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