Für viele Fälle sind Kinder über die Eltern abgesichert. Doch nicht immer.
"Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wie es weitergeht, wenn Ihrem Kind einmal etwas passiert?" So oder ähnlich klingen die Aussagen in Versicherungsprospekten, wenn es um die Vorsorge für ihre Kinder geht. Und bei den meisten Eltern stoßen sie auch auf offene Ohren.
Tatsächlich hat die gesetzliche Unfallversicherung Mängel. Sie zahlt zwar bei Unfällen in der Schule oder beim Schulausflug, in der Kindertagestätte oder im Ferienlager. Für Unfälle in der Freizeit und zu Hause gilt sie aber nicht. Doch auch eine private Unfallversicherung bietet nicht den perfekten Schutz jedenfalls die reine Unfallversicherung nicht. Sie zahlt nur bei Invalidität durch einen Unfall, nicht aber aufgrund einer schweren Krankheit, wie Leukämie, Hirnhautentzündung oder Kinderlähmung.
Wer seine Kinder gegen ein Invaliditätsrisiko absichern will, sollte eine Police wählen, die Invalidität aufgrund von Unfall und von Krankheit absichert. Diese Invaliditätsversicherungen laufen meist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Es gibt Angebote mit Invaliditätsrente oder Einmalzahlung. Wie hoch die Summen gewählt werden, hängt hauptsächlich von den eigenen Bedürfnissen und dem Geldbeutel ab. Die Rente sollte aber mindestens bei 1.000 Mark im Monat liegen, die Einmalzahlung bei 200.000 Mark.
Bei aller Sorge um das Kind sollten Eltern das Risiko krankheitsbedingter Behinderung in frühen Jahren nicht überschätzen. Auch muss eine Behinderung keineswegs bedeuten, dass das Kind lebenslang ein Pflegefall bleibt.
Krankheit
Arztbesuche oder ein Krankenhausaufenthalt sind beim Versicherungsschutz ein klarer Fall: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei über die Eltern familienversichert. Die Mitversicherung gilt bis zum Eintritt in das Berufsleben. Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Bei Wehr- oder Zivildienst verlängert sich die Versicherung um den entsprechenden Zeitraum. In der privaten Krankenversicherung kostet der Schutz für den Nachwuchs dagegen extra.
Berufsunfähigkeit
Werden die Kinder älter und beginnen sie ein Studium oder starten sie ins Berufsleben, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr empfehlenswert. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die Berufseinsteiger nämlich erst nach fünf Beitragsjahren Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Und dann auch nicht viel: etwa 26 Prozent des Bruttoeinkommens. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass die Rentenleistung hoch genug ist. 2.000 Mark monatliche Rente sollten mindestens versichert sein.
Ausbildungsversicherung
Versicherungsunternehmen bieten auch gerne Ausbildungs- oder Aussteuerversicherungen an, die das Studium oder die Familiengründung der jungen Erwachsenen finanziell absichern sollen. Sie werden meist für einen bestimmten Termin abgeschlossen, zum Beispiel den Studienbeginn oder die Hochzeit. Versicherungsnehmer sind die Eltern, Paten oder Großeltern. In den Genuss der Auszahlung kommen aber die Kinder, Enkel, Nichten oder Neffen.
Es handelt es sich bei diesen Policen um kleine Kapitallebensversicherungen mit Versicherungssummen von einigen zehntausend Mark. Stirbt die Oma und kann nicht mehr einzahlen, bekommt der Enkel dennoch die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Versicherungszeit. Auf die Rendite wirkt sich dieses Konstrukt negativ aus, denn die Versicherungsnehmer müssen aufgrund ihres relativ hohen Alters viel für den Risikoschutz zahlen.
Meist sind andere Anlagemöglichkeiten wie zum Beispiel Investmentfonds lohnender. Für den Fall eines Unglücks ist eine gesonderte Risikolebensversicherung ohnehin sinnvoller. Hier kann man beim Tod des Versorgers direkt über das Geld verfügen und nicht erst am vereinbarten Stichtag.
Risikolebensversicherung
Viele Eltern schließen eine Risikolebensversicherung für den Hauptverdiener ab. Das reicht nicht immer: Joachim Peters*) war leitender Angestellter. Finanziell ging es ihm, seiner Frau Birte und den drei kleinen Kindern gut. Doch dann starb seine Frau bei der Geburt ihres vierten Kindes. Der Vater wollte seine Kinder jetzt nicht allein lassen. Er sah keinen anderen Ausweg, als den Beruf aufzugeben. Die Risikolebensversicherung war auf ihn abgeschlossen und zahlte deshalb nicht. Dass indirekt auch der Tod der Frau zum finanziellen Desaster führen könnte, hat er beim Abschluss nicht bedacht. Seit einiger Zeit lebt die Familie von der Sozialhilfe.
Schließt man eine Lebensversicherung zum finanziellen Schutz der Kinder ab, sollten sich beide Partner im Klaren darüber sein, ob im Todesfall Erziehung und Berufstätigkeit von einem geleistet werden können. Ansonsten sollte man die Versicherung auf beide Elternteile abschließen. "Wir kennen viele Fälle, wo auch der Tod des Elternteils, der die Familienarbeit übernommen hat, große finanzielle Nöte für die Hinterbliebenen mit sich brachte", warnt eindringlich auch Frauke Obländer-Garlichs vom Deutschen Familienverband. "Die Leistungen einer Mutter, die sich um vier Kinder plus Haushalt kümmert, können Sie von keinem Gehalt dieser Welt bezahlen."
*) Name von der Redaktion geändert.
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