
Unaufmerksamkeit mit oft tragischen Folgen. Die Privathaftpflicht übernimmt die finanziellen Folgen von Missgeschicken. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Finanztest fordert von Haftpflichtversicherungen ein Mindestmaß an Leistungen. Für eine Haftung, wie sie jeden treffen kann, muss die Versicherung vollständig zahlen.
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Testergebnisse für 425 PrivathaftpflichtversicherungenWir nennen es den Finanztest-Grundschutz: Alle Tarife, die wir mit den Qualitätsurteilen Sehr gut und Gut bewertet haben, bieten bestimmte Mindestleistungen – den vollen Finanztest-Grundschutz. Wichtigste Bedingung: Die Versicherungssumme muss mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Außerdem gehört zum Grundschutz:
- Allmählichkeitsschäden. Gedeckt sein müssen Schäden, die zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. Beispiel: Ein Mieter bohrt eine Wasserleitung an und merkt es nicht sofort. Wenn der Schaden Jahre später entdeckt wird, ist eine teure Sanierung nötig.
- Computer. Schäden, die der Versicherte etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro und weltweit versichert sein.
- Ehrenamt. Versichert ist ehrenamtliches Engagement mit Ausnahme von herausgehobener Verantwortung oder Kassenvollmacht bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
- Ferienwohnungen weltweit. Abgesichert sein muss ab sofort auch das mit Anmietung und Benutzung einer Ferienwohnung weltweit verbundene Haftungsrisiko. Bisher reichte uns aus, wenn Ferienwohnungen in Europa erfasst sind.
- Forderungsausfalldeckung. Der Versicherer zahlt bis zu mindestens zehn Millionen Euro für fremdverschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Verantwortlichen trotz gerichtlicher Geltendmachung keinen Ersatz erhält. Die Mindestschadenhöhe darf 2 500 Euro nicht überschreiten.
- Gewässergefährdende Substanzen. Schäden durch gewässerschädigende Stoffe sollten in üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt) versichert sein.
- Hüten fremder Hunde und Pferde. Der Versicherer soll außerdem leisten, wenn der Versicherte auf einen Hund egal welcher Rasse aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, haftet der Hundesitter, selbst wenn er den Hund korrekt beaufsichtigt hat. Versichert sein soll auch jeder, der gelegentlich reitet oder kurz das Pferd eines anderen halten soll. Reißt das Tier aus, kann es teure Schäden verursachen.
- Mietsachschäden. Versicherte müssen als Mieter einer Wohnung abgesichert sein. Der Schutz gilt dann auch für für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferienunterkünften sowie sonstigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Sachschäden sollten bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Glas- und Heizungsschäden sind ausgeschlossen.
- Regress von Sozialversicherungsträgern. Der Versicherer übernimmt den Regress von Sozialversicherungsträgen bis zu mindestens 10 Millionen Euro, auch wenn es sich um Schäden mitversicherter Personen handelt, die eigentlich nicht gedeckt sind.
- Schutz im Ausland. Der gesamte Versicherungsschutz muss unserer Ansicht nach stets auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts gelten. Und zwar konkret: mindestens drei Jahre innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit.
- Vorsorgeversicherung. Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert sein. Ein neues Risiko, für das die Vorsorgeversicherung greifen soll, kann etwa eine neu erworbene Ferienwohnung sein, für die eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice nötig ist. Entsteht ein Schaden, bevor die Familie diese spezielle Eigentümerversicherung hat, springt über die Vorsorgeversicherung die Privathaftpflicht ein und zahlt.
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- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen deshalb Haftpflichtschutz. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern können.
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- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
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- Hier finden Sie kostenlos alle 424 Tarife, die wir untersucht haben, also auch die Tarife, die von der Stiftung Warentest schlechter als mit Sehr gut (0,8) bewertet...
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@Armin2208: Im Grundschutz prüfen wir beim Kriterium "vorübergehender Auslandsaufenthalt" ob der gesamte Versicherungsschutz auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu mindestens drei Jahren innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit gilt.
Das Kriterium ist vollständig erfüllt, wenn der Haftpflichtschutz weltweit beim vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt. Beschränkt der Tarif den Geltungsbereich auf Europa, markieren wir das mit einem "teilweise" erfüllt. Das führt zur Abwertung des Gesamturteils, da der Grundschutz nicht vollständig erfüllt ist. Die Gesamtnote für den Tarif kann nur noch befriedigend (oder schlechter) ausfallen.
@Armin2208: Um eine Vergleichbarkeit der Tarife herzustellen, definiert die Stiftung Warentest Mindestanforderungen an den Grundschutz. Alle Angebote mit der Gesamtnote sehr gut oder gut erfüllen die Mindestanforderungen an den Grundschutz. Hier brauchen Interessierte nur bei den Deckungserweiterungen schauen, ob die für sie wichtigen Erweiterungen mit dabei sind.
Bei Tarifen mit der Gesamtnote befriedigend und ausreichend müssen Interessierte sich genau anschauen, welche Leistung des Grundschutzes nicht erfüllt wird und ob diese für sie persönlich Relevanz bekommen könnte.
Beispiel: Im Grundschutz befindet sich auch die Mitversicherung von Mietsachschäden. Für diejenigen, die im Eigenheim leben und in der eigenen Ferienwohnung Urlaub machen, ist diese Leistung nicht so wichtig. Diese können einen mit befriedigend bewerteten Tarif kaufen, wenn ansonsten alle weiteren Kriterien des Grundschutzes erfüllt sind.
Tarife, die gar nicht zur Absicherung des Risikos der privaten Haftung von Schäden geeignet sind, gibt es wenige, nur 7. Diese haben die Gesamtnote mangelhaft bekommen.
Was mich interessieren würde bei dem Test, wieso bei manchen Versicherungen nur "Befriedigend" steht, obwohl sie alle Punkte erfüllen.
Bspw. bei Alte Leipziger comfort, mit befriedigend bewertet, weil der Grundschutz und die Versicherungssumme als nicht gut bewertet wurden.
Somit gehe ich davon aus, dass die Stiftung Warentest große Makel in dem Haftpflichtversicherungsvertrag gefunden hat? Weswegen diese Versicherungen nicht zu empfehlen sind, weil durch die Lücken wichtige Leistungen fehlen?
Ist es sinnvoller, sich als nicht-eheliches Paar, das im selben Haushalt lebt, gemeinsam als Paar eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen oder jeweils als Einzelperson eine eigene? Kann es zu Problemen führen, wenn beide einzeln versichert sind?
Und die zweite Frage diesbezüglich: Ist es unseriös bzw. unüblich, wenn der/die mitversicherte Partner/in nicht namentlich im Versicherungsschein genannt ist? Laut Verbraucherschutz sollte dies der Fall sein, aber der Anbieter andsafe beispielsweise weigert sich, den Partner namentlich zu nennen. Ist das eine „red flag“?
Vielen Dnk für eine Antwort!
Die Bereiche, die Stiftung Warentest testet, sind diejenigen, die sich rechnerisch und juristisch überprüfen lassen.
Was sich nicht oder nur schwer testen lässt, ist das Verhalten der Versicherung dem Kunden gegenüber. Das wissen die Versicherungen und trimmen ihr Angebot hinsichtlich des Überprüfbaren.
Wir sind 20 Jahre bei der HUK versichert und hatten zwei Fälle mit einer Schadenshöhe von 340 € Neuwert.
In beiden Fällen wurde von vorneherein unterstellt, dass die beschädigten Dinge unser Eigentum seien. Die Sachbearbeiter argumentierten (= verhörten) wie Polizisten, die von einer Schuldvermutung ausgehen.
Ich denke, dass es sich nicht um Einzelfälle und auch nicht um eine einzige Versicherung handelt.
Ich denke, dass in dem schwer überprüfbaren Bereich der Bearbeitung von Versicherungsfällen eine rechtlich extrem fragwürdige vorsätzliche Vorgehensweise selbstverständlich ist, die unbedingt grundsätzliches Thema bei der Bewertung von Versicherungen werden muss.