Privathaft­pflicht im Vergleich

Gute Noten nur mit Finanztest-Grund­schutz

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Privathaft­pflicht im Vergleich - Haft­pflicht­versicherungen – oft lohnt sich ein Wechsel

Unaufmerk­samkeit mit oft tragischen Folgen. Die Privathaft­pflicht über­nimmt die finanziellen Folgen von Miss­geschi­cken. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Finanztest fordert von Haft­pflicht­versicherungen ein Mindest­maß an Leistungen. Für eine Haftung, wie sie jeden treffen kann, muss die Versicherung voll­ständig zahlen.

Privathaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 424 Privathaft­pflicht­versicherungen

Wir nennen es den Finanztest-Grund­schutz: Alle Tarife, die wir mit den Qualitäts­urteilen Sehr gut und Gut bewertet haben, bieten bestimmte Mindest­leistungen – den vollen Finanztest-Grund­schutz. Wichtigste Bedingung: Die Versicherungs­summe muss mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden betragen. Hinzu kommen seit 23. August 2023 neu:

  • Forderungs­ausfall­deckung. Der Versicherer zahlt bis zu mindestens zehn Millionen Euro für fremd­verschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Verantwort­lichen trotz gericht­licher Geltendmachung keinen Ersatz erhält. Die Mindest­schadenhöhe darf 2 500 Euro nicht über­schreiten.
  • Regress von Sozial­versicherungs­trägern. Der Versicherer über­nimmt den Regress von Sozial­versicherungs­trägen bis zu mindestens 10 Millionen Euro, auch wenn es sich um Schäden mitversicherter Personen handelt, die eigentlich nicht gedeckt sind.
  • Ehren­amt. Versichert ist ehren­amtliches Engagement mit Ausnahme von heraus­gehobener Verantwortung oder Kassenvoll­macht bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
  • Ferien­wohnungen welt­weit. Abge­sichert sein muss ab sofort auch das mit Anmietung und Benut­zung einer Ferien­wohnung welt­weit verbundene Haftungs­risiko. Bisher reichte uns aus, wenn Ferien­wohnungen in Europa erfasst sind.

Schon bisher gehörte zum Finanztest-Grund­schutz:

  • Allmählich­keits­schäden. Gedeckt sein müssen Schäden, die zum Beispiel durch Feuchtig­keit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. Beispiel: Ein Mieter bohrt eine Wasser­leitung an und merkt es nicht sofort. Wenn der Schaden Jahre später entdeckt wird, ist eine teure Sanierung nötig.
  • Computer. Schäden, die der Versicherte etwa durch unbe­absichtigt über­tragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro und welt­weit versichert sein.
  • Gewässergefähr­dende Substanzen. Schäden durch gewässerschädigende Stoffe sollten in üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 ­Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt) versichert sein.
  • Hüten fremder Hunde und Pferde. Der Versicherer soll außerdem leisten, wenn der Versicherte auf einen Hund egal welcher Rasse aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, haftet der ­Hundesitter, selbst wenn er den Hund korrekt beaufsichtigt hat. Versichert sein soll auch jeder, der gelegentlich reitet oder kurz das Pferd ­eines anderen halten soll. Reißt das Tier aus, kann es ­teure Schäden verursachen.
  • Mietsach­schäden. Versicherte ­müssen als Mieter einer Wohnung ­abge­sichert sein. Der Schutz gilt dann auch für für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferien­unterkünften sowie sons­tigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Sach­schäden sollten bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Glas- und Heizungs­schäden sind ausgeschlossen.
  • Schutz im Ausland. Der gesamte ­Versicherungs­schutz muss unserer ­Ansicht nach stets auch während eines vorüber­gehenden Auslands­auf­enthalts gelten. Und zwar konkret: mindestens drei Jahre inner­halb der ­Europäischen Union und ein Jahr welt­weit.
  • Vorsorgever­sicherung. Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden Privathaft­pflicht­versicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden und 50 000 Euro für Vermögens­schäden versichert sein. Ein neues ­Risiko, für das die Vorsorgever­sicherung greifen soll, kann etwa eine neu erworbene Ferien­wohnung sein, für die ­eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­police ­nötig ist. Entsteht ein Schaden, bevor die Familie diese ­spezielle Ei­gen­tümer­ver­siche­rung hat, springt über die Vorsorgever­sicherung die Privathaft­pflicht ein und zahlt.

Privathaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 424 Privathaft­pflicht­versicherungen

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.09.2023 um 09:36 Uhr
Gerichtskosten Haftpflichtkasse

@nils1896: die Haftpflichtkasse hat hier (bei den Tarifen "Einfach Besser" bzw. Einfach Komplett") keine Einschränkungen und online dementsprechend auch ein grünes 'Häkchen' und nicht das halbe 'Bömmelchen' für "eingeschränkt".
Der Wortlaut der dortigen Fußnote sagt dies aber auch nicht aus: "Gerichtskosten sind mitversichert, zum Teil aber erst ab einem bestimmten Streitwert, nur bis zu einer bestimmten Höhe oder es wird ein Selbstbehalt abgezogen."

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.09.2023 um 16:23 Uhr
Deliktunfähige Personen Alteos Diamant

@test100: in der Regel sind bei dieser Deckungserweiterung Schäden durch deliktunfähige Kinder (mit Verweis auf § 828 Abs. I BGB) bis 7 Jahre, im Straßenverkehr bis 10 Jahre (mit Verweis auf § 828 Abs. II BGB) mitversichert. Bei einigen wenigen Angeboten gilt diese Erweiterung auf 10 Jahre im Straßenverkehr bedingungsgemäß erst einmal nicht. Dies hat uns die Alteos in der Anbietervorinformation auch bestätigt. Für ein volles Kästchen an dieser Stelle müssen daneben auch Schäden durch deliktunfähige Personen (z.B. aufgrund einer Demenzerkrankung) versichert sein. Zudem muss die Höhe der VS in allen Fällen zumindest bei 20.000 Euro liegen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.09.2023 um 09:36 Uhr
ConceptIF/Assekuradeure/Makler

@Isargold: Wir haben nur hier Tarife getestet, die Sie direkt beim Versicherer kaufen können. Die ConceptIF ist ein Versicherungsmakler, der für seine Kunden abweichende Bedingungen vereinbaren kann. Es gibt zu viele Makler, als dass wir für alle die Besonderheiten derer Tarife unter die Lupe nehmen können. Der Makler ist Ihnen aber zur individuellen Beratung verpflichtet, Sie können von ihm verlangen, welche Vor- und Nachteile sein Tarif im Vergleich zu anderen Tarifen aus dem Test hat.

test100 am 01.09.2023 um 13:08 Uhr
Deliktunfähige Personen Alteos Diamant

Ich habe eine Frage zur Alteos mit Tarif Diamant bzgl. des Kriteriums "Deliktunfähige Personen":
Hierbei hat die Versicherung nur ein "leistet eingeschränkt" als Bewertung erhalten. Können Sie mir sagen für was die Versicherung bei diesem Kriterium leistet und für was nicht bzw. was die Einschränkungen dabei sind.
Vielen Dank schonmal dafür.

Profilbild Stiftung_Warentest am 01.09.2023 um 10:55 Uhr
Test Haftpflichtversicherung Septemberheft 2023

@frere1234: Die Tarife unterscheiden sich durch verschiedene Versicherungssummen. Dieser Unterschied hat Auswirkungen auf die Bewertung der Deckungserweiterungen und das Gruppenurteil.