
Unaufmerksamkeit mit oft tragischen Folgen. Die Privathaftpflicht übernimmt die finanziellen Folgen von Missgeschicken. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Finanztest fordert von Haftpflichtversicherungen ein Mindestmaß an Leistungen. Für eine Haftung, wie sie jeden treffen kann, muss die Versicherung vollständig zahlen.
Testergebnisse für 424 Privathaftpflichtversicherungen
Wir nennen es den Finanztest-Grundschutz: Alle Tarife, die wir mit den Qualitätsurteilen Sehr gut und Gut bewertet haben, bieten bestimmte Mindestleistungen – den vollen Finanztest-Grundschutz. Wichtigste Bedingung: Die Versicherungssumme muss mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Hinzu kommen seit 23. August 2023 neu:
- Forderungsausfalldeckung. Der Versicherer zahlt bis zu mindestens zehn Millionen Euro für fremdverschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Verantwortlichen trotz gerichtlicher Geltendmachung keinen Ersatz erhält. Die Mindestschadenhöhe darf 2 500 Euro nicht überschreiten.
- Regress von Sozialversicherungsträgern. Der Versicherer übernimmt den Regress von Sozialversicherungsträgen bis zu mindestens 10 Millionen Euro, auch wenn es sich um Schäden mitversicherter Personen handelt, die eigentlich nicht gedeckt sind.
- Ehrenamt. Versichert ist ehrenamtliches Engagement mit Ausnahme von herausgehobener Verantwortung oder Kassenvollmacht bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
- Ferienwohnungen weltweit. Abgesichert sein muss ab sofort auch das mit Anmietung und Benutzung einer Ferienwohnung weltweit verbundene Haftungsrisiko. Bisher reichte uns aus, wenn Ferienwohnungen in Europa erfasst sind.
Schon bisher gehörte zum Finanztest-Grundschutz:
- Allmählichkeitsschäden. Gedeckt sein müssen Schäden, die zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. Beispiel: Ein Mieter bohrt eine Wasserleitung an und merkt es nicht sofort. Wenn der Schaden Jahre später entdeckt wird, ist eine teure Sanierung nötig.
- Computer. Schäden, die der Versicherte etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro und weltweit versichert sein.
- Gewässergefährdende Substanzen. Schäden durch gewässerschädigende Stoffe sollten in üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt) versichert sein.
- Hüten fremder Hunde und Pferde. Der Versicherer soll außerdem leisten, wenn der Versicherte auf einen Hund egal welcher Rasse aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, haftet der Hundesitter, selbst wenn er den Hund korrekt beaufsichtigt hat. Versichert sein soll auch jeder, der gelegentlich reitet oder kurz das Pferd eines anderen halten soll. Reißt das Tier aus, kann es teure Schäden verursachen.
- Mietsachschäden. Versicherte müssen als Mieter einer Wohnung abgesichert sein. Der Schutz gilt dann auch für für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferienunterkünften sowie sonstigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Sachschäden sollten bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Glas- und Heizungsschäden sind ausgeschlossen.
- Schutz im Ausland. Der gesamte Versicherungsschutz muss unserer Ansicht nach stets auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts gelten. Und zwar konkret: mindestens drei Jahre innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit.
- Vorsorgeversicherung. Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert sein. Ein neues Risiko, für das die Vorsorgeversicherung greifen soll, kann etwa eine neu erworbene Ferienwohnung sein, für die eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice nötig ist. Entsteht ein Schaden, bevor die Familie diese spezielle Eigentümerversicherung hat, springt über die Vorsorgeversicherung die Privathaftpflicht ein und zahlt.
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@nils1896: die Haftpflichtkasse hat hier (bei den Tarifen "Einfach Besser" bzw. Einfach Komplett") keine Einschränkungen und online dementsprechend auch ein grünes 'Häkchen' und nicht das halbe 'Bömmelchen' für "eingeschränkt".
Der Wortlaut der dortigen Fußnote sagt dies aber auch nicht aus: "Gerichtskosten sind mitversichert, zum Teil aber erst ab einem bestimmten Streitwert, nur bis zu einer bestimmten Höhe oder es wird ein Selbstbehalt abgezogen."
@test100: in der Regel sind bei dieser Deckungserweiterung Schäden durch deliktunfähige Kinder (mit Verweis auf § 828 Abs. I BGB) bis 7 Jahre, im Straßenverkehr bis 10 Jahre (mit Verweis auf § 828 Abs. II BGB) mitversichert. Bei einigen wenigen Angeboten gilt diese Erweiterung auf 10 Jahre im Straßenverkehr bedingungsgemäß erst einmal nicht. Dies hat uns die Alteos in der Anbietervorinformation auch bestätigt. Für ein volles Kästchen an dieser Stelle müssen daneben auch Schäden durch deliktunfähige Personen (z.B. aufgrund einer Demenzerkrankung) versichert sein. Zudem muss die Höhe der VS in allen Fällen zumindest bei 20.000 Euro liegen.
@Isargold: Wir haben nur hier Tarife getestet, die Sie direkt beim Versicherer kaufen können. Die ConceptIF ist ein Versicherungsmakler, der für seine Kunden abweichende Bedingungen vereinbaren kann. Es gibt zu viele Makler, als dass wir für alle die Besonderheiten derer Tarife unter die Lupe nehmen können. Der Makler ist Ihnen aber zur individuellen Beratung verpflichtet, Sie können von ihm verlangen, welche Vor- und Nachteile sein Tarif im Vergleich zu anderen Tarifen aus dem Test hat.
Ich habe eine Frage zur Alteos mit Tarif Diamant bzgl. des Kriteriums "Deliktunfähige Personen":
Hierbei hat die Versicherung nur ein "leistet eingeschränkt" als Bewertung erhalten. Können Sie mir sagen für was die Versicherung bei diesem Kriterium leistet und für was nicht bzw. was die Einschränkungen dabei sind.
Vielen Dank schonmal dafür.
@frere1234: Die Tarife unterscheiden sich durch verschiedene Versicherungssummen. Dieser Unterschied hat Auswirkungen auf die Bewertung der Deckungserweiterungen und das Gruppenurteil.