Privathaft­pflicht­versicherung

Gute Noten nur mit Finanztest-Grund­schutz

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Privathaft­pflicht­versicherung - Verträge immer besser – wechseln lohnt oft

Kleiner Fehler, tragische Folgen: Die Privathaft­pflicht­versicherung über­nimmt die zuweilen ruinösen finanziellen Folgen von Miss­geschi­cken. © Michael Meister / Die Kleinert

Finanztest fordert von Haft­pflicht­versicherungen ein Mindest­maß an Leistungen. Für Haftung, wie sie jeden treffen kann, muss die Versicherung voll­ständig zahlen.

Privathaft­pflicht­versicherung Testergebnisse für 381 Privathaft­pflicht­versicherungen

Wir nennen es den Finanztest-Grund­schutz: Alle Tarife, die wir mit den Qualitäts­urteilen Sehr gut und Gut bewertet haben, bieten bestimmte Mindest­leistungen – den vollen Finanztest-Grund­schutz. Wichtigste Bedingung: Die Versicherungs­summe muss mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden betragen. Hinzu kommen:

  • Allmählich­keits­schäden. Gedeckt sein müssen Schäden, die zum Beispiel durch Feuchtig­keit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. Beispiel: Ein Mieter bohrt eine Wasser­leitung an und merkt es nicht sofort. Wenn der Schaden Jahre später entdeckt wird, ist eine teure Sanierung nötig.
  • Computer. Schäden an fremden Computern, die der Versicherte etwa durch unbe­absichtigt über­tragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro und welt­weit versichert sein.
  • Gewässergefähr­dende Substanzen. Schäden durch gewässerschädigende Stoffe sollten in üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 ­Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt) versichert sein.
  • Hüten fremder Hunde und Pferde. Der Versicherer soll außerdem leisten, wenn der Versicherte auf einen Hund egal welcher Rasse aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, haftet der ­Hundesitter, selbst wenn er den Hund korrekt beaufsichtigt hat. Versichert sein soll auch jeder, der gelegentlich reitet oder kurz das Pferd ­eines anderen halten soll. Reißt das Tier aus, kann es ­teure Schäden verursachen.
  • Mietsach­schäden. Versicherte ­müssen als Mieter einer Wohnung ­abge­sichert sein. Der Schutz muss auch in für Veranstaltungen gemieteten Räumen und Ferien­unterkünften sowie sons­tigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Sach­schäden sollten bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Glas- und Heizungs­schäden sind ausgeschlossen.
  • Schutz im Ausland. Der gesamte ­Versicherungs­schutz muss unserer ­Ansicht nach stets auch während eines vorüber­gehenden Auslands­auf­enthalts gelten. Und zwar konkret: mindestens drei Jahre inner­halb der ­Europäischen Union und ein Jahr welt­weit. Auch das Mieten ­einer Ferien­wohnung im ­europäischen Ausland gehört zum Finanztest-­Grund­schutz und sollte ­unbe­dingt ­abge­sichert sein.
  • Vorsorgever­sicherung. Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden Privathaft­pflicht­versicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden und 50 000 Euro für Vermögens­schäden versichert sein. Ein neues ­Risiko, für das die Vorsorgever­sicherung greifen soll, kann etwa eine neu erworbene Immobilie sein, für die ­eigentlich eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­police ­nötig ist. Entsteht ein Schaden, bevor die Familie die ­spezielle Ei­gen­tümer­ver­siche­rung hat, springt über die Vorsorgever­sicherung die Privathaft­pflicht ein und zahlt.

Privathaft­pflicht­versicherung Testergebnisse für 381 Privathaft­pflicht­versicherungen

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.03.2023 um 12:14 Uhr
Vergleich alter und neuer Bedingungen

@antimatter: Es lassen sich in einem Test nicht alle Versicherungsbedingungen aller Privathaftpflichtversicherer, die diese seit den 70er Jahren aufgelegt haben, vergleichen / darstellen. Wer konkret Punkt für Punkt prüfen will, wo sein alter Vertrag bessere oder schlechtere Bedingungen aufweist, muss sich persönlich beraten lassen. Was für uns zum Grundschutz gehört, ist in diesem Test dargestellt. Wer seinen alten Tarif selbst überprüfen will, kann das anhand dieser Kriterien tun, als erste Orientierung. Sie können auch Ihren Versicherer fragen, ob der alte Vertrag unsere Mindestbedingungen erfüllt.
Unsere Benotung richtet sich immer an den Tarifbedingungen, die es zum Zeitpunkt des Tests zu kaufen gibt. Tarife, die es für Neukunden nicht mehr zu kaufen gibt, bleiben außen vor.

antimatter am 09.03.2023 um 11:24 Uhr
Re: Schäden durch Schimmel in Mietwohnungen?

Danke für die Klarstellung. Dann sind aktuelle Tarife in diesem Punkt tatsächlich schlechter als mein alter Vertrag, und ich frage mich, ob ein Umstieg überhaupt sinnvoll ist. Gibt es noch mehr Punkte, die schlechter sein könnten? Ich finde den Artikel etwas irreführend, denn er liest sich so, als ob neue Verträge generell besser wären. Ich fände es gut, wenn sie zumindest darauf hinweisen könnten, in welchen Schadensfällen das vielleicht nicht der Fall ist. Außerdem verstehe ich nicht, wie Tarife die Bestnote erhalten können, wenn sie Schimmel in der Wohnung ausschließen, obwohl dies in einigen früheren Tarifen durch den ausdrücklichen Einschluss von Allmählichkeitsschäden mitversichert war. Oft führen ihre Bewertungen zu Verbesserungen für Verbraucher, aber hier scheint das Gegenteil passiert zu sein, wenn der Punkt nicht in die Bewertung einfliesst.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.03.2023 um 10:17 Uhr
Schäden durch Schimmel in Mietwohnungen?

@antimatter: Unsere Kommentarfunktion kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Allgemein können wir sagen, dass in den aktuellen Tarifen Allmählichkeitsschäden mitversichert sind. (In älteren Bedingungen gab es dafür einen generellen Ausschluss, der eines gesonderten Wiedereinschlusses in den ‚Besonderen Bedingungen‘ bedurfte)
Doch zu Schäden durch Schimmelbildung gibt es in den neuen Bedingungen eine Klausel die diese ausschließt (Beispiel Punkt A1-6.6.2 GDV-Musterbedingungen).

antimatter am 03.03.2023 um 09:26 Uhr
Schäden durch Schimmel in Mietwohnungen?

Sind neue Tarife wirklich in allen Punkten besser? Ich habe einen ca. 15 Jahre alten Tarif, der Allmählichkeitsschäden mitversichert, z.B. Schimmel in der Mietwohnung. Aufgrund ihres Artikels hatte ich überlegt, meine Versicherung zu aktualisieren und eine Versicherungsmaklerin gefragt. Laut dieser sei jedoch Schimmelbildung in aktuellen Tarifen nicht versichert, diese also zumindest in diesem Punkt schlechter. Stimmt das?
Wie sieht es bei Allmählichkeitsschäden nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung aus. Sind diese durch die neue Versicherung abgedeckt, auch wenn sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Schadens herausstellt, dass er auf die Zeit der vorherigen Versicherung zurück geht?

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.03.2023 um 16:11 Uhr
HUK24 1,0 Das klingt ja erstmal alles super, bis..

@gal213: Wir bedauern sehr, dass sich die Regulierung der Versicherer nicht in den Test einbeziehen lässt. Wir müssten dazu die Originalakten ausreichend zahlreicher Fälle prüfen können. Das ist jenseits unserer Möglichkeiten. Wir behalten uns aber vor, über Fälle mangelhafter Regulierung zu berichten. Soweit Versicherer berechtigte Forderungen rechtswidrig zurückweisen, ist das in jedem einzelnen Fall eine mangelhafte Dienstleistung. Wir melden uns direkt bei Ihnen, um genauer zu erfahren, was geschehen ist.