
Kleiner Fehler, tragische Folgen: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die zuweilen ruinösen finanziellen Folgen von Missgeschicken. © Michael Meister / Die Kleinert
Finanztest fordert von Haftpflichtversicherungen ein Mindestmaß an Leistungen. Für Haftung, wie sie jeden treffen kann, muss die Versicherung vollständig zahlen.
Testergebnisse für 381 Privathaftpflichtversicherungen
Wir nennen es den Finanztest-Grundschutz: Alle Tarife, die wir mit den Qualitätsurteilen Sehr gut und Gut bewertet haben, bieten bestimmte Mindestleistungen – den vollen Finanztest-Grundschutz. Wichtigste Bedingung: Die Versicherungssumme muss mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Hinzu kommen:
- Allmählichkeitsschäden. Gedeckt sein müssen Schäden, die zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen. Beispiel: Ein Mieter bohrt eine Wasserleitung an und merkt es nicht sofort. Wenn der Schaden Jahre später entdeckt wird, ist eine teure Sanierung nötig.
- Computer. Schäden an fremden Computern, die der Versicherte etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro und weltweit versichert sein.
- Gewässergefährdende Substanzen. Schäden durch gewässerschädigende Stoffe sollten in üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt) versichert sein.
- Hüten fremder Hunde und Pferde. Der Versicherer soll außerdem leisten, wenn der Versicherte auf einen Hund egal welcher Rasse aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, haftet der Hundesitter, selbst wenn er den Hund korrekt beaufsichtigt hat. Versichert sein soll auch jeder, der gelegentlich reitet oder kurz das Pferd eines anderen halten soll. Reißt das Tier aus, kann es teure Schäden verursachen.
- Mietsachschäden. Versicherte müssen als Mieter einer Wohnung abgesichert sein. Der Schutz muss auch in für Veranstaltungen gemieteten Räumen und Ferienunterkünften sowie sonstigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Sachschäden sollten bis mindestens 500 000 Euro gedeckt sein. Glas- und Heizungsschäden sind ausgeschlossen.
- Schutz im Ausland. Der gesamte Versicherungsschutz muss unserer Ansicht nach stets auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts gelten. Und zwar konkret: mindestens drei Jahre innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit. Auch das Mieten einer Ferienwohnung im europäischen Ausland gehört zum Finanztest-Grundschutz und sollte unbedingt abgesichert sein.
- Vorsorgeversicherung. Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert sein. Ein neues Risiko, für das die Vorsorgeversicherung greifen soll, kann etwa eine neu erworbene Immobilie sein, für die eigentlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice nötig ist. Entsteht ein Schaden, bevor die Familie die spezielle Eigentümerversicherung hat, springt über die Vorsorgeversicherung die Privathaftpflicht ein und zahlt.
Testergebnisse für 381 Privathaftpflichtversicherungen
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@antimatter: Es lassen sich in einem Test nicht alle Versicherungsbedingungen aller Privathaftpflichtversicherer, die diese seit den 70er Jahren aufgelegt haben, vergleichen / darstellen. Wer konkret Punkt für Punkt prüfen will, wo sein alter Vertrag bessere oder schlechtere Bedingungen aufweist, muss sich persönlich beraten lassen. Was für uns zum Grundschutz gehört, ist in diesem Test dargestellt. Wer seinen alten Tarif selbst überprüfen will, kann das anhand dieser Kriterien tun, als erste Orientierung. Sie können auch Ihren Versicherer fragen, ob der alte Vertrag unsere Mindestbedingungen erfüllt.
Unsere Benotung richtet sich immer an den Tarifbedingungen, die es zum Zeitpunkt des Tests zu kaufen gibt. Tarife, die es für Neukunden nicht mehr zu kaufen gibt, bleiben außen vor.
Danke für die Klarstellung. Dann sind aktuelle Tarife in diesem Punkt tatsächlich schlechter als mein alter Vertrag, und ich frage mich, ob ein Umstieg überhaupt sinnvoll ist. Gibt es noch mehr Punkte, die schlechter sein könnten? Ich finde den Artikel etwas irreführend, denn er liest sich so, als ob neue Verträge generell besser wären. Ich fände es gut, wenn sie zumindest darauf hinweisen könnten, in welchen Schadensfällen das vielleicht nicht der Fall ist. Außerdem verstehe ich nicht, wie Tarife die Bestnote erhalten können, wenn sie Schimmel in der Wohnung ausschließen, obwohl dies in einigen früheren Tarifen durch den ausdrücklichen Einschluss von Allmählichkeitsschäden mitversichert war. Oft führen ihre Bewertungen zu Verbesserungen für Verbraucher, aber hier scheint das Gegenteil passiert zu sein, wenn der Punkt nicht in die Bewertung einfliesst.
@antimatter: Unsere Kommentarfunktion kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Allgemein können wir sagen, dass in den aktuellen Tarifen Allmählichkeitsschäden mitversichert sind. (In älteren Bedingungen gab es dafür einen generellen Ausschluss, der eines gesonderten Wiedereinschlusses in den ‚Besonderen Bedingungen‘ bedurfte)
Doch zu Schäden durch Schimmelbildung gibt es in den neuen Bedingungen eine Klausel die diese ausschließt (Beispiel Punkt A1-6.6.2 GDV-Musterbedingungen).
Sind neue Tarife wirklich in allen Punkten besser? Ich habe einen ca. 15 Jahre alten Tarif, der Allmählichkeitsschäden mitversichert, z.B. Schimmel in der Mietwohnung. Aufgrund ihres Artikels hatte ich überlegt, meine Versicherung zu aktualisieren und eine Versicherungsmaklerin gefragt. Laut dieser sei jedoch Schimmelbildung in aktuellen Tarifen nicht versichert, diese also zumindest in diesem Punkt schlechter. Stimmt das?
Wie sieht es bei Allmählichkeitsschäden nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung aus. Sind diese durch die neue Versicherung abgedeckt, auch wenn sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Schadens herausstellt, dass er auf die Zeit der vorherigen Versicherung zurück geht?
@gal213: Wir bedauern sehr, dass sich die Regulierung der Versicherer nicht in den Test einbeziehen lässt. Wir müssten dazu die Originalakten ausreichend zahlreicher Fälle prüfen können. Das ist jenseits unserer Möglichkeiten. Wir behalten uns aber vor, über Fälle mangelhafter Regulierung zu berichten. Soweit Versicherer berechtigte Forderungen rechtswidrig zurückweisen, ist das in jedem einzelnen Fall eine mangelhafte Dienstleistung. Wir melden uns direkt bei Ihnen, um genauer zu erfahren, was geschehen ist.