Testergebnisse für 424 Privathaftpflichtversicherungen
Im Test
Finanztest hat 424 Familientarife mit Privathaftpflichtschutz von 98 Versicherern untersucht, die jede und jeder abschließen kann. Berücksichtigt wurden nur Angebote von Jahresverträgen mit mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden.
Selbstbehalt. Die Tarife im Test haben keinen generellen Selbstbehalt, sondern stellen Versicherte grundsätzlich vom gesamten Schaden frei.
Familientarife. Untersucht haben wir Familientarife in der Variante ohne jede Ergänzung – oft „Baustein“ genannt. Zudem haben wir Varianten mit Bausteinen aufgenommen, sofern sie von uns bewertete Bereiche zusätzlich abdecken, die im Tarif ohne Baustein vollständig fehlen.
Finanztest-Grundschutz. Alle Angebote mit sehr guten oder guten Bedingungen erfüllen den Finanztest-Grundschutz. Dabei dürfen Grundschutzleistungen nicht um eine Selbstbeteiligung gekürzt werden.
Versicherungssumme. Der Betrag, den ein Versicherer für einen Schaden höchstens zahlt.
Jahresbeitrag. Angegeben ist der im Jahr zu zahlende Betrag, in dem Partner auch ohne Trauschein und Kinder zuschlagsfrei mitversichert sind.
Untersuchung
Wir haben die Leistungen der Versicherungen untersucht, wie sie in dem jeweiligen Tarif nach den Bedingungen des Versicherers zu erbringen sind. Maßstab waren dabei die in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgesehenen Leistungen. Wenn Bedingungen eines Tarifs im Vergleich zu den Musterbedingungen für Versicherte besser sind, haben wir das positiv bewertet. Enthält der Tarif Leistungen ganz oder teilweise nicht, die in den Musterbedingungen des GDV vorgesehen sind, haben wir das negativ bewertet.
Grundschutz und
Versicherungssumme (67 %)
Neben der Versicherungssumme bewerten wir die Erfüllung des Finanztest-Grundschutzes. Viele Tarifvarianten eines Anbieters unterscheiden sich nur durch die Versicherungssumme.
Deckungserweiterungen (33 %)
Wir haben zusätzlich Leistungen bewertet, die ohne Aufpreis im jeweiligen Tarif enthalten sind. Selbstbeteiligungen bei einzelnen Leistungen haben wir negativ bewertet.
Wichtig für Familien
Deliktunfähige Personen.= Versichert sind Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro.
Volljährige ledige Kinder. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro noch bis mindestens ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen.
Haftpflichtansprüche untereinander. = Gedeckt sind Personenschäden versicherter Personen untereinander bis mindestens 10 Millionen Euro.
Wichtig für Immobilienbesitzer
Bauvorhaben. = Bis zu einer Bausumme von mindestens 100 000 Euro sind Schäden – auch bei Eigenleistungen – bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro versichert.
Photovoltaik. = Versichert ist der Betrieb einer eigenen an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage bis mindestens 10 Millionen Euro. Schäden im Zuge der Stromeinspeisung ins Netz sind gedeckt. Zum Teil gelten Leistungshöchstgrenzen.
Heizöltank. = Schäden durch einen oberirdischen Tank bis zu 5 000 Litern sind bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro abgesichert.
Vermietung von mindestens drei Zimmern. = Versichert sind dem Mieter entstehende Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Die Vermietung von bis zu zwei Zimmern ist stets abgedeckt.
Vermietung Ferienwohnung/-haus im Ausland. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Wichtig für Mieter
Verlust fremder privater Schlüssel. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro für private Schlüssel. In einigen Tarifen gilt ein Selbstbehalt.
Wichtig für Arbeitnehmer
Verlust fremder beruflicher Schlüssel. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro für berufliche Schlüssel. In einigen Tarifen gilt ein Selbstbehalt.
Wichtig für besondere Situationen
Geliehene und gemietete Sachen. = Mindestens 20 000 Euro sind gedeckt. Ausgeschlossen sind Schäden an Mietautos.
Motorboote. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Der Schutz gilt mindestens für die Benutzung eines fremden Motorboots.
Surfbretter. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Der Schutz gilt auch für die Benutzung eines eigenen Surfbretts.
Tageseltern (gewerbsmäßig). = Versichert ist das Beaufsichtigen von mindestens fünf Kindern bis zu mindestens 400 Euro Verdienst pro Monat. Schäden sind bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro gedeckt.
Drohnen. = Versichert sind mindestens Schäden durch nicht gewerblich genutzte Drohnen mit einem Gewicht von bis zu mindestens 250 Gramm bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Pedelecs. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei Benutzung von bis zu 25 Stundenkilometer schnellen Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor, auch mit Anfahrhilfe, die keiner Zulassung bedürfen. S-Pedelecs und Kraftfahrzeuge brauchen Extra-Versicherungsschutz.
Mallorca-Police. = Der Versicherer übernimmt Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte mit einem in der EU gemieteten Pkw einen Unfall baut und der Haftpflichtschutz des Mietwagens nicht ausreicht, um alle bei dem Unfall entstanden Schäden auszugleichen.
Finanztest-Grundschutz
Mietsachschäden. = Versicherte sind als Mieter einer Wohnung gegen die Haftung für bei der Benutzung der Wohnung entstehende Sachschäden über bis zu mindestens 500 000 Euro abgesichert. Der Schutz gilt auch in für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferienunterkünften sowie sonstigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Glas- und Heizungsschäden sind ausgeschlossen.
Allmählichkeitsschäden. = Abgedeckt sind Schäden über bis zu mindestens 10 Millionen Euro, die zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen.
Lagerung gewässergefährdender Substanzen. = Der Versicherer zahlt für Schäden durch gewässerschädigende Stoffe in haushaltsüblichen Mengen (mindestens bis zu 50 Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt).
Hüten fremder Hunde. = Der Versicherer zahlt für Schäden von mindestens bis zu 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte auf einen fremden Hund egal welcher Rasse aufpasst.
Hüten fremder Pferde. = Der Versicherer zahlt für Schäden von mindestens bis zu 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte auf ein fremdes Pferd aufpasst.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt. = Der gesamte Versicherungsschutz gilt auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von vis zu mindestens drei Jahren innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit.
Vorübergehende Anmietung Ferienwohnung/-haus im Ausland. = Das mit Anmietung und Benutzung einer Ferienwohnung verbundene Haftungsrisiko ist bis zu einer Höhe von mindestens zehn Millionen Euro versichert.
EDV. = Versichert sind bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro Schäden, die der Versicherte etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht.
Vorsorgedeckung. = Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sind im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert.
Antworten auf wichtige Fragen liefern wir in unseren FAQ Privathaftpflichtversicherung
Testergebnisse für 424 Privathaftpflichtversicherungen
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- Eine Küche ist oft teuer. Ob ein Versicherer bei einem Schaden einspringt, hängt auch davon ab, wem sie gehört. Im schlimmsten Fall streiten sich Hausrat-, Haftpflicht-...
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@nils1896: die Haftpflichtkasse hat hier (bei den Tarifen "Einfach Besser" bzw. Einfach Komplett") keine Einschränkungen und online dementsprechend auch ein grünes 'Häkchen' und nicht das halbe 'Bömmelchen' für "eingeschränkt".
Der Wortlaut der dortigen Fußnote sagt dies aber auch nicht aus: "Gerichtskosten sind mitversichert, zum Teil aber erst ab einem bestimmten Streitwert, nur bis zu einer bestimmten Höhe oder es wird ein Selbstbehalt abgezogen."
@test100: in der Regel sind bei dieser Deckungserweiterung Schäden durch deliktunfähige Kinder (mit Verweis auf § 828 Abs. I BGB) bis 7 Jahre, im Straßenverkehr bis 10 Jahre (mit Verweis auf § 828 Abs. II BGB) mitversichert. Bei einigen wenigen Angeboten gilt diese Erweiterung auf 10 Jahre im Straßenverkehr bedingungsgemäß erst einmal nicht. Dies hat uns die Alteos in der Anbietervorinformation auch bestätigt. Für ein volles Kästchen an dieser Stelle müssen daneben auch Schäden durch deliktunfähige Personen (z.B. aufgrund einer Demenzerkrankung) versichert sein. Zudem muss die Höhe der VS in allen Fällen zumindest bei 20.000 Euro liegen.
@Isargold: Wir haben nur hier Tarife getestet, die Sie direkt beim Versicherer kaufen können. Die ConceptIF ist ein Versicherungsmakler, der für seine Kunden abweichende Bedingungen vereinbaren kann. Es gibt zu viele Makler, als dass wir für alle die Besonderheiten derer Tarife unter die Lupe nehmen können. Der Makler ist Ihnen aber zur individuellen Beratung verpflichtet, Sie können von ihm verlangen, welche Vor- und Nachteile sein Tarif im Vergleich zu anderen Tarifen aus dem Test hat.
Ich habe eine Frage zur Alteos mit Tarif Diamant bzgl. des Kriteriums "Deliktunfähige Personen":
Hierbei hat die Versicherung nur ein "leistet eingeschränkt" als Bewertung erhalten. Können Sie mir sagen für was die Versicherung bei diesem Kriterium leistet und für was nicht bzw. was die Einschränkungen dabei sind.
Vielen Dank schonmal dafür.
@frere1234: Die Tarife unterscheiden sich durch verschiedene Versicherungssummen. Dieser Unterschied hat Auswirkungen auf die Bewertung der Deckungserweiterungen und das Gruppenurteil.