Testergebnisse für 363 Privathaftpflichtversicherungen
Im Test
Finanztest hat 363 Familientarife mit Privathaftpflichtschutz von 89 Versicherern untersucht, die jeder abschließen kann. Berücksichtigt wurden nur Angebote von Jahresverträgen mit mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden. Die berücksichtigten Tarife haben keinen generellen Selbstbehalt, sondern stellen Versicherte grundsätzlich vom gesamten Schaden frei.
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den ein Versicherer für einen Schaden höchstens zahlt.
Als Jahresbeitrag ist der pro Jahr zu zahlende Betrag angegeben, in dem Partner auch ohne Trauschein und Kinder zuschlagsfrei mitversichert sind.
Untersucht haben wir Familientarife in der Variante ohne jede Ergänzung. Zudem haben wir Tarifvarianten mit Bausteinen aufgenommen, sofern sie von uns bewertete Bereiche abdecken, die im Tarif ohne Baustein komplett fehlen, oder die Mallorca-Deckung bieten.
Alle Angebote mit sehr guten oder guten Bedingungen erfüllen den Finanztest-Grundschutz. Dabei dürfen Grundschutzleistungen nicht um eine Selbstbeteiligung gekürzt werden.
Untersuchungen
Wir haben die Leistungen der Versicherungen untersucht, wie sie in dem jeweiligen Tarif nach den Bedingungen zu erbringen sind. Maßstab waren dabei für uns die in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen ‧Versicherungswirtschaft (GDV) vorgesehenen Leistungen.
Wenn Bedingungen eines Tarifs im Vergleich zu den Musterbedingungen für Versicherte besser sind, haben wir das positiv bewertet. Enthält der Tarif Leistungen ganz oder teilweise nicht, die in den Musterbedingungen des GDV vorgesehen sind, haben wir das negativ bewertet.
Grundschutz und Versicherungssumme(67 %)
Neben der Versicherungssumme bewerten wir die Erfüllung des Finanztest-Grundschutzes. Viele Tarife eines Anbieters unterscheiden sich nur durch die Versicherungssumme.
Deckungserweiterungen (33 %)
Wir haben zusätzlich Leistungen bewertet, die ohne Aufpreis im Tarif enthalten sind. Selbstbeteiligungen bei einzelnen Leistungen haben wir negativ bewertet.
Deliktunfähige Personen. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro.
Volljährige ledige Kinder.= Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro; mindestens noch bis ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen.
Haftpflichtansprüche untereinander. = Gedeckt sind Personenschäden untereinander bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Bauvorhaben. = Bis zu einer Bausumme von mindestens 100 000 Euro sind Schäden – auch bei Eigenleistungen – bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro versichert.
Photovoltaik. = Versichert ist der Betrieb einer eigenen netzgekoppelten Photovoltaikanlage bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Schäden im Zuge der Stromeinspeisung ins Netz sind gedeckt. Unter Umständen gelten Leistungshöchstgrenzen.
Heizöltank. = Schäden durch einen oberirdischen Tank bis zu 5 000 Litern sind bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro abgesichert.
Vermietung Ferienwohnung/-haus im Ausland. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Verlust fremder privater Schlüssel. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro. In einigen Tarifen gilt ein Selbstbehalt.
Verlust fremder beruflicher Schlüssel. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro. In einigen Tarifen gilt allerdings ein Selbstbehalt.
Forderungsausfalldeckung. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Die Mindestschadenhöhe darf 2 500 Euro nicht überschreiten.
Geliehene und gemietete Sachen. = Mindestens 20 000 Euro sind gedeckt. Ausgeschlossen sind Schäden an Leih- oder Mietautos.
Drohnen. = Versichert sind mindestens Schäden durch nicht gewerblich genutzte Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Tageseltern (gewerbsmäßig). = Bis mindestens 10 Millionen Euro ist die Aufsicht über mindestens fünf Kinder bis zu mindestens 400 Euro Verdienst pro Monat gedeckt.
Mallorca-Deckung (nicht bewertet). = Versichert sind als Autofahrer verursachte Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen.
Vermietung von mindestens drei Zimmern. = Versichert bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Ehrenamt. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei ehrenamtlichen Engagements ohne besondere Verantwortlichkeit und Kassenvollmacht.
Motorboote und Surfbretter. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Der Schutz gilt auch für die Benutzung eines eigenen Surfbretts.
Pedelecs. = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei Benutzung von bis zu 25 Stundenkilometern schnellen Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor, auch mit Anfahrhilfe.
Antworten auf wichtige Fragen liefern wir in unseren FAQ Privathaftpflichtversicherung
Testergebnisse für 363 Privathaftpflichtversicherungen
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- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen eine gute Haftpflichtversicherung. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern.
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- Eine Küche ist oft teuer. Ob ein Versicherer bei einem Schaden einspringt, hängt auch davon ab, wem sie gehört. Im schlimmsten Fall streiten sich Hausrat-, Haftpflicht-...
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@MSch74: Dieser Ausschluss ist der Regelfall. Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die aufgrund allmählicher Einwirkung von bestimmten Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen (zum Beispiel Schnee und Hagel) oder auch Rauch, Ruß und Staub entstehen. Früher gab es dafür einen generellen Ausschluss, der eines gesonderten Wiedereinschlusses in den ‚Besonderen Bedingungen‘ bedurfte, was aber fast immer der Fall war. Seit längerem ist dieser generelle Ausschluss in den Bedingungen entfallen, so dass eine Mitversicherung heutzutage regelmäßig (ohne besondere Klausel) vorliegt. Eine Ausnahme davon stellen aber nach wie vor Schäden durch Schimmelbildung dar, die in der Regel ausgeschlossen sind (Punkt A1-6.6.2 a.E. der aktuellen GDV-Musterbedingungen). Dabei ‚heilt‘ die Mitversicherung von Allmählichkeitsschäden unseress Wissens aber leider nicht den Ausschluss von Schimmelschäden.
Unabhängig davon, ob ein Tarif womöglich auf diesen Ausschluss verzichtet bleibt trotzdem noch die Beweisproblematik, wer und was den Schimmelbefall verursach hat.
Hallo:) Beim Vergleich von 2 Bedingungswerken (Cosmos und HUK24) ist mir aufgefallen, dass beide Versicherer bei den "Mietsachschäden" Schäden durch Schimmelbildung ausschließen, während später dann Allmählichkeitsschäden (u.a. durch Feuchtigkeit) eingeschlossen sind. Wie sehen Sie diese Konstellation? Gerade Schimmel ist ja oft ein Streitthema mit dem Vermieter; ist dieser Ausschluss die Regel und durch die Allmählichkeitsschadenklausel evtl. doch wieder mitversichert? Vielen Dank für Ihre Antwort :)
@alle: Es gibt auf einer Vielzahl von Online-Seiten kostenfreie Tipps. Eine Vielzahl dieser Webseiten finanziert sich u.a. über Werbung, Affilate-Links, ..., so auch Finanztip (www.finanztip.de/sternchentext).
Wer einen großen Wert darauf legt, dass Waren- und Dienstleistungen Anbieterunabhängig, werbefrei und allein im Interesse von Verbrauchern und Verbraucherinnen untersucht werden, wird auf test.de fündig und finanziert genau diese Arbeit mit dem Kauf von Testergebnissen.
@Stiftung, danke für den Hinweis auf das zahlungspflichtige Angebot.
Ich habe einen interssanten kostenfreien Artikel bei Finanztip von H-J. Tenhagen gefunden.
( Der Link.: https://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/privathaftpflicht/ ) Dieser geht insbesondere auf das"Best-Leistungs-Prinzip" detailliert ein. Auch Singels kommen nicht zu kurz.
@Nominator: Aktuelle Preise für Single-Tarife bekommen Sie im Rahmen der Teilnahme an der individuellen Analyse angezeigt.
www.test.de/analyse-haftpflicht