
Kamera im Pool. Ist das ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung? Unser FAQ klärt die wichtigsten Fragen.
Was ist über die Haftpflichtversicherung geschützt? Wann brauche ich Spezial-Versicherungen wie eine Gewässerschaden- oder eine Tierhalter-Haftpflicht?
Testergebnisse für 381 Privathaftpflichtversicherungen
Alle Fragen im Überblick
- Kann ich Geld sparen, wenn ich ein Angebot mit Selbstbeteiligung wähle?
- Muss mich ein Privathaftpflichtversicherer als Kunden akzeptieren?
- Was sind die „Musterbedingungen“, von denen die Stiftung Warentest beim Privathaftpflichtvergleich ausgeht?
- Ich habe ein Privathaftpflicht-Angebot mit „Best-Leistungs-Garantie“ gefunden. Kann ich einen solchen Vertrag nicht bedenkenlos abschließen, ohne mich um den Finanztest-Vergleich und die Qualitätsurteile zu kümmern?
- Was bringen Verträge mit Update-Automatik? Kann ich mir damit in Zukunft die regelmäßige Prüfung meiner Privathaftpflichtversicherung sparen?
- Warum zahlt der Haftpflichtversicherer des Schädigers mir weniger, als die beschädigte Sache neu gekostet hat?
- Wieso zahlen inzwischen alle Haftpflichtversicherer für Schäden bei Gefälligkeiten?
- Kann ich den Versicherungsschutz meiner Privathaftpflichtversicherung verlieren?
- Kann ich die Kündigung des Vertrags verhindern?
- Wie gehe ich am besten vor, wenn ich zu einer anderen Privathaftpflichtversicherung wechseln möchte?
- Ich will mit meinem Partner zusammenziehen. Brauchen wir weiterhin jeder eine Privathaftpflichtversicherung?
- Woran erkenne ich, ob die Versicherungssumme hoch genug ist?
- Sind Schäden durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub mitversichert?
- Sind Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Computers versichert?
- Welche Regelungen für Wasserrohrbruch sollte ein guter Vertrag enthalten?
- Sind Schäden im Zusammenhang mit dem Hüten fremder Hunde und Pferde versichert?
- Sind Schäden im Zusammenhang mit der Lagerung gewässerschädigender Substanzen gedeckt?
- Was ist, wenn ich in der von mir gemieteten Wohnung einen Schaden anrichte?
- Bin ich während längerer Auslandsaufenthalte versichert?
- Was heißt Vorsorgeversicherung und warum ist sie so wichtig?
- Ist dann mein Schutz mit Vorsorgeversicherung ein Selbstläufer?
- Wann haften Eltern eigentlich für Schäden, die ihre Kinder anrichten?
- Zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch für von erwachsenen Kindern angerichtete Schäden?
- Hafte ich auch, wenn ich die Kinder von Freunden betreue, und diese etwas anstellen?
- Wie sind Enkelkinder im Haftpflicht-Tarif der Großeltern mitversichert?
- Brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht-Police, wenn ich bei mir zu Hause eine Sauna einbaue?
- Ist der Heizöltank mitversichert?
- Ich habe eine Photovoltaik-Anlage – ist die eigentlich auch mitversichert?
- Sind Schäden versichert, wenn ich einzelne Zimmer oder eine Einliegerwohnung vermiete?
- Sind Schäden im Zusammenhang mit der Vermietung einer Ferienwohnung mitversichert?
- Bin ich als Verkehrsteilnehmer versichert?
- Was bedeutet, dass auch Haftpflichtansprüche untereinander versichert sind?
- Was heißt Forderungsausfalldeckung?
- Gibt es Privathaftpflichtverträge, bei denen der Versicherer zahlt, wenn ich selbst Opfer einer Straftat werde?
- Was ist, wenn ich beim Sport jemanden verletze?
- Bin ich versichert, wenn ich fremde Schlüssel verliere?
- Sind geliehene oder gemietete Gegenstände versichert?
- Bin ich versichert, wenn ich jemandem beim Umzug helfe und dabei etwas kaputtmache?
- Sind Schäden im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten versichert?
- Wir haben einen kleinen Hund bekommen. Brauchen wir eine Extra-Haftpflichtversicherung?
- Bin ich versichert, wenn meine Katze die Möbel meiner Nachbarn zerkratzt?
- Sind Wassersport-Geräte wie Motorboot und Surfbrett auch versichert?
- Brauche ich eine besondere Versicherung, wenn ich eine Drohne fliegen lassen möchte?
- Ist für mich als Lehrer eine Zusatzversicherung oder Amts-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
- Ich arbeite als Krankenpflegerin in einem privaten Krankenhaus. Kann ich mich gegen die finanziellen Folgen von Fehlern mit der Privathaftpflichtversicherung schützen?
- Warum ist der Schutz vor dem Regress von Sozialversicherungsträgern kein Thema mehr?
Allgemeine Fragen: Vertrag und Kündigung
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Kann ich Geld sparen, wenn ich ein Angebot mit Selbstbeteiligung wähle?
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Ja, Sie können sparen. Es gibt inzwischen Tarife mit Selbstbeteiligung, mit denen sich Beitrag sparen lässt. Beispiel aus unseren aktuellen Testergebnissen: Die SDK Neva Optimal (ohne Selbstbeteiligung: Qualitätsurteil Sehr Gut (1,1)) kostet bei 300 Euro Selbstbeteiligung 41 Euro pro Jahr, mit 150 Euro Selbstbeteiligung 50 Euro und ohne Selbstbeteiligung 63 Euro. Finanztest empfiehlt Angebote mit Selbstbeteiligung nicht. Die Ersparnis ist recht gering. Sehr gute Angebote ohne Selbstbeteiligung gibt es schon ab 51 Euro im Jahr für die ganze Familie.
Beachten Sie: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung zahlen Sie jeden Schaden kleiner gleich der Selbstbeteiligung vollständig selbst und müssen auch bei größeren Schäden stets die Selbstbeteiligung selbst zahlen.
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Muss mich ein Privathaftpflichtversicherer als Kunden akzeptieren?
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Nein, Privathaftpflichtversicherer können Ihren Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen. Eine Pflicht zum Vertragsschluss gibt es nur in der von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Versicherer weigern sich zuweilen, Verträge mit Menschen zu schließen, die bereits Haftpflichtschäden hatten oder denen der Versicherer einen der vorherigen Haftpflichtverträge gekündigt hat. Außerdem sammelt das Hinweis- und Informationssystem („HIS“) der deutschen Versicherer Daten, um Versicherungsbetrug und -missbrauch zu verhindern. Wer dort gespeichert ist, läuft Gefahr, keinen neuen Vertrag mehr zu bekommen.
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Was sind die „Musterbedingungen“, von denen die Stiftung Warentest beim Privathaftpflichtvergleich ausgeht?
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Die Angebote für eine Privathaftpflichtversicherung basieren auf den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV)“ und den jeweiligen Besonderen Bedingungen. An diesen Bedingungen orientieren sich die meisten Versicherer, weichen aber zumindest an einzelnen Punkten oft davon ab. Der letzte Stand dieser Bedingungen ist 2020.
Angeboten werden aber immer noch auch Verträge, deren Bedingungen auf im Detail abweichenden GDV-Empfehlungen mit älterem Stand basieren. Sie können diese Bedingungen zumindest teilweise auf der GDV-Website einsehen.
Die Musterbedingungen auf dem aktuellen Stand sehen wir als Mindestschutz an, den Privathaftpflicht-Versicherte haben sollten. Eine Police sollte also in keinem Punkt weniger bieten, als die Musterbedingungen des GDV an Leistungen vorsehen.
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Ich habe ein Privathaftpflicht-Angebot mit „Best-Leistungs-Garantie“ gefunden. Kann ich einen solchen Vertrag nicht bedenkenlos abschließen, ohne mich um den Finanztest-Vergleich und die Qualitätsurteile zu kümmern?
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Nein, Sie sollten die für Sie beste Haftpflichtversicherung mithilfe der jeweils aktuellen Ergebnisse des Finanztest-Vergleichs Privathaftpflichtversicherung wählen. Sogenannte „Best-Leistungs-Garantien“, bei denen Versicherer versprechen, so viel zu zahlen wie der leistungsstärkste Konkurrent, sind nämlich kaum kalkulierbar. Sie gelten längst nicht für alle denkbaren Privathaftpflichtrisiken, sondern kommen stets mit einer langen Liste von Ausschlüssen daher.
Außerdem müssen Kunden die Versicherungsbedingungen vorlegen, aus denen sich die besseren Leistungen eines anderen Anbieters ergeben, wenn sie mehr wollen, als im eigenen Versicherungsvertrag als Entschädigung vorgesehen ist.
Zusätzliche Komplikation: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung des Schadens. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Vergleichsbedingungen gegolten haben, die der Versicherte für sich in Anspruch nehmen will.
Was eine Best-Leistungs-Garantie wert ist, halten wir damit für unkalkulierbar. Wir empfehlen dringend, eine Versicherung abzuschließen, die ohne Best-Leistungs-Garantie leistungsstark ist. Verträge mit Best-Leistungs-Garantie bekommen im Finanztest-Vergleich keine Pluspunkte.
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Was bringen Verträge mit Update-Automatik? Kann ich mir damit in Zukunft die regelmäßige Prüfung meiner Privathaftpflichtversicherung sparen?
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Nein, das können Sie nicht. Zum einen kommen bei solchen Update-Automatiken nur verbesserte Vertragsbedingungen desselben Anbieters zum Zuge. Und: Das Update ist ausgeschlossen, wenn gleichzeitig der Beitrag steigen würde.
Hinzu kommt: Schon nach wenigen Änderungen der Haftpflichtbedingungen des jeweiligen Anbieters ist es schwierig zu ermitteln, welche Versicherungsbedingung jetzt gilt und welche nicht.
Wie bei Bestleistungsgarantien finden wir deshalb: Eine Update-Automatik kann zwar nicht schaden. Ob und was sie allerdings nutzen wird, ist völlig unkalkulierbar. Wir geben deshalb auch Angeboten mit Update-Automatik keine Pluspunkte.
Wählen Sie bei der Suche in unseren Testergebnissen Privathaftpflichtversicherungen einen Vertrag mit aktuell sehr guten Bedingungen und werfen Sie alle paar Jahre wieder einen Blick darauf.
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Warum zahlt der Haftpflichtversicherer des Schädigers mir weniger, als die beschädigte Sache neu gekostet hat?
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Laut Bürgerlichem Gesetzbuch hat der Schädiger den Zustand herzustellen, wie er ohne seinen Fehler bestünde. Geht eine gebrauchte Sache kaputt, muss er so viel Geld zahlen, dass Sie sich eine gleichwertige Sache beschaffen können. Deshalb zahlt der Versicherer Ihnen regelmäßig nur den Zeitwert, damit Sie sich ein gebrauchtes Gerät kaufen können.
Viele Versicherer werben mit einer „Neuwertentschädigung“. Doch die ist begrenzt auf Höchstbeträge zwischen oft nur 500 und 3 000 Euro. Nur vereinzelt ist mehr drin. Außerdem darf der beschädigte Gegenstand meist höchstens ein Jahr alt sein. Wir denken: Die Neuwertentschädigung bringt selten etwas und dann nur wenig. Sie ist mehr Marketing als sinnvolle Deckungserweiterung.
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Wieso zahlen inzwischen alle Haftpflichtversicherer für Schäden bei Gefälligkeiten?
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Wenn sich Freunde und Nachbarn untereinander helfen, gehen die Gerichte von einer stillschweigenden Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Helfer müssen nur zahlen, wenn sie gegen Sorgfaltspflichten verstoßen, die jeder kennt und beachtet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2016 allerdings entschieden: Hat ein Helfer eine Privathaftpflichtversicherung, ist nicht von einer solchen stillschweigend vereinbarten Einschränkung seiner Haftung auszugehen (Urteil vom 26.04.2016, Aktenzeichen: VI ZR 467/15). Dann haftet der Helfer für jedes Verschulden. Seine Privathaftpflichtversicherung muss deshalb zahlen, auch wenn in den Versicherungsbedingungen zu Gefälligkeiten nichts steht. Vor Verkündung des Urteils zahlten Haftpflichtversicherer nur, wenn im Vertrag die Deckungserweiterung für Gefälligkeiten enthalten war.
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Kann ich den Versicherungsschutz meiner Privathaftpflichtversicherung verlieren?
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Ja, der Versicherer kann den Vertrag – genau wie Sie – nach jedem Schaden und nach Ablauf der Versicherungslaufzeit kündigen. Nur wenn er auf die Kündigung verzichtet, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
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Kann ich die Kündigung des Vertrags verhindern?
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Eigentlich nicht. Um es bei der Suche nach einer neuen Versicherung leichter zu haben, können Sie versuchen, den Vertrag von sich aus zu kündigen und den Versicherer zu bitten, seine Kündigung zurückzunehmen. Zuweilen akzeptieren Versicherer das.
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Wie gehe ich am besten vor, wenn ich zu einer anderen Privathaftpflichtversicherung wechseln möchte?
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Wenn Sie in den letzten Jahren keine Schäden hatten: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Sobald die Bestätigung der Kündigung kommt, schließen Sie den neuen Vertrag so ab, dass Sie lückenlos Haftpflichtschutz haben.
Wenn Sie Schäden hatten: Schauen Sie, zu wann Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen können. Dazu sind sie bis einen Monat nach endgültiger Abwicklung eines Schadens und in der Regel bis drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode berechtigt. Schließen Sie sofort einen neuen Privathaftpflichtversicherungsvertrag ab. Der Vertrag soll zu dem Termin starten, zu dem Sie Ihren alten Vertrag durch Kündigung beenden können. Kündigen Sie Ihren alten Vertrag möglichst erst, wenn der neue Versicherer den neuen Haftpflichtschutz bestätigt hat.
Wenn Anbieter Ihren Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen: Geben Sie nicht gleich auf. Versuchen Sie es bei anderen Anbietern. Mancher Versicherer gewährt Versicherungsschutz, wo andere längst passen.
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Ich will mit meinem Partner zusammenziehen. Brauchen wir weiterhin jeder eine Privathaftpflichtversicherung?
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Nein, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, benötigen Sie nur noch einen Vertrag. Manchmal können selbst Unverheiratete den jüngeren Vertrag sofort kündigen. Den Anspruch, vorzeitig auszusteigen, haben sie – im Gegensatz zu Ehepaaren – aber nicht. Beachten Sie allerdings: Schäden untereinander deckt ein gemeinsamer Vertrag nur, wenn er die entsprechende Deckungserweiterung hat.
Was eine gute Haftpflicht-Police bieten sollte
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Woran erkenne ich, ob die Versicherungssumme hoch genug ist?
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Die Versicherungssumme ist der Betrag, den der Versicherer für einen Schaden maximal zahlt. Sie sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen, auch bei nur einer geschädigten Person.
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Sind Schäden durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub mitversichert?
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Schäden, die etwa durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub im Laufe der Zeit verursacht werden, heißen im Versicherungsdeutsch „Allmählichkeitsschäden“. Sie sollten mit mindestens 10 Millionen Euro abgesichert sein. Der Versicherer zahlt dann zum Beispiel die Erneuerung der Wand, wenn der Versicherte aus Versehen eine Wasserleitung angebohrt hat und in der Folge ein Wasserschaden entstanden ist.
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Sind Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Computers versichert?
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Schäden an fremden Computern, die zum Beispiel durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht werden, sollten bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro weltweit versichert sein.
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Welche Regelungen für Wasserrohrbruch sollte ein guter Vertrag enthalten?
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Schäden im Gebäude selbst, die häusliche Abwässer zum Beispiel durch ein verstopftes oder gebrochenes Rohr verursacht haben, sollten immer bis zur vollen Versicherungssumme versichert sein. Ausgenommen sind gewerbliche Abwässer.
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Sind Schäden im Zusammenhang mit dem Hüten fremder Hunde und Pferde versichert?
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Der Versicherungsschutz sollte beim Hüten fremder Hunde in voller Höhe gelten, und zwar unabhängig von der Rasse. Dieser Schutz ist nötig, weil es oft vorkommt, dass jemand unversehens auf einen Hund aufpassen muss. Fällt der Hund in dieser Zeit ein Kind an, kann der Hundesitter für den Schaden haftbar gemacht werden, selbst wenn ihn keinerlei Verschulden trifft.
Viele Versicherer bieten auch Schutz für Schäden, die beim Hüten fremder Pferde passieren. Der gleiche Schutz sollte gelten, wenn jemand kurz auf ein Pferd aufpassen soll. Büxt das Tier dann aus, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, kann der Schaden groß sein.
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Sind Schäden im Zusammenhang mit der Lagerung gewässerschädigender Substanzen gedeckt?
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Kosten, die Verschmutzungen von Gewässern oder Grundwasser verursachen – wenn etwa beim Streichen des Hauses Verdünnungsmittel in den Abfluss gelangt – , sollten mit der vollen Versicherungssumme des Gesamtvertrags gedeckt sein.
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Was ist, wenn ich in der von mir gemieteten Wohnung einen Schaden anrichte?
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Mietsachschäden sollten zumindest mit 500 000 Euro gedeckt sein. Abgesichert ist der Versicherte in seiner eigenen Wohnung oder dem gemieteten Haus, aber der Schutz gilt auch, wenn jemand ein Ferienhaus mietet oder einen Schrebergarten pachtet. Glasschäden und Schäden an Heizungsanlagen sind ausgeschlossen.
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Bin ich während längerer Auslandsaufenthalte versichert?
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Während eines Auslandsaufenthalts bis zu drei Jahren in der EU und einem Jahr weltweit sollte die Privathaftpflicht-Police denselben Schutz bieten wie im Inland. Einzelne Anbieter erweitern ihn auf noch längere Zeiträume, zumindest innerhalb der EU. Auch das Mieten einer Ferienwohnung im Ausland sollte in den Schutz einbezogen sein, wenn ein Urlauber einen Schaden an der gemieteten Wohnung verursacht.
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Was heißt Vorsorgeversicherung und warum ist sie so wichtig?
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Die in jeder nach Finanztest-Maßstäben guten und sehr guten Privathaftpflicht enthaltene Vorsorgeversicherung deckt neue Risiken nach Vertragsabschluss ab. Mit ihr sind Sie etwa auch dann zunächst abgesichert, wenn Sie eine Drohne kaufen, für die Sie eigentlich eine Extrapolice abschließen müssten (Drohnen und Recht: Das müssen Hobbypiloten wissen).
Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sollten im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert sein. Ein neues Risiko kann außer der Drohne beispielsweise auch eine Immobilie sein, die sich eine Familie anschafft und für die eigentlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig ist. Sollte noch vor Abschluss der speziellen Eigentümerversicherung ein Schaden entstehen, springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
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Ist dann mein Schutz mit Vorsorgeversicherung ein Selbstläufer?
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Nein. Sie müssen sich trotzdem um ihren Versicherungsschutz kümmern, aber Sie haben jetzt ein wenig Luft, bis Sie aktiv werden müssen. Die Vorsorgeversicherung reicht meist aber nur bis zur nächsten Rechnung des Versicherers. Fragt das Unternehmen oder ein Vertreter nach neuen Risiken, müssen Sie korrekt antworten. Versäumen Sie das, endet der Vorsorgeversicherungsschutz.
Von Kindern angerichtete Schäden
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Wann haften Eltern eigentlich für Schäden, die ihre Kinder anrichten?
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Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig. Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Für Schäden, die deliktunfähige Kinder anrichten, haften sie nicht. Die Eltern selbst haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Wer von seinen Kindern verursachte Schäden unabhängig von einer Rechtspflicht dazu ersetzt wissen will, der muss eine Versicherung wählen, die auch für durch deliktsunfähige Kinder verursachte Schäden einspringt – egal ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Der Schutz sollte wenigstens für bis zu 20 000 Euro teure Schäden gelten.
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Zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch für von erwachsenen Kindern angerichtete Schäden?
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Nicht nur minderjährige, sondern auch volljährige, ledige Kinder sind in der Regel bis zum Ende ihrer Ausbildung über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern geschützt. Das gilt auch dann, wenn sie eine eigene Wohnung haben. Viele Versicherer ermöglichen es zusätzlich, volljährige Kinder, die nach der Ausbildung arbeitslos sind und im Elternhaus wohnen, noch länger – meist ein weiteres Jahr – über den Familienvertrag abzusichern.
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Hafte ich auch, wenn ich die Kinder von Freunden betreue, und diese etwas anstellen?
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Wer aus Gefälligkeit unentgeltlich mal auf den Sohn der Nachbarin aufpasst, haftet in der Regel nicht für Schäden, die das Kind anrichtet. Auch die Haftpflichtversicherung des Aufpassers muss nicht zahlen. Denn er hat rechtlich nicht die Aufsichtspflicht.
Eigens angeheuerte Babysitter haben jedoch in der Regel eine Aufsichtspflicht. Verletzen sie diese, zahlt die Haftpflichtversicherung des Babysitters für vom Kind angerichtete Schäden.
Aufpassen muss aber, wer mit der Kinderbetreuung den Lebensunterhalt oder einen erheblichen Teil davon verdient. Viele Versicherer springen nur ein, wenn das Honorar fürs Babysitting unter einer je nach Police unterschiedlichen Höchstgrenze liegt. Daher sollten sich Tagesmütter und -väter bei Ihrem Versicherer unbedingt erkundigen, ob der Haftpflichtschutz das abdeckt.
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Wie sind Enkelkinder im Haftpflicht-Tarif der Großeltern mitversichert?
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Manchmal gehören Enkel zum Kreis der versicherten Personen und die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn sie die Deckungserweiterung „deliktunfähige Personen“ hat. Sonst zahlt sie nur, wenn die Großeltern nicht richtig aufpassen, ihnen also eine sogenannte Aufsichtspflichtverletzung zur Last fällt. Allerdings zahlt der Versicherer der Eltern, wenn diese einen Vertrag mit „deliktunfähigen Personen“ haben.
Trifft Großeltern kein Verschulden und haben die Eltern keine Privathaftpflichtpolice mit Schutz vor Schäden durch deliktunfähige Kinder, dann gehen von Ihren Enkeln geschädigte Menschen leer aus. Durch kleine Kinder verursachte Schäden gehören von Rechts wegen zum allgemeinen Lebensrisiko, das jeder Mensch selbst tragen muss.
Schäden bei Bau- oder Renovierungsarbeiten
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Brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht-Police, wenn ich bei mir zu Hause eine Sauna einbaue?
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Kleinere Bauvorhaben sind bis zu bestimmten Bausummen, das heißt den Kosten für Bauarbeiten und Aushebungen sowie für das Einbauen von Maschinen (jedoch ohne die Kosten der Maschinen selbst) – bei manchen Versicherern bis 100 000 Euro, bei anderen sogar in unbegrenzter Höhe – mit der vollen Versicherungssumme des Vertrags abgesichert. Wenn der Versicherte eine Sauna im Haus einbaut oder einen Wintergarten neu gestaltet, benötigt er dafür keine spezielle Bauherrenhaftpflicht-Police. Ist für die Arbeiten eine Baugenehmigung nötig, reicht die Privathaftpflichtversicherung oft nicht. Mehr zum Thema auf unserer Themenseite Bauherrenversicherung.
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Ist der Heizöltank mitversichert?
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Heizöl aus einem undichten Tank kann das Grundwasser oder fremdes Eigentum verschmutzen. Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung greift aber in der Regel nur, wenn der Tank privat genutzt wird, oberirdisch untergebracht ist und höchstens 5 000 Liter fasst. Für größere und unterirdische Tanks benötigt der Versicherte oft eine separate Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
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Ich habe eine Photovoltaik-Anlage – ist die eigentlich auch mitversichert?
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Schauen Sie in Ihren Vertrag. Manchmal sind auch Photovoltaik-Anlagen versichert. Der Versicherer zahlt dann häufig auch für Schäden, die mit der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz zusammenhängen. Zuweilen gelten Leistungshöchstgrenzen für die Anlage.
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Sind Schäden versichert, wenn ich einzelne Zimmer oder eine Einliegerwohnung vermiete?
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Für Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst nutzen und einige Räume oder eine Einliegerwohnung vermieten, reicht oft der Schutz der Privathaftpflichtversicherung. Stürzt der Mieter aufgrund eines Versäumnisses des Vermieters auf der maroden Treppe, zahlen viele Versicherer. Vermieter, die mehr als eine Wohnung oder mehr als drei Zimmer vermieten, benötigen meist eine zusätzliche Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
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Sind Schäden im Zusammenhang mit der Vermietung einer Ferienwohnung mitversichert?
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Wenn der Versicherte eine Ferienwohnung in Deutschland oder anderen europäischen Ländern vermietet und der Mieter durch seine Schuld zu Schaden kommt, zahlen einige Versicherer.
Sonstige Risiken
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Bin ich als Verkehrsteilnehmer versichert?
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Für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen, ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Als Radfahrer, Fußgänger oder Inline-Skater sind Versicherte im Straßenverkehr durch ihre private Haftpflichtversicherung wegen Schadenersatzforderungen abgesichert.
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Was bedeutet, dass auch Haftpflichtansprüche untereinander versichert sind?
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Fehler im Haushalt treffen am ehesten den eigenen Partner und die Kinder, beispielsweise weil Sie eine Steckdose falsch angeschlossen haben oder eine von Ihnen vergessene Kerze einen Brand auslöst. Privathaftpflichtversicherer zahlen dafür aber normalerweise nicht.
Es fehlt dann das Geld, um Folgen jenseits der von der Krankenversicherung gedeckten Behandlungskosten auszugleichen. Versicherer mit der Deckung für Haftpflichtansprüche untereinander zahlen zumindest für Verletzungen Schadenersatz. Sach- und Vermögensschäden bleiben aber fast immer ausgeschlossen.
Achtung: Für Schadenersatzansprüche zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern gelten Einschränkungen. Sie haften nicht für jede Fahrlässigkeit, sondern nur, wenn sie die Sorgfalt außer Acht lassen, mit der sie ihre eigenen Angelegenheiten regeln. Zumindest die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit – also bei Verstoß gegen grundlegende Regeln, die jedem einleuchten – bleibt aber stets.
Dennoch: Der Partner eines Menschen mit bekannt riskantem Verhalten erhält je nach Umständen keinen Schadenersatz. Dann greift auch die Privathaftpflichtpolice nicht.
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Was heißt Forderungsausfalldeckung?
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Die Forderungsausfalldeckung ist eine besondere Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung. Für Versicherte mit solcher Klausel in den Bedingungen zahlt der Versicherer auch dann, wenn der Versicherte selbst einen Schaden erleidet und dafür vom Verantwortlichen keinen Ersatz erhält, weil der keine Privathaftpflichtversicherung hat.
Oft springen die Versicherer aber erst ab einer Forderung von 2 500 Euro ein. Bevor die Forderungsausfalldeckung einspringt, muss der Geschädigte aber alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Kosten dafür muss er bei vielen Tarifen selbst tragen. Einige Versicherer übernehmen aber auch solche notwendigen Verfahrenskosten.
Manche Versicherer zahlen auch dann, wenn der Schädiger vorsätzlich handelte und dessen Privathaftpflicht deshalb nicht zahlt. Versicherte können so auch als Opfer von Straftaten vollen Schadenersatz erhalten. Das gilt aber nur, wenn der Täter feststeht. Kann der nicht ermittelt werden, ist der Versicherer nur in der Pflicht, wenn die Police auch insoweit eine erweiterte Deckung enthält. „Opferschutz“ oder „-hilfe“ heißt diese Extra-Leistung meist. Ansonsten bleibt nur eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz.
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Gibt es Privathaftpflichtverträge, bei denen der Versicherer zahlt, wenn ich selbst Opfer einer Straftat werde?
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Ja, die gibt es. Sie finden in unseren Ergebnissen etliche Angebote, die das bieten. Nötig ist eine Erweiterung der sogenannten Forderungsausfalldeckung, nach der der Versicherer auch zahlt, wenn Ihnen selbst Schaden zugefügt wurde und der Versicherer des Schädigers nicht leistet, weil dieser absichtlich handelte.
Es bleibt sonst aber bei den Voraussetzungen für die Forderungsausfalldeckung. Vor allem müssen Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um vom Täter selbst Schadenersatz zu bekommen.
Ausnahme: Mancher Versicherer bietet etwa unter dem Stichwort Opferhilfe oder Opferschutz bis 50 000 Euro Entschädigung bei Straftaten sogar dann, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte.
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Was ist, wenn ich beim Sport jemanden verletze?
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Der Privathaftpflicht-Schutz gilt generell auch beim Sport. Mannschaftssportler wie Fußballer haften aber in der Regel nicht, wenn sie im Spiel jemanden verletzen. Deshalb muss auch der Versicherer nicht zahlen. Mehr Infos zum Thema in unserem Special Versicherungen beim Sport.
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Bin ich versichert, wenn ich fremde Schlüssel verliere?
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Für Mieter ist wichtig, dass der Verlust der Schlüssel seiner Mietwohnung mit mindestens 20 000 Euro gedeckt ist. Denn womöglich muss die Schließanlage des Hauses zu seinen Lasten ausgetauscht werden. In manchen Tarifen ist diese Leistung zumindest bis zu einer bestimmten Schadenshöhe direkt enthalten. Bei anderen können solche Deckungserweiterungen gegen Beitragsaufschlag zusätzlich vereinbart werden. Für Schlüssel der Arbeitsstätte – beispielsweise für das Büro – kommen nicht alle Tarife auf.
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Sind geliehene oder gemietete Gegenstände versichert?
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Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn jemand ein Glas Wasser umstößt und über das von einem Freund geliehene Laptop verteilt, ersetzen das die Versicherer normalerweise nicht. Es gibt aber inzwischen eine ganze Reihe Tarife, bei denen der Versicherer auch solche Schäden ausgleicht.
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Bin ich versichert, wenn ich jemandem beim Umzug helfe und dabei etwas kaputtmache?
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Ja, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, ersetzt diese Schäden, die sich bei der Umzugshilfe oder sonstigen Gefälligkeiten verursachen. So hat des der Bundesgerichtshof entschieden. Die früher dafür nötige Deckungserweiterung für Gefälligkeiten ist nicht mehr notwendig.
Ohne Privathaftpflichtversicherung allerdings bleibt es dabei: Bei Schäden, die etwa private Umzugshelfer verursachen, nehmen die Gerichte einen stillschweigenden Haftungsausschluss für fahrlässiges Verhalten an. Wer Freunde oder Nachbarn um Hilfe bittet, hat dann keinen Anspruch darauf, einen Schaden ersetzt zu bekommen, so lange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
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Sind Schäden im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten versichert?
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Engagiert sich jemand zum Beispiel als Trainer ehrenamtlich in einem Verein oder Verband, sollte er sich dort zuerst nach einer Vereinshaftpflichtversicherung erkundigen. Aber auch einige Privathaftpflichtversicherer decken Schäden, die der ehrenamtlich Tätige verursacht – allerdings nur, wenn er nicht in verantwortlicher Position tätig ist. Schäden im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen oder öffentlichen Ehrenamt wie dem eines Bürgermeisters sind nicht versichert.
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Wir haben einen kleinen Hund bekommen. Brauchen wir eine Extra-Haftpflichtversicherung?
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In aller Regel: Ja. Sie sollten zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. In vielen Bundesländern ist das ohnehin Pflicht. Selbst wo eine Tierhalterhaftpflichtpolice freiwillig ist, empfehlen wir sie. Hunde können sehr teure Schäden verursachen.
Keinen Extraschutz brauchen Sie, wenn Sie nur gelegentlich auf einen fremden Hund aufpassen. Das ist in allen Privathaftpflichtverträgen drin, die wir mit Sehr gut oder Gut bewertet haben.
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Bin ich versichert, wenn meine Katze die Möbel meiner Nachbarn zerkratzt?
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Wer Kleintiere wie Katzen oder Wellensittiche hält, ist durch die private Haftpflichtversicherung geschützt, wenn seine Tiere einen Schaden anrichten. Halter von Hunden, Pferden oder wilden Tieren sind nicht geschützt. Sie brauchen eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Für Hunde ist sie in einigen Bundesländern mittlerweile sogar Pflicht.
Vergleich Pferdehaftpflichtversicherung
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Sind Wassersport-Geräte wie Motorboot und Surfbrett auch versichert?
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Wenn der Versicherte sich im Urlaub ein Surfbrett ausleiht und beim Surfen einen Schwimmer verletzt, zahlen die meisten Privathaftpflichtversicherungen. Oft gilt der Schutz auch dann, wenn der Sportler sein eigenes Brett benutzt. Zumindest für kleinere Motorboote bieten manche Tarife ebenfalls Schutz. Für größere oder eigene Boote ist meist eine spezielle Bootsversicherung nötig.
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Brauche ich eine besondere Versicherung, wenn ich eine Drohne fliegen lassen möchte?
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Nicht immer, aber oft. Viele in letzter Zeit abgeschlossene Privathaftpflichtversicherungen reichen jedenfalls für kleine Drohnen. Ältere Verträge bieten den Schutz allerdings nicht. Lesen Sie wegen der Einzelheiten unseren Artikel Drohnen und Recht.
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Ist für mich als Lehrer eine Zusatzversicherung oder Amts-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
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Es gibt für Sie als Lehrer besondere Risiken, die nicht in der allgemeinen Haftpflichtversicherung versicherbar sind. So können Sie in Regress genommen werden, wenn Sie als verbeamteter Lehrer grob fahrlässig den Schaden verursachen. Auch angestellte Lehrer haften in der Regel nicht direkt. Der Arbeitgeber kann allerdings Ersatz für Schadenersatzzahlungen verlangen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung ist allerdings begrenzt. Einzelheiten erklären wir unter Arbeitnehmerhaftung: Wann Mitarbeiter haften und wann nicht. Freiberuflich tätige Lehrer haften mitunter schon bei mittlerer Fahrlässigkeit. Für sie ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz zu erweitern. Zuweilen bieten Gewerkschaften ihren Mitgliedern Schutz vor solchen Risiken.
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Ich arbeite als Krankenpflegerin in einem privaten Krankenhaus. Kann ich mich gegen die finanziellen Folgen von Fehlern mit der Privathaftpflichtversicherung schützen?
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Nein, wir kennen keinen Privathaftpflichtversicherer, der das anbietet. Es ist auch nicht nötig. Für Schäden, die Sie anrichten, haftet fast immer der Arbeitgeber. Er kann Sie nur bei grober Fahrlässigkeit und begrenzt in Regress nehmen. Einzelheiten erklären wir unter Arbeitnehmerhaftung: Wann Mitarbeiter haften und wann nicht Sie brauchen keinen Berufshaftpflichtschutz.
Wenn Sie selbstständig tätig sind, hilft nur eine besondere Berufshaftpflichtversicherung. Nur eine nebenberufliche Tätigkeit zum Beispiel als Tagesmutter ist in mancher Privathaftpflichtpolice mitversichert.
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Warum ist der Schutz vor dem Regress von Sozialversicherungsträgern kein Thema mehr?
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Wichtig war diese Klausel früher für nicht verheiratete Paare. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung für die Folgen eines Unfalls gezahlt hat, kann sie beim Verursacher Regress nehmen. So konnten Partner ohne Trauschein indirekt doch noch für Verletzungen des Partners herangezogen werden.
Der Bundesgerichtshof hat aber inzwischen geurteilt: Auch für Partner ohne Trauschein, die in häuslicher Gemeinschaft leben, erhalten die Sozialversicherungsträger keinen Regress (Urteil vom 05.02.2013, Aktenzeichen: VI ZR 274/12) vom Verantwortlichen. Bei Ehegatten, eingetragenen Partnern und Angehörigen war das schon bisher ausgeschlossen.
Fragen zu den Tests der Stiftung Warentest
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Was nützt mir eine toll bewertete Versicherung, wenn diese im Schadensfall nicht zahlt?
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Leider haben wir noch keine Möglichkeit gefunden, die Schadenregulierung so zu untersuchen, dass wir sie in die Bewertung einbeziehen können. Das ist extrem aufwendig und schwierig. Wir müssten uns Tausende von Schadensfällen genau anschauen und wissen dann immer noch nicht, ob die Regulierung in Zukunft genauso läuft wie bisher.
Mit den Versicherungsbedingungen testen wir die Grundlage für alles, was später kommt. Sie bestimmen, worauf Versicherte Anspruch haben. Zusätzlich sammeln wir Informationen über Fälle, in denen Versicherer sich rechtswidrig geweigert haben, einen Schaden auszugleichen, und behalten uns vor, darüber zu berichten.
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Früher bot die Stiftung Warentest die „Analyse private Haftpflichtversicherung“ an. Warum gibt es die nicht mehr?
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Die Analysen, die wir früher angeboten haben, werten die Finanzämter als Dienstleistung direkt für einzelne Leser, die nicht unter unseren gemeinnützigen Stiftungszweck fallen. Wir haben sie daher eingestellt. Gleichzeitig haben wir die Möglichkeiten verbessert, wie Sie in unseren Testergebnissen die Angebote finden können, die Ihrem persönlichen Bedarf am besten entsprechen.
Testergebnisse für 381 Privathaftpflichtversicherungen
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- Junge Menschen können bis zum Ende ihres 29. Lebensjahres beim Versicherer BGV das Versicherungspaket 4starters abschließen. Es kostet rund 240 Euro im Jahr und enthält...
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- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen eine gute Haftpflichtversicherung. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern.
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- Eine Küche ist oft teuer. Ob ein Versicherer bei einem Schaden einspringt, hängt auch davon ab, wem sie gehört. Im schlimmsten Fall streiten sich Hausrat-, Haftpflicht-...
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@antimatter: Es lassen sich in einem Test nicht alle Versicherungsbedingungen aller Privathaftpflichtversicherer, die diese seit den 70er Jahren aufgelegt haben, vergleichen / darstellen. Wer konkret Punkt für Punkt prüfen will, wo sein alter Vertrag bessere oder schlechtere Bedingungen aufweist, muss sich persönlich beraten lassen. Was für uns zum Grundschutz gehört, ist in diesem Test dargestellt. Wer seinen alten Tarif selbst überprüfen will, kann das anhand dieser Kriterien tun, als erste Orientierung. Sie können auch Ihren Versicherer fragen, ob der alte Vertrag unsere Mindestbedingungen erfüllt.
Unsere Benotung richtet sich immer an den Tarifbedingungen, die es zum Zeitpunkt des Tests zu kaufen gibt. Tarife, die es für Neukunden nicht mehr zu kaufen gibt, bleiben außen vor.
Danke für die Klarstellung. Dann sind aktuelle Tarife in diesem Punkt tatsächlich schlechter als mein alter Vertrag, und ich frage mich, ob ein Umstieg überhaupt sinnvoll ist. Gibt es noch mehr Punkte, die schlechter sein könnten? Ich finde den Artikel etwas irreführend, denn er liest sich so, als ob neue Verträge generell besser wären. Ich fände es gut, wenn sie zumindest darauf hinweisen könnten, in welchen Schadensfällen das vielleicht nicht der Fall ist. Außerdem verstehe ich nicht, wie Tarife die Bestnote erhalten können, wenn sie Schimmel in der Wohnung ausschließen, obwohl dies in einigen früheren Tarifen durch den ausdrücklichen Einschluss von Allmählichkeitsschäden mitversichert war. Oft führen ihre Bewertungen zu Verbesserungen für Verbraucher, aber hier scheint das Gegenteil passiert zu sein, wenn der Punkt nicht in die Bewertung einfliesst.
@antimatter: Unsere Kommentarfunktion kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Allgemein können wir sagen, dass in den aktuellen Tarifen Allmählichkeitsschäden mitversichert sind. (In älteren Bedingungen gab es dafür einen generellen Ausschluss, der eines gesonderten Wiedereinschlusses in den ‚Besonderen Bedingungen‘ bedurfte)
Doch zu Schäden durch Schimmelbildung gibt es in den neuen Bedingungen eine Klausel die diese ausschließt (Beispiel Punkt A1-6.6.2 GDV-Musterbedingungen).
Sind neue Tarife wirklich in allen Punkten besser? Ich habe einen ca. 15 Jahre alten Tarif, der Allmählichkeitsschäden mitversichert, z.B. Schimmel in der Mietwohnung. Aufgrund ihres Artikels hatte ich überlegt, meine Versicherung zu aktualisieren und eine Versicherungsmaklerin gefragt. Laut dieser sei jedoch Schimmelbildung in aktuellen Tarifen nicht versichert, diese also zumindest in diesem Punkt schlechter. Stimmt das?
Wie sieht es bei Allmählichkeitsschäden nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung aus. Sind diese durch die neue Versicherung abgedeckt, auch wenn sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Schadens herausstellt, dass er auf die Zeit der vorherigen Versicherung zurück geht?
@gal213: Wir bedauern sehr, dass sich die Regulierung der Versicherer nicht in den Test einbeziehen lässt. Wir müssten dazu die Originalakten ausreichend zahlreicher Fälle prüfen können. Das ist jenseits unserer Möglichkeiten. Wir behalten uns aber vor, über Fälle mangelhafter Regulierung zu berichten. Soweit Versicherer berechtigte Forderungen rechtswidrig zurückweisen, ist das in jedem einzelnen Fall eine mangelhafte Dienstleistung. Wir melden uns direkt bei Ihnen, um genauer zu erfahren, was geschehen ist.