Privathaft­pflicht im Vergleich

So haben wir getestet

Privathaft­pflicht im Vergleich Testergebnisse für 425 Privathaft­pflicht­versicherungen freischalten

Im Test

Finanztest hat 425 Familien­tarife mit ­Privathaft­pflicht­schutz von 97 Versicherern untersucht, die jede und jeder abschließen kann. Berück­sichtigt wurden nur Angebote von Jahres­verträgen mit mindestens 10 Millionen Euro Ver­sicherungs­summe pauschal für Personen- und Sach­schäden.

Selbst­behalt. Die Tarife im Test haben keinen generellen Selbst­behalt, sondern stellen Versicherte grund­sätzlich vom gesamten Schaden frei.

Familien­tarife. Untersucht haben wir Familien­tarife in der Variante ohne jede Ergän­zung – oft „Baustein“ genannt. Zudem haben wir Varianten mit Bausteinen aufgenommen, sofern sie von uns bewertete Bereiche zusätzlich abdecken, die im Tarif ohne Baustein voll­ständig fehlen.

Finanztest-Grund­schutz. Alle Angebote mit sehr guten oder guten Bedingungen erfüllen den Finanztest-Grund­schutz. Dabei dürfen Grund­schutz­leistungen nicht um eine Selbst­beteiligung gekürzt werden.

Versicherungs­summe. Der ­Betrag, den ein Versicherer für einen Schaden höchs­tens zahlt.

Jahres­beitrag. Angegeben ist der im Jahr zu zahlende Betrag, in dem Partner auch ohne Trau­schein und ­Kinder zuschlags­frei mitversichert sind.

Unter­suchung

Wir haben die Leistungen der Versicherungen untersucht, wie sie in dem jeweiligen Tarif nach den Bedingungen des Versicherers zu erbringen sind. Maßstab waren dabei die in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgesehenen Leistungen. Wenn Bedingungen eines Tarifs im Vergleich zu den Musterbedingungen für Versicherte besser sind, haben wir das positiv bewertet. Enthält der Tarif Leistungen ganz oder teil­weise nicht, die in den Musterbedingungen des GDV vorgesehen sind, haben wir das negativ bewertet.

Grund­schutz und
Versicherungs­summe (67 %)

Neben der Versicherungs­summe bewerten wir die Erfüllung des Finanztest-Grund­schutzes. Viele Tarif­varianten eines Anbieters unterscheiden sich nur durch die Versicherungs­summe.

Deckungs­erweiterungen (33 %)

Wir haben zusätzlich Leistungen bewertet, die ohne Aufpreis im jeweiligen Tarif enthalten sind. Selbst­beteiligungen bei einzelnen Leistungen haben wir negativ bewertet.

Wichtig für Familien

Delikt­unfähige Personen.Ja‑Häkchen= Versichert sind Personen- und Sach­schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro.

Voll­jährige ledige Kinder. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro noch bis mindestens ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen.

Haft­pflicht­ansprüche unter­einander. Ja‑Häkchen= Gedeckt sind Personenschäden versicherter Personen unter­einander bis mindestens 10 Millionen Euro.

Wichtig für Immobilien­besitzer

Bauvorhaben. Ja‑Häkchen = Bis zu einer Bausumme von mindestens 100 000 Euro sind Schäden – auch bei Eigen­leistungen – bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro versichert.

Photovoltaik. Ja‑Häkchen = Versichert ist der Betrieb einer eigenen an das Stromnetz ange­schlossenen Photovoltaik-Anlage bis mindestens 10 Millionen Euro. Schäden im Zuge der Strom­einspeisung ins Netz sind gedeckt. Zum Teil gelten Leistungs­höchst­grenzen.

Heiz­öltankJa‑Häkchen= Schäden durch einen ober­irdischen Tank bis zu 5 000 Litern sind bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro abge­sichert.

Vermietung von mindestens drei Zimmern. Ja‑Häkchen = Versichert sind dem Mieter entstehende Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.

Vermietung Ferien­wohnung/-haus im Ausland.Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.

Wichtig für Mieter

Verlust fremder privater Schlüssel. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro für ­private Schlüssel. In einigen Tarifen gilt ein Selbst­behalt.

Wichtig für Arbeitnehmer

Verlust fremder beruflicher Schlüssel. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro für berufliche Schlüssel. In einigen Tarifen gilt ein Selbst­behalt.

Wichtig für besondere Situationen

Geliehene und gemietete SachenJa‑Häkchen = Mindestens 20 000 Euro sind gedeckt. Ausgeschlossen sind Schäden an Miet­autos.

Motorboote.Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Der Schutz gilt mindestens für die Benut­zung eines fremden Motor­boots.

Surf­bretter.Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Der Schutz gilt auch für die Benut­zung eines eigenen Surf­bretts.

Tages­eltern (gewerbs­mäßig). Ja‑Häkchen = Versichert ist das Beaufsichtigen von mindestens fünf Kindern bis zu mindestens 400 Euro Verdienst pro Monat. Schäden sind bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro gedeckt.

Drohnen.Ja‑Häkchen = Versichert sind mindestens Schäden durch nicht gewerb­lich genutzte Drohnen mit einem Gewicht von bis zu mindestens 250 Gramm bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.

Pedelecs. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei Benut­zung von bis zu 25 Stundenkilo­meter schnellen Fahr­rädern mit elektrischem Hilfs­motor, auch mit Anfahr­hilfe, die keiner Zulassung bedürfen. S-Pedelecs und Kraft­fahr­zeuge brauchen Extra-Versicherungs­schutz.

Mallorca-Police. Ja‑Häkchen= Der Versicherer über­nimmt Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte mit einem in der EU gemieteten Pkw einen Unfall baut und der Haft­pflicht­schutz des Mietwagens nicht ausreicht, um alle bei dem Unfall entstanden Schäden auszugleichen.

Finanztest-Grund­schutz

Mietsach­schäden. Ja‑Häkchen= Versicherte ­sind als Mieter einer Wohnung ­gegen die Haftung für bei der Benut­zung der Wohnung entstehende Sach­schäden über bis zu mindestens 500 000 Euro abge­sichert. Der Schutz gilt auch in für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferien­unterkünften sowie sons­tigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Glas- und Heizungs­schäden sind ausgeschlossen.

Allmählich­keits­schäden. Ja‑Häkchen= Abge­deckt sind Schäden über bis zu mindestens 10 Millionen Euro, die zum Beispiel durch Feuchtig­keit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen.

EDV. Ja‑Häkchen= Versichert sind bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro Schäden, die der Versicherte etwa durch unbe­absichtigt über­tragene Computerviren verursacht.

Ehren­amt. Ja‑Häkchen= Versichert ist ehren­amtliches Engagement mit Ausnahme von heraus­gehobener Verantwortung oder Kassenvoll­macht bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.

Forderungs­ausfall­deckung. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt bis zu mindestens zehn Millionen Euro für fremd­verschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Verantwort­lichen trotz gericht­licher Geltendmachung keinen Ersatz erhält. Die Mindest­schadenhöhe darf 2 500 Euro nicht über­schreiten.

Lagerung gewässergefähr­dender Substanzen. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt für Schäden durch gewässerschädigende Stoffe in haus­halts­üblichen Mengen (mindestens bis zu 50 ­Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt).

Hüten fremder Hunde. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt für Schäden von mindestens bis zu 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte auf einen fremden Hund egal welcher Rasse aufpasst.

Hüten fremder Pferde. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt für Schäden von mindestens bis zu 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte auf ein fremdes Pferd aufpasst.

Regress von Sozial­versicherungs­trägern. Ja‑Häkchen= Der Versicherer über­nimmt den Regress von Sozial­versicherungs­trägen bis zu mindestens 10 Millionen Euro, auch wenn es sich um Schäden mitversicherter Personen handelt, die eigentlich nicht gedeckt sind.

Vorüber­gehender Auslands­auf­enthalt. Ja‑Häkchen= Der gesamte ­Versicherungs­schutz gilt auch während eines vorüber­gehenden Auslands­auf­enthalts von bis zu mindestens drei Jahren inner­halb der ­Europäischen Union und ein Jahr welt­weit.

Vorüber­gehende Anmietung Ferien­wohnung/-haus im Ausland. Ja‑Häkchen= Das mit Anmietung und Benut­zung einer Ferien­wohnung verbundene Haftungs­risiko ist welt­weit bis zu einer Höhe von mindestens zehn Millionen Euro versichert.

Vorsorgedeckung. Ja‑Häkchen= Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sind im Rahmen der bestehenden Privathaft­pflicht­versicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden und 50 000 Euro für Vermögens­schäden versichert.

Antworten auf wichtige Fragen liefern wir in unseren FAQ Privathaftpflichtversicherung

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401 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.09.2025 um 10:48 Uhr
    Vorübergehende Anmietung einer Ferienwohnung

    @Armin2208: Im Grundschutz prüfen wir beim Kriterium "vorübergehender Auslandsaufenthalt" ob der gesamte Versicherungsschutz auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu mindestens drei Jahren innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit gilt.
    Das Kriterium ist vollständig erfüllt, wenn der Haftpflichtschutz weltweit beim vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt. Beschränkt der Tarif den Geltungsbereich auf Europa, markieren wir das mit einem "teilweise" erfüllt. Das führt zur Abwertung des Gesamturteils, da der Grundschutz nicht vollständig erfüllt ist. Die Gesamtnote für den Tarif kann nur noch befriedigend (oder schlechter) ausfallen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.09.2025 um 09:20 Uhr
    Gesamtnote + Einschränkungen beim Grundschutz

    @Armin2208: Um eine Vergleichbarkeit der Tarife herzustellen, definiert die Stiftung Warentest Mindestanforderungen an den Grundschutz. Alle Angebote mit der Gesamtnote sehr gut oder gut erfüllen die Mindestanforderungen an den Grundschutz. Hier brauchen Interessierte nur bei den Deckungserweiterungen schauen, ob die für sie wichtigen Erweiterungen mit dabei sind.
    Bei Tarifen mit der Gesamtnote befriedigend und ausreichend müssen Interessierte sich genau anschauen, welche Leistung des Grundschutzes nicht erfüllt wird und ob diese für sie persönlich Relevanz bekommen könnte.
    Beispiel: Im Grundschutz befindet sich auch die Mitversicherung von Mietsachschäden. Für diejenigen, die im Eigenheim leben und in der eigenen Ferienwohnung Urlaub machen, ist diese Leistung nicht so wichtig. Diese können einen mit befriedigend bewerteten Tarif kaufen, wenn ansonsten alle weiteren Kriterien des Grundschutzes erfüllt sind.
    Tarife, die gar nicht zur Absicherung des Risikos der privaten Haftung von Schäden geeignet sind, gibt es wenige, nur 7. Diese haben die Gesamtnote mangelhaft bekommen.

  • Armin2208 am 08.09.2025 um 19:42 Uhr
    Frage zu Bewertung

    Was mich interessieren würde bei dem Test, wieso bei manchen Versicherungen nur "Befriedigend" steht, obwohl sie alle Punkte erfüllen.
    Bspw. bei Alte Leipziger comfort, mit befriedigend bewertet, weil der Grund­schutz und die Versicherungs­summe als nicht gut bewertet wurden.
    Somit gehe ich davon aus, dass die Stiftung Warentest große Makel in dem Haftpflichtversicherungsvertrag gefunden hat? Weswegen diese Versicherungen nicht zu empfehlen sind, weil durch die Lücken wichtige Leistungen fehlen?

  • RECB am 12.08.2025 um 09:47 Uhr
    Gemeinsame Versicherung als Paar oder zwei Einzel?

    Ist es sinnvoller, sich als nicht-eheliches Paar, das im selben Haushalt lebt, gemeinsam als Paar eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen oder jeweils als Einzelperson eine eigene? Kann es zu Problemen führen, wenn beide einzeln versichert sind?
    Und die zweite Frage diesbezüglich: Ist es unseriös bzw. unüblich, wenn der/die mitversicherte Partner/in nicht namentlich im Versicherungsschein genannt ist? Laut Verbraucherschutz sollte dies der Fall sein, aber der Anbieter andsafe beispielsweise weigert sich, den Partner namentlich zu nennen. Ist das eine „red flag“?
    Vielen Dnk für eine Antwort!

  • ArthurZauder am 31.07.2025 um 11:06 Uhr
    Fairness und Kundenfreundlichkeit

    Die Bereiche, die Stiftung Warentest testet, sind diejenigen, die sich rechnerisch und juristisch überprüfen lassen.
    Was sich nicht oder nur schwer testen lässt, ist das Verhalten der Versicherung dem Kunden gegenüber. Das wissen die Versicherungen und trimmen ihr Angebot hinsichtlich des Überprüfbaren.
    Wir sind 20 Jahre bei der HUK versichert und hatten zwei Fälle mit einer Schadenshöhe von 340 € Neuwert.
    In beiden Fällen wurde von vorneherein unterstellt, dass die beschädigten Dinge unser Eigentum seien. Die Sachbearbeiter argumentierten (= verhörten) wie Polizisten, die von einer Schuldvermutung ausgehen.
    Ich denke, dass es sich nicht um Einzelfälle und auch nicht um eine einzige Versicherung handelt.
    Ich denke, dass in dem schwer überprüfbaren Bereich der Bearbeitung von Versicherungsfällen eine rechtlich extrem fragwürdige vorsätzliche Vorgehensweise selbstverständlich ist, die unbedingt grundsätzliches Thema bei der Bewertung von Versicherungen werden muss.