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Testergebnisse für 425 PrivathaftpflichtversicherungenIm Test
Finanztest hat 425 Familientarife mit Privathaftpflichtschutz von 97 Versicherern untersucht, die jede und jeder abschließen kann. Berücksichtigt wurden nur Angebote von Jahresverträgen mit mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden.
Selbstbehalt. Die Tarife im Test haben keinen generellen Selbstbehalt, sondern stellen Versicherte grundsätzlich vom gesamten Schaden frei.
Familientarife. Untersucht haben wir Familientarife in der Variante ohne jede Ergänzung – oft „Baustein“ genannt. Zudem haben wir Varianten mit Bausteinen aufgenommen, sofern sie von uns bewertete Bereiche zusätzlich abdecken, die im Tarif ohne Baustein vollständig fehlen.
Finanztest-Grundschutz. Alle Angebote mit sehr guten oder guten Bedingungen erfüllen den Finanztest-Grundschutz. Dabei dürfen Grundschutzleistungen nicht um eine Selbstbeteiligung gekürzt werden.
Versicherungssumme. Der Betrag, den ein Versicherer für einen Schaden höchstens zahlt.
Jahresbeitrag. Angegeben ist der im Jahr zu zahlende Betrag, in dem Partner auch ohne Trauschein und Kinder zuschlagsfrei mitversichert sind.
Untersuchung
Wir haben die Leistungen der Versicherungen untersucht, wie sie in dem jeweiligen Tarif nach den Bedingungen des Versicherers zu erbringen sind. Maßstab waren dabei die in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgesehenen Leistungen. Wenn Bedingungen eines Tarifs im Vergleich zu den Musterbedingungen für Versicherte besser sind, haben wir das positiv bewertet. Enthält der Tarif Leistungen ganz oder teilweise nicht, die in den Musterbedingungen des GDV vorgesehen sind, haben wir das negativ bewertet.
Grundschutz und
Versicherungssumme (67 %)
Neben der Versicherungssumme bewerten wir die Erfüllung des Finanztest-Grundschutzes. Viele Tarifvarianten eines Anbieters unterscheiden sich nur durch die Versicherungssumme.
Deckungserweiterungen (33 %)
Wir haben zusätzlich Leistungen bewertet, die ohne Aufpreis im jeweiligen Tarif enthalten sind. Selbstbeteiligungen bei einzelnen Leistungen haben wir negativ bewertet.
Wichtig für Familien
Deliktunfähige Personen.Ja‑Häkchen= Versichert sind Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro.
Volljährige ledige Kinder. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro noch bis mindestens ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen.
Haftpflichtansprüche untereinander. Ja‑Häkchen= Gedeckt sind Personenschäden versicherter Personen untereinander bis mindestens 10 Millionen Euro.
Wichtig für Immobilienbesitzer
Bauvorhaben. Ja‑Häkchen = Bis zu einer Bausumme von mindestens 100 000 Euro sind Schäden – auch bei Eigenleistungen – bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro versichert.
Photovoltaik. Ja‑Häkchen = Versichert ist der Betrieb einer eigenen an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage bis mindestens 10 Millionen Euro. Schäden im Zuge der Stromeinspeisung ins Netz sind gedeckt. Zum Teil gelten Leistungshöchstgrenzen.
Heizöltank. Ja‑Häkchen= Schäden durch einen oberirdischen Tank bis zu 5 000 Litern sind bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro abgesichert.
Vermietung von mindestens drei Zimmern. Ja‑Häkchen = Versichert sind dem Mieter entstehende Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Vermietung Ferienwohnung/-haus im Ausland.Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Wichtig für Mieter
Verlust fremder privater Schlüssel. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro für private Schlüssel. In einigen Tarifen gilt ein Selbstbehalt.
Wichtig für Arbeitnehmer
Verlust fremder beruflicher Schlüssel. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 20 000 Euro für berufliche Schlüssel. In einigen Tarifen gilt ein Selbstbehalt.
Wichtig für besondere Situationen
Geliehene und gemietete Sachen. Ja‑Häkchen = Mindestens 20 000 Euro sind gedeckt. Ausgeschlossen sind Schäden an Mietautos.
Motorboote.Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Der Schutz gilt mindestens für die Benutzung eines fremden Motorboots.
Surfbretter.Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Der Schutz gilt auch für die Benutzung eines eigenen Surfbretts.
Tageseltern (gewerbsmäßig). Ja‑Häkchen = Versichert ist das Beaufsichtigen von mindestens fünf Kindern bis zu mindestens 400 Euro Verdienst pro Monat. Schäden sind bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro gedeckt.
Drohnen.Ja‑Häkchen = Versichert sind mindestens Schäden durch nicht gewerblich genutzte Drohnen mit einem Gewicht von bis zu mindestens 250 Gramm bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Pedelecs. Ja‑Häkchen = Versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei Benutzung von bis zu 25 Stundenkilometer schnellen Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor, auch mit Anfahrhilfe, die keiner Zulassung bedürfen. S-Pedelecs und Kraftfahrzeuge brauchen Extra-Versicherungsschutz.
Mallorca-Police. Ja‑Häkchen= Der Versicherer übernimmt Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte mit einem in der EU gemieteten Pkw einen Unfall baut und der Haftpflichtschutz des Mietwagens nicht ausreicht, um alle bei dem Unfall entstanden Schäden auszugleichen.
Finanztest-Grundschutz
Mietsachschäden. Ja‑Häkchen= Versicherte sind als Mieter einer Wohnung gegen die Haftung für bei der Benutzung der Wohnung entstehende Sachschäden über bis zu mindestens 500 000 Euro abgesichert. Der Schutz gilt auch in für Veranstaltungen angemieteten Räumen und Ferienunterkünften sowie sonstigen Immobilien gelten, die sie berechtigt nutzen. Glas- und Heizungsschäden sind ausgeschlossen.
Allmählichkeitsschäden. Ja‑Häkchen= Abgedeckt sind Schäden über bis zu mindestens 10 Millionen Euro, die zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Ruß oder Rauch im Laufe der Zeit entstehen.
EDV. Ja‑Häkchen= Versichert sind bis zu einer Höhe von mindestens 50 000 Euro Schäden, die der Versicherte etwa durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht.
Ehrenamt. Ja‑Häkchen= Versichert ist ehrenamtliches Engagement mit Ausnahme von herausgehobener Verantwortung oder Kassenvollmacht bis zu einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro.
Forderungsausfalldeckung. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt bis zu mindestens zehn Millionen Euro für fremdverschuldete Schäden, die dem Versicherten entstehen und für die er vom Verantwortlichen trotz gerichtlicher Geltendmachung keinen Ersatz erhält. Die Mindestschadenhöhe darf 2 500 Euro nicht überschreiten.
Lagerung gewässergefährdender Substanzen. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt für Schäden durch gewässerschädigende Stoffe in haushaltsüblichen Mengen (mindestens bis zu 50 Liter/Kilogramm je Behälter und bis zu 250 Liter/Kilogramm insgesamt).
Hüten fremder Hunde. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt für Schäden von mindestens bis zu 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte auf einen fremden Hund egal welcher Rasse aufpasst.
Hüten fremder Pferde. Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt für Schäden von mindestens bis zu 10 Millionen Euro, wenn der Versicherte auf ein fremdes Pferd aufpasst.
Regress von Sozialversicherungsträgern. Ja‑Häkchen= Der Versicherer übernimmt den Regress von Sozialversicherungsträgen bis zu mindestens 10 Millionen Euro, auch wenn es sich um Schäden mitversicherter Personen handelt, die eigentlich nicht gedeckt sind.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt. Ja‑Häkchen= Der gesamte Versicherungsschutz gilt auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu mindestens drei Jahren innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit.
Vorübergehende Anmietung Ferienwohnung/-haus im Ausland. Ja‑Häkchen= Das mit Anmietung und Benutzung einer Ferienwohnung verbundene Haftungsrisiko ist weltweit bis zu einer Höhe von mindestens zehn Millionen Euro versichert.
Vorsorgedeckung. Ja‑Häkchen= Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sind im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung vorläufig mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert.
Antworten auf wichtige Fragen liefern wir in unseren FAQ Privathaftpflichtversicherung
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Testergebnisse für 425 Privathaftpflichtversicherungen-
- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen deshalb Haftpflichtschutz. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern können.
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- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
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- Hier finden Sie kostenlos alle 424 Tarife, die wir untersucht haben, also auch die Tarife, die von der Stiftung Warentest schlechter als mit Sehr gut (0,8) bewertet...
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@Armin2208: Im Grundschutz prüfen wir beim Kriterium "vorübergehender Auslandsaufenthalt" ob der gesamte Versicherungsschutz auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu mindestens drei Jahren innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit gilt.
Das Kriterium ist vollständig erfüllt, wenn der Haftpflichtschutz weltweit beim vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt. Beschränkt der Tarif den Geltungsbereich auf Europa, markieren wir das mit einem "teilweise" erfüllt. Das führt zur Abwertung des Gesamturteils, da der Grundschutz nicht vollständig erfüllt ist. Die Gesamtnote für den Tarif kann nur noch befriedigend (oder schlechter) ausfallen.
@Armin2208: Um eine Vergleichbarkeit der Tarife herzustellen, definiert die Stiftung Warentest Mindestanforderungen an den Grundschutz. Alle Angebote mit der Gesamtnote sehr gut oder gut erfüllen die Mindestanforderungen an den Grundschutz. Hier brauchen Interessierte nur bei den Deckungserweiterungen schauen, ob die für sie wichtigen Erweiterungen mit dabei sind.
Bei Tarifen mit der Gesamtnote befriedigend und ausreichend müssen Interessierte sich genau anschauen, welche Leistung des Grundschutzes nicht erfüllt wird und ob diese für sie persönlich Relevanz bekommen könnte.
Beispiel: Im Grundschutz befindet sich auch die Mitversicherung von Mietsachschäden. Für diejenigen, die im Eigenheim leben und in der eigenen Ferienwohnung Urlaub machen, ist diese Leistung nicht so wichtig. Diese können einen mit befriedigend bewerteten Tarif kaufen, wenn ansonsten alle weiteren Kriterien des Grundschutzes erfüllt sind.
Tarife, die gar nicht zur Absicherung des Risikos der privaten Haftung von Schäden geeignet sind, gibt es wenige, nur 7. Diese haben die Gesamtnote mangelhaft bekommen.
Was mich interessieren würde bei dem Test, wieso bei manchen Versicherungen nur "Befriedigend" steht, obwohl sie alle Punkte erfüllen.
Bspw. bei Alte Leipziger comfort, mit befriedigend bewertet, weil der Grundschutz und die Versicherungssumme als nicht gut bewertet wurden.
Somit gehe ich davon aus, dass die Stiftung Warentest große Makel in dem Haftpflichtversicherungsvertrag gefunden hat? Weswegen diese Versicherungen nicht zu empfehlen sind, weil durch die Lücken wichtige Leistungen fehlen?
Ist es sinnvoller, sich als nicht-eheliches Paar, das im selben Haushalt lebt, gemeinsam als Paar eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen oder jeweils als Einzelperson eine eigene? Kann es zu Problemen führen, wenn beide einzeln versichert sind?
Und die zweite Frage diesbezüglich: Ist es unseriös bzw. unüblich, wenn der/die mitversicherte Partner/in nicht namentlich im Versicherungsschein genannt ist? Laut Verbraucherschutz sollte dies der Fall sein, aber der Anbieter andsafe beispielsweise weigert sich, den Partner namentlich zu nennen. Ist das eine „red flag“?
Vielen Dnk für eine Antwort!
Die Bereiche, die Stiftung Warentest testet, sind diejenigen, die sich rechnerisch und juristisch überprüfen lassen.
Was sich nicht oder nur schwer testen lässt, ist das Verhalten der Versicherung dem Kunden gegenüber. Das wissen die Versicherungen und trimmen ihr Angebot hinsichtlich des Überprüfbaren.
Wir sind 20 Jahre bei der HUK versichert und hatten zwei Fälle mit einer Schadenshöhe von 340 € Neuwert.
In beiden Fällen wurde von vorneherein unterstellt, dass die beschädigten Dinge unser Eigentum seien. Die Sachbearbeiter argumentierten (= verhörten) wie Polizisten, die von einer Schuldvermutung ausgehen.
Ich denke, dass es sich nicht um Einzelfälle und auch nicht um eine einzige Versicherung handelt.
Ich denke, dass in dem schwer überprüfbaren Bereich der Bearbeitung von Versicherungsfällen eine rechtlich extrem fragwürdige vorsätzliche Vorgehensweise selbstverständlich ist, die unbedingt grundsätzliches Thema bei der Bewertung von Versicherungen werden muss.