Urteil So hoch ist Hochparterre

Eine Wohnung, bei der die Unterkante der Fenster 1,94 Meter über dem Erdboden ist, liegt im Hochparterre und nicht im Erdgeschoss. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg entschieden (Az. 18 C 230/08). Die Spitzfindigkeit ist wichtig, wenn Vermieter die Miete erhöhen. Sie können das bei Wohnungen im Erdgeschoss nicht so stark wie im Hochparterre.

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