
Mietwohnungen. Bei niedriger Inflation sind Indexmieten günstig für Mieter. Durch die hohe Inflation hat sich das aktuell geändert. © Getty Images / Grand Warszawski
Die Miete bei Indexmietverträgen selbst auszurechnen, ist kompliziert. Mit unserem Indexmiete-Rechner ist es leicht. Neu: Zuletzt sank der Index und die mögliche Miete.
Bei Mietverhältnissen mit Indexmietvertrag orientiert sich die Mietentwicklung an den Lebenshaltungskosten. Mieterhöhungen lassen sich anhand des vom Bundesamt für Statistik ermittelten Verbraucherpreisindex genau ausrechnen. Ein Beispiel für eine solche Vereinbarung im Mietvertrag: „Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt den Mietzins“. So lässt es § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich zu. Jede Vereinbarung, die die Miete an eine andere Preisentwicklung koppelt, ist allerdings unwirksam. Nur der offizielle Verbraucherpreisindex darf Maßstab sein.
Vorteil von Indexmiete-Vereinbarungen: Streit um Mieterhöhungen kann es nicht geben. Trotzdem kann es sein, dass der Vermieter zu viel fordert. Mit unserem Rechner lässt sich leicht nachprüfen, ob eine Mieterhöhung korrekt ist.
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@Grumpf.eee: Wir haben zu dem Thema in der Urteilsdatenbank juris kein einziges Urteil gefunden. Mit welchem Monatswert des Verbraucherpreisindex als Ausgangspunkt für Mieterhöhungen zu rechnen ist, hängt von der Auslegung der Vertragsvereinbarungen ab. Sofern dort ausdrücklich der Indexwert für den Monat des Mietbeginns genannt ist und sich aus den Regelungen zur Mietpreisgarantie nichts anderes ergibt, dürfte das unserer Einschätzung nach wirksam sein. Die "Mietpreisgarantie" erscheint dann als ein befristeter Verzicht auf Mieterhöhungen. Klar: Nach Ablauf des Garantiezeitraums kann die Miete bei Inflationsraten, wie sie im Augenblick herrschen, einen ziemlich heftigen Sprung machen.
@Grumpf.eee: Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf den Verbraucherpreisindex, über den das Bundesamt für Statistik hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html informiert. Tabellen finden Sie über Links weiter unten auf der Seite. Wir benutzen vor allem: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=1693204902344&acceptscookies=false#abreadcrumb
Ich hoffe, die Hinweise helfen Ihnen weiter. Fragen Sie sonst gerne nach!
Hallo,
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht monatlich diverse Indexe. Welcher oder welche Indexe sind wie zur Ermittlung heranzuziehen?
Wo ist der für die Miete heranzuziehende Index, z. B. für den Zeitraum 2018 bis heute, tabellarisch nachzulesen?
Danke!
Hallo,
Leider nicht Behandelt wird die Regelung bei erhaltener Mietpreisgarantie.
Der Vermieter hatte eine drei Jahre andauernde Mietpreisgarantie bei Vertragsabschluss gegeben. Der Vermieter möchte nach Ablauf der drei Jahre+ die Indexmiete auf Basis des Zeitpunktes Vertragsabschlusses anpassen, also die Mietpreisgarantie nicht berücksichtigen. Eine Mietpreis Anpassung dürfte auf Basis des Index Zeitpunkt Mietbeginn zzgl. drei Jahre erfolgen können.
Wie steht die Rechtsprechung zu diesem nicht ungewöhnlichen Umstand?
Viel Dank!
@Penelopus: Es ehrt Vermieter, wenn sie über die rechtlich verpflichtenden Regeln hinaus Rücksicht auf die Belange ihrer Mieter nehmen. Rechtlich ist es selbstverständlich absolut unproblematisch, wenn Vermieter weniger Mieterhöhung fordern, als sie fordern dürften. Mieter müssen nicht mehr zahlen, als ihr Vermieter überhaupt verlangt. Die Forderung jetzt zu reduzieren führt unserer Rechtsauffassung nach nicht dazu, dass Vermieter sich auch bei späteren Mieterhöhungen mit weniger zufrieden geben müssen als die Formel Ursprungsmiete/Verbraucherpreisindex damals * aktueller Verbraucherpreisindex ergibt.