Indexmiet­verträge So können Sie die Miet­erhöhung prüfen

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Indexmiet­verträge - So können Sie die Miet­erhöhung prüfen

Miet­wohnungen. Bei nied­riger Inflation sind Indexmieten günstig für Mieter. Durch die hohe Inflation hat sich das aktuell geändert. © Getty Images / Grand Warszawski

Die Miete bei Indexmiet­verträgen selbst auszurechnen, ist kompliziert. Mit unserem Indexmiete-Rechner ist es leicht. Neu: Zuletzt sank der Index und die mögliche Miete.

Bei Miet­verhält­nissen mit Indexmiet­vertrag orientiert sich die Miet­entwick­lung an den Lebens­haltungs­kosten. Miet­erhöhungen lassen sich anhand des vom Bundes­amt für Statistik ermittelten Verbraucher­preis­index genau ausrechnen. Ein Beispiel für eine solche Vereinbarung im Miet­vertrag: „Der vom Statistischen Bundes­amt ermittelte Verbraucher­preis­index für Deutsch­land bestimmt den Mietzins“. So lässt es § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrück­lich zu. Jede Vereinbarung, die die Miete an eine andere Preis­entwick­lung koppelt, ist allerdings unwirk­sam. Nur der offizielle Verbraucher­preis­index darf Maßstab sein.

Vorteil von Indexmiete-Vereinbarungen: Streit um Miet­erhöhungen kann es nicht geben. Trotzdem kann es sein, dass der Vermieter zu viel fordert. Mit unserem Rechner lässt sich leicht nach­prüfen, ob eine Miet­erhöhung korrekt ist.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.08.2023 um 09:38 Uhr
Mieterhöhung nach Ablauf Mietpreisgarantie

@Grumpf.eee: Wir haben zu dem Thema in der Urteilsdatenbank juris kein einziges Urteil gefunden. Mit welchem Monatswert des Verbraucherpreisindex als Ausgangspunkt für Mieterhöhungen zu rechnen ist, hängt von der Auslegung der Vertragsvereinbarungen ab. Sofern dort ausdrücklich der Indexwert für den Monat des Mietbeginns genannt ist und sich aus den Regelungen zur Mietpreisgarantie nichts anderes ergibt, dürfte das unserer Einschätzung nach wirksam sein. Die "Mietpreisgarantie" erscheint dann als ein befristeter Verzicht auf Mieterhöhungen. Klar: Nach Ablauf des Garantiezeitraums kann die Miete bei Inflationsraten, wie sie im Augenblick herrschen, einen ziemlich heftigen Sprung machen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.08.2023 um 09:36 Uhr
Basis des Mietenindex

@Grumpf.eee: Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf den Verbraucherpreisindex, über den das Bundesamt für Statistik hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html informiert. Tabellen finden Sie über Links weiter unten auf der Seite. Wir benutzen vor allem: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=1693204902344&acceptscookies=false#abreadcrumb
Ich hoffe, die Hinweise helfen Ihnen weiter. Fragen Sie sonst gerne nach!

Grumpf.eee am 26.08.2023 um 21:43 Uhr
Basis des Mietenindex

Hallo,
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht monatlich diverse Indexe. Welcher oder welche Indexe sind wie zur Ermittlung heranzuziehen?
Wo ist der für die Miete heranzuziehende Index, z. B. für den Zeitraum 2018 bis heute, tabellarisch nachzulesen?
Danke!

Grumpf.eee am 26.08.2023 um 18:39 Uhr
Mieterhöhung nach Ablauf Mietpreisgarantie

Hallo,
Leider nicht Behandelt wird die Regelung bei erhaltener Mietpreisgarantie.
Der Vermieter hatte eine drei Jahre andauernde Mietpreisgarantie bei Vertragsabschluss gegeben. Der Vermieter möchte nach Ablauf der drei Jahre+ die Indexmiete auf Basis des Zeitpunktes Vertragsabschlusses anpassen, also die Mietpreisgarantie nicht berücksichtigen. Eine Mietpreis Anpassung dürfte auf Basis des Index Zeitpunkt Mietbeginn zzgl. drei Jahre erfolgen können.
Wie steht die Rechtsprechung zu diesem nicht ungewöhnlichen Umstand?
Viel Dank!

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.07.2023 um 17:01 Uhr
Index auf Grundmiete oder letzte Miete beziehen?

@Penelopus: Es ehrt Vermieter, wenn sie über die rechtlich verpflichtenden Regeln hinaus Rücksicht auf die Belange ihrer Mieter nehmen. Rechtlich ist es selbstverständlich absolut unproblematisch, wenn Vermieter weniger Mieterhöhung fordern, als sie fordern dürften. Mieter müssen nicht mehr zahlen, als ihr Vermieter überhaupt verlangt. Die Forderung jetzt zu reduzieren führt unserer Rechtsauffassung nach nicht dazu, dass Vermieter sich auch bei späteren Mieterhöhungen mit weniger zufrieden geben müssen als die Formel Ursprungsmiete/Verbraucherpreisindex damals * aktueller Verbraucherpreisindex ergibt.