Urteil „Größtes Arschloch der Welt“

Sagt ein Mitarbeiter im vertraulichen Gespräch mit einem Kollegen über den Chef, er sei das „größte Arschloch der Welt“, darf der Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 1 Sa 69/06).

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