Atypisch stille Beteiligungen werden von Firmen aufgelegt, um Anlegergeld für Investitionen in Immobilien, Wertpapiere oder Beteiligungen an anderen Unternehmen zu sammeln. Der Anleger ist Mitunternehmer, hat aber keinerlei Mitspracherechte.
Geeignet für erfahrene Anleger, die das jeweilige Investitionsobjekt genau geprüft haben und für 10 bis 20 Jahre auf ihr Geld verzichten können. Nur Anleger mit hohem Einkommen haben durch anfängliche Verlustzuweisungen nennenswerte Steuervorteile.
Chancen. Läuft die Beteiligung gut und werden die versprochenen Renditen erwirtschaftet, kann auch der stille Gesellschafter profitieren.
Risiko. Geht das Investitionsvorhaben schief, verlieren Anleger ihr Geld. Ob die Beteiligung überhaupt rentiert, zeigt sich meist erst nach vielen Jahren.
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