Auch wenn Jugendliche länger eine Schule im Ausland besuchen, muss das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zahlen. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 6 B 8.18). Der Vorschuss fließt meist an Mütter, wenn Väter für Kinder keinen Unterhalt zahlen.
In dem verhandelten Fall besuchte ein 17-Jähriger zehn Monate eine Schule in Großbritannien und wohnte in dieser Zeit bei einer Gastfamilie. Das Land Berlin weigerte sich, den Vorschuss zu zahlen, weil der Aufenthalt länger als sechs Monate gedauert hatte. Die Mutter klagte auf Weitergewährung und bekam Recht. Entscheidend für die Richter war, dass der Sohn die Schulferien zu Hause verbracht und die Mutter den Auslandsaufenthalt finanziert hatte.
-
- Taucht ein Elternteil ab, ist unbekannt oder zahlungsunfähig, streckt der Staat Kindesunterhalt vor – seit 2017 bis zum 18. Geburtstag. Auch Halbwaisen kann das helfen.
-
- Trennung und Scheidung haben rechtliche und steuerliche Folgen. Manchmal ist es wichtig, schnell zu handeln. test.de verrät, worauf Sie achten sollten.
-
- Paare können mit einem Ehevertrag bestimmte Regeln für ihre Ehe selbst festlegen. Wir erklären, wie sie damit Ungerechtigkeiten und sogar einen Rosenkrieg verhindern.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.