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Report Homeoffice und Steuern
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@15Jo: Ihre Frau kann weiterhin das Arbeitszimmer geltend machen, wenn es der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist. Sie können für die Tätigkeit im Homeoffice (bis zu 210 Tage im Jahr) die Homeofficepauschale nutzen.
Wir haben ein häusliches Arbeitszimmer, das (ausschließlich) meine Frau täglich nutzt und das wir schon seit Jahren steuerlich absetzen (gemeinsame Veranlagung). Seit 2022 arbeite ich auch 2 Tage pro Woche im Homeoffice, jedoch vom Esszimmertisch aus, da wir nicht gleichzeitig das Büro nutzen können. Können wir dann sowohl das Arbeitzimmer absetzen als auch die Homeofficepauschale nutzen?
@podl: Nach der Rechtsprechung des BFH und nach den Anschluss erfolgten Arbeitsanweisungen der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer, kann die Person, die das Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtkosten des Arbeitszimmers ansetzen, wenn sie diese auch (mit-) bezahlt.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201810047/
Hallo,
bei mir hat das Finanzamt die zu berücksichtigende Miete für das häusliche Arbeitszimmer gekürzt (dass es anzuerkennen ist, darüber besteht kein Zweifel). Die Begründung ist, dass meine Frau und ich die gemeinsame Mietwohnung zusammen bewohnen und finanzieren; das häusliche Arbeitszimmer aber nur von meiner Frau (= Lehrerin) genutzt werde. Daher dürfe nur die halbe Kaltmiete für die Wohnung als Basis herangezogen werden. Passt das? Ich bin verwundert, da ich davon ausgehe, dass das von mir verwendete (und als sehr gut bewertete) Steuerprogramm das berücksichtigen würde, wenn es so wäre. Aber eine Frage wie: finanzieren sie die Mietwohnung gemeinsam? Kommt dort nicht vor. Danke für Eure Hinweise.
@Dude_668: Es handelt sich hier um ein Rechenbeispiel, nicht um einen Durchschnittswert. Es ist daher gut möglich, dass Ihre Kosten da (weit) drunter liegen.