Umzug Mit dem Umzug Steuern sparen

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Umzug - Mit dem Umzug Steuern sparen

Auch wer seine Kisten selber packt, hat meist noch genug Posten, die sich steuerlich geltend machen lassen. © AdobeStock / Seventyfour

Makler, Möbel­packer und doppelte Miete – Umzugs­kosten summieren sich schnell. Immerhin lässt sich ein Teil absetzen. Beim beruflichen Umzug ist viel Erstattung drin.

Das Wichtigste in Kürze

Das müssen Umziehende wissen

Umzugs­grund. Das Finanz­amt interes­siert sich für die Gründe Ihres Wohn­sitz­wechsels. Je nach Anlass ändern sich Art und Umfang des Kosten­abzugs. Am meisten sparen Sie bei einem beruflichen Umzug. Bewahren Sie Belege auf, falls das Finanz­amt Nach­weise für Ihren Umzug anfordert.

Pauschalen. Für kleinere Schön­heits­reparaturen und Kosten wie Trinkgelder oder das Ummelden gehen Belege schnell verloren. Für diese können Sie bei einem beruflichen Umzug eine Umzugs­kostenpauschale geltend machen – zusätzlich zu den großen Posten wie Trans­port­kosten.

Organisation. Mehr zum Thema Umzug in unserem Special Umzug richtig organisieren: Stressfrei in die neue Wohnung.

Geld sparen. Umfassende Informationen rund um die Steuer bieten die Steuer-Ratgeber der Stiftung Warentest.

Steuern sparen bei beruflichem Umzug

Steuerzahler dürfen besonders viel absetzen, wenn es sich um einen beruflichen Umzug handelt. Das Finanz­amt erkennt bei Arbeitnehmern für alle beruflichen Ausgaben pauschal 1 000 Euro als Werbungs­kosten an. Schätzen Wohnungs­wechsler, dass ihre Jobkosten inklusive Umzugs­kosten höher ausfallen, müssen sie die Ausgaben einzeln angeben. Die Umzugs­kosten addieren sie und tragen die Summe dann in der Anlage N der Steuererklärung in einer der Zeilen 46 bis 48 ein.

Diese Kosten zählen beim Umzug für den Job

Kosten für Wohnungs­suche. Umziehende rechnen Inserate, Maklergebühren und Besichtigungen ab. Es zählen bis zu zwei Reisen zum neuen Ort plus Verpflegung und Hotel. Bei Suche zu zweit zählt nur eine Reise. Das Finanz­amt akzeptiert jeweils bis zu zwei Reise­tage. Fahrt­kosten gelten in Höhe des güns­tigsten Tickets für öffent­liche Verkehrs­mittel.

Trans­port­kosten. Es zählen Kosten für den Trans­port von Möbeln und Hausrat, etwa durch ein Umzugs­unternehmen oder die Miete eines Umzugs­wagens.

Fahrt­kosten. Am Tag des Umzugs zählen die tatsäch­lichen Kosten mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln oder bei Auto­fahrten pauschal 30 Cent je Fahrt­kilometer.

Hausrat. Gehen Haus­halts­gegen­stände beim Umzug verloren oder kaputt, setzen Umziehende die Wiederbeschaffungs­kosten ab, falls keine Versicherung einge­sprungen ist.

Verpflegung am Umzugs­tag. Je nach Abwesenheit von der alten Wohnung akzeptiert das Finanz­amt eine Verpflegungs­pauschale pro Person, die mit umzieht. Bei Umzug bis Ende 2019 galten 24 Euro pro Tag, seit 2020 liegt die Verpflegungs­pauschale bei 28 Euro. Hotel­kosten zählen, wenn in der neuen Bleibe noch keine Über­nachtung möglich ist.

Doppelte Miete. Für die Zeit zwischen Kündigungs- und Umzugs­tag rechnen Steuerzahlende die anteilige Miete der neuen Wohnung ab. Für die alte Wohnung zählt die Miete zwischen Auszugs­tag und Ende der Kündigungs­frist. Bei Streit mit dem alten Vermieter über die Vertrags­auflösung machen Mieter Anwalts- und Prozess­kosten geltend.

Nach­hilfe. Benötigt der Nach­wuchs nach dem Umzug Nach­hilfe, um sich etwa in einem neuen Bundes­land an die neue Schule zu gewöhnen? Eltern können bei Umzug bis Ende März 2021 maximal 1 146 Euro geltend machen, ab April 2021 sind es 1 160 Euro. Ab April 2022 steigt der Satz auf 1 181 Euro. Die Nach­hilfe­kosten zählen bis zur Hälfte des Höchst­betrags voll. Darüber hinaus zu 75 Prozent, bis der Höchst­betrag ausgeschöpft ist.

Umzugs­pauschale bei berufs­bedingtem Umzug

Für kleine Umzugs­auslagen wie Trinkgelder oder Schön­heits­reparaturen benötigen Wohnungs­wechsler keine Nach­weise. Abrechnen können sie sie trotzdem. Wie viel steuerlich drin ist, hängt vom Zeit­punkt des Umzugs ab. Maßgeblich für die Ermitt­lung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugs­guts.

Bonus hängt vom Umzugs­zeit­punkt ab

Sind Steuerzahler und Steuerzah­lerinnen bis Ende März 2021 umge­zogen, können sie für sich 860 Euro angeben. Für andere Haus­halts­mitglieder wie Ehepartner und Kinder kommen je 573 Euro hinzu.

Für Umzüge zwischen Anfang April 2021 und Ende März 2022 lassen sich 870 Euro absetzen. Für jeden Mitziehenden schlagen Sie 580 Euro auf. Ab April 2022 steigen die Pauschalen weiter an. Für sich selbst können Steuerzahlende 886 Euro abrechnen. Für alle, die mitziehen, gibt es dann 590 Euro (BMF-Schreiben vom 21. Juli 2021, Umzugs­kosten).

Nach­hilfe pauschal abrechnen

Benötigt der Nach­wuchs nach dem Umzug Nach­hilfe, um sich etwa in einem neuen Bundes­land an die neue Schule zu gewöhnen?

Bei Umzug bis Ende März 2021 gibt es 1 146 Euro, ab April 2021 bis Ende März 2022 sind es 1 160 Euro. Ab April 2022 steigt der Satz auf 1 181 Euro. Die Nach­hilfe­kosten zählen bis zur Hälfte des Höchst­betrags voll. Darüber hinaus zu 75 Prozent, bis der Höchst­betrag ausgeschöpft ist.

Umzug wegen Krankheit

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen sind die Hürden höher. Auch hier können Kosten etwa für Trans­port, Wohnungs­suche und doppelte Miete die Steuerlast senken. Doch Kranke müssen begründen, warum ihr Umzug krank­heits­bedingt notwendig geworden ist. Es kommt auf den Einzel­fall an. Das Finanz­amt akzeptiert etwa einen Umzug, wenn Gehbehinderte die Treppe zu ihrer Wohnung in einem oberen Stock­werk nicht mehr bewältigen können.

Eigen­anteil geht ab

Hinzu kommt, dass Wohnungs­wechsler in diesem Fall einen Eigen­anteil selbst tragen müssen. Die Höhe dieser zumut­baren Belastung richtet sich nach ihrem Einkommen. Über­schreiten ihre Ausgaben diesen Betrag, setzen sie ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ab. Auch hier addieren Wohnungs­wechsler die Kosten und tragen sie ab der Steuererklärung 2019 in die neue Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Das Finanz­amt zieht bei der Steuerbe­rechnung die zumut­bare Belastung ab.

Tipp: Mithilfe unseres Eigenanteil-Rechners können Sie vorab berechnen, ob Sie die entsprechende Marke knacken.

Privater Umzug

Wer privat umzieht, kann immerhin Kosten für den Möbel­trans­port als haus­halts­nahe Dienst­leistungen und für den Möbel­aufbau als Hand­werk­erkosten angeben. Wichtig: Die Hand­werker müssen eine Rechnung ausstellen, ihre Kunden den Betrag per Über­weisung bezahlen. Die Kosten von Handwerkerarbeiten und Haushaltsdiensten geben Umziehende seit der Steuererklärung 2019 in der Anlage Haus­halts­nahe Aufwendungen an.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.02.2022 um 16:11 Uhr
Wohnungsumzug / außergewöhnliche Belastung

@FredM: Umzugskosten, die nicht beruflich veranlasst, sind gehören zu den normalen Lebenshaltungskosten und werden in der Regel nicht als außergewöhnliche Kosten anerkannt. Selbst beim Umzug, der durch eine Katastrophe veranlasst wurde, wie zum Beispiel ein Hochwasser, prüft das Finanzamt, ob weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Frage, ob das Risiko über eine Versicherung hätte abgedeckt werden können. Dass der Umzug für den Steuerzahler außergewöhnlich hohe Kosten verursacht, reicht also grundsätzlich erst einmal nicht aus, um eine Absetzbarkeit zu bejahen.

FredM am 14.02.2022 um 21:59 Uhr
Wohnungsumzug wegen Abwasserschaden

Hallo,
kann man evtl. höhere Kosten für einen Wohnungsumzug steuerlich geltend machen, wenn auf Grund eines Abwasserschadens die Wohnung unbewohnbar geworden ist und deswegen aufgegeben werden muss?
Danke und Gruß

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.04.2021 um 12:02 Uhr
Neue Möbel beim beruflichen Umzug

@PortSaid: Für die 1 000 Euro Werbungskostenpauschale müssen Sie nichts nachweisen, denn das Finanzamt rechnet diese automatisch an. Schätzen Wohnungswechsler, dass ihre Jobkosten inklusive Umzugskosten höher ausfallen, müssen sie die Ausgaben einzeln angeben und ggf. belegen. Die Umzugskosten addieren sie und tragen die Summe dann in der Anlage N der Steuererklärung in einer der Zeilen 46 bis 48 ein. Umzugskosten sind, was sie sind: Die Kosten, die beim _Umzug_ anfallen. Ob Ihr Finanzamt auch den Transport neu erworbener Möbel anerkennt, können Sie ausprobieren. Wenn Sie Ihre neuen Möbel von einem Handwerksbetrieb aufbauen lassen, können Sie das als Handwerkerkosten absetzen. Das geht aber nur dann, wenn Sie die Rechnung per Überweisung (und keinesfalls bar!) begleichen. (PH)

PortSaid am 26.04.2021 um 11:34 Uhr
Neue Möbel beim beruflichen Umzug

1- Es lohnt sich nicht, meine alten Möbel zu transportieren.
Kann ich die Transport- und Aufbaukosten der neuen Möbel als Werbungskosten geltend machen?
Wenn nicht, gehören die Transportkosten in diesem Fall auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, oder gilt dies nur für die Aufbaukosten?
2- Wie muss ich die Umzugs­kostenpauschale in die Steuererklärung schreiben?
einfach: sonstige Umzugs­auslagen oder muss ich jeden einzelnen Posten detailliert aufschreiben?

PortSaid am 26.04.2021 um 11:25 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.