
Klimaschutz. E-Auto steuerfrei bei der Arbeit laden und CO2-Einsparung verkaufen – zwei Wege, um Umwelt und Geldbeutel zu schonen. © Getty Images / Artur Debat
Das Finanzamt belohnt nachhaltiges Verhalten. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Sie das Klima schützen und gleichzeitig Steuern sparen können.
1. Klimafreundlich zur Arbeit im E-Dienstwagen und auf dem Dienstrad
Die Bundesregierung fördert Elektrofahrzeuge nicht nur bei privaten Käufen üppig, sondern hält auch beachtliche Steueranreize für Dienstwagen und Diensträder bereit. Ist das Firmenfahrzeug elektrisch, wird der daraus resultierende geldwerte Vorteil deutlich geringer angesetzt als bei einem klassischen Verbrenner. Vorteile gibt es auch für E-Bikes.
E-Dienstwagen. Wer das Firmen-E-Auto auch privat fährt, muss nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil mit dem Monatsgehalt versteuern – anstatt 1 Prozent. Das gilt für seit 2019 angeschaffte emissionsfreie Fahrzeuge – auch für Elektroroller, E-Scooter, E-Bikes sowie Pedelecs, sofern sie Kraftfahrzeuge sind. Der Bruttolistenpreis des E-Autos darf 60 000 Euro nicht übersteigen. Teurere Elektrofahrzeuge sind mit 0,5 Prozent des Listenpreises (geldwerter Vorteil) zu versteuern. Der gleiche Prozentsatz gilt auch bei ab 2022 angeschafften Hybridelektrofahrzeugen, wenn sie maximal 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben.
Jobrad. Spendiert die Firma ihren Beschäftigten als Gehaltsextra ein Fahrrad oder E-Bike, das nicht als Kfz gilt, radeln diese damit bis Ende 2030 steuerfrei. Oft gibt es das E-Bike nur per Gehaltsumwandlung. Dann ist wie beim E-Auto die private Nutzung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern.
Ladestrom. Steuerfrei bleibt ebenfalls bis Ende 2030 auch das elektrische Aufladen von E-Bikes, Elektro- oder Hybridfahrzeugen auf dem Firmengelände des Arbeitgebers oder bei Verbundpartnern sowie mittels einer geliehenen betrieblichen Ladevorrichtung. Die Steuerbefreiung gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber die Nutzungsüberlassung zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt.
Pendlerpauschale. Egal, ob mit dem Auto, E-Bike oder Fahrrad: Für den täglichen Weg zu ihrem regelmäßigem Arbeitsort können Pendlerinnen und Pendler in jedem Fall in der Steuererklärung eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent ansetzen.
Tipp: Mit welchem E-Bike Sie sicher auf Asphalt und Schotter radeln, lesen Sie in unserem E-Bike-Test. Wie Sie sich ein Fahrrad vom Chef sponsern lassen, verrät unser Special Mit dem Dienstrad Steuern sparen.
E-Dienstwagen und Rad vom Chef
Wer hat Anspruch auf den Bonus? Beschäftigte mit Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von maximal 60 000 Euro. Arbeitnehmer, die von ihrer Firma ein Rad oder E-Bike spendiert bekommen.
Wie hoch fällt die Förderung aus? Bis 2030 wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Angestellte radeln mit einem Dienstrad bis 2030 steuerfrei.
Wie bekommt man die Vergünstigung? Die Versteuerung des E-Dienstwagens läuft über die Gehaltsabrechnung.
2. Zu Hause arbeiten und Homeoffice-Pauschale nutzen

Homeoffice. Arbeit von zu Hause aus fördert das Finanzamt mit der Homeoffice-Pauschale. © Alamy Stock Photo / Rawf8
Wer zu Hause arbeitet und nicht mehr täglich mit dem eigenen Wagen ins Büro fährt, produziert weniger CO2 und schützt damit auch das Klima. Denn die Masse machts: Laut Arbeitsagentur pendelten 2021 – trotz Corona – 13,3 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zur Arbeit in einen anderen Landkreis.
Nicht jeder hat ein separates Arbeitszimmer, viele arbeiten in der Küche oder am Wohnzimmertisch. Auch dafür gibt es einen steuerlichen Anreiz: Anstatt konkreter Ausgaben für einen beruflich genutzten Raum können Berufstätige für jeden Tag, den sie zu Hause arbeiten, 6 Euro pauschal absetzen. Allerdings ist diese Homeoffice-Pauschale auf 210 Arbeitstage im Jahr begrenzt. Der maximale Steuerbonus pro Jahr beträgt 1 260 Euro.
Die Pauschale zählt bei Angestellten zu der Werbungskostenpauschale von 1 230 Euro, die das Finanzamt ohnehin gutschreibt. Beschäftigte können also allein mit der Homeoffice-Pauschale eine Steuerersparnis herausholen. Liegen noch weitere Ausgaben vor, etwa für Arbeitsmittel oder Internet, lässt sich die 1 230-Euro-Grenze noch leichter knacken. Das drückt die Steuer weiter.
Haben Steuerpflichtige zu Hause ein echtes Arbeitszimmer, das zwar alle steuerlichen Voraussetzungen erfüllt, aber geringere Kosten mit sich bringt als die Homeoffice-Pauschale brächte, können sie die für sie günstigere Variante absetzen.
Arbeitsmittel. Ob Arbeitszimmer oder Arbeitsecke – Beschäftigte können technische Geräte geltend machen, die für die Arbeit zu Hause notwendig sind. Werden Laptop, Monitor, Drucker oder Headset fast nur beruflich genutzt, sind sie voll absetzbar. Digitale Wirtschaftsgüter können in voller Höhe im Jahr des Kaufs abgeschrieben werden. Auch Büromöbel wie ein Schreibtischstuhl dürfen zusätzlich abgezogen werden (siehe unser Special Werbungskosten: So setzen Sie Arbeitsmittel ab). Bei einer gemischten Nutzung müssen die Kosten nach beruflichem Nutzungsanteil prozentual aufgeteilt werden. Nur dieser ist absetzbar.
Tipp: Sie können Gebühren für Internet, Festnetz und Handy mit 20 Prozent der Gesamtkosten pauschal ansetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 20 Euro pro Monat – also 240 Euro im Jahr. Um den Maximalbetrag auszuschöpfen, muss die monatliche Gesamtrechnungssumme aber mindestens 100 Euro betragen.
Homeoffice-Pauschale
Was ist das? Ein Steuerbonus für alle, die ohne extra Arbeitszimmer zu Hause arbeiten.
Wer bekommt die Pauschale? Die Homeoffice-Pauschale gilt für alle Berufstätigen – egal, ob angestellt oder selbstständig.
Wie hoch ist die Förderung? Pro Tag im Homeoffice gibt es 6 Euro – für höchstens 210 Tage im Jahr (2022: 5 Euro für maximal 120 Tage). Insgesamt sind 1 260 Euro Werbungskostenabzug drin.
Wie bekommt man die Vergünstigung? Angestellte machen sie in der Anlage N der Steuererklärung geltend. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen erst Steuern, wenn sie im Jahr mehr als 1 230 Euro Werbungskosten abrechnen.
3. Fahrtweg teilen mit der Fahrgemeinschaft
Geringeres Verkehrsaufkommen, weniger CO2-Emissionen, geteilte Fahrtkosten: Das Finanzamt fördert durch aktuelle Regelungen zur Entfernungspauschale Fahrgemeinschaften besonders: Für alle Beteiligten gibt es die volle Entfernungspauschale. Jeder Mitfahrer profitiert von diesem Steuervorteil genauso wie die Person am Steuer.
Pauschale. Für den Arbeitsweg lassen sich 30 Cent für den 1. bis 20. Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer seit Januar 2022 (für das Veranlagungsjahr 2021 35 Cent ab dem 21. Kilometer) in der Steuererklärung abrechnen. Berücksichtigt wird die einfache Wegstrecke und nicht die Zahl der insgesamt gefahrenen Kilometer.
Wegstrecke. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel nur den kürzesten Weg zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit. Eine längere Wegstrecke erkennt es nur an, wenn diese verkehrsgünstiger ist. Also wenn der Steuerpflichtige, anstatt quer durch die Innenstadt zu fahren, Umgehungsstraßen nutzt. Umwege aufgrund einer Fahrgemeinschaft etwa zum Abholen der Mitfahrenden berücksichtigt der Fiskus aber nicht.
Höchstbetrag. Der Fahrer kann unter Umständen mehr absetzen als die Mitfahrer. Er oder sie darf für das Auto die Entfernungspauschale nämlich unbegrenzt ansetzen. Für Mitfahrende ist sie auf maximal 4 500 Euro pro Jahr begrenzt. Das dürfte aber meist reichen, entsprechen 4 500 Euro doch einer jährlichen Kilometerleistung von 25 520 Kilometern. Bei 220 Arbeitstagen müsste man also täglich mehr als 58 Kilometer einfache Strecke zur Arbeit mitfahren, ehe die Deckelung greift.
Steht allen in der Fahrgemeinschaft ein eigener Pkw zur Verfügung und wechseln sich die Beteiligten mit dem Fahren ab, kommen alle Beteiligten nicht so schnell an den steuerlichen Höchstbetrag. Denn die Tage als Fahrer werden für den Höchstbetrag nicht mitgezählt. Praktisch werden bei der Steuererklärung zwei Entfernungspauschalen berechnet: einmal für die Tage als Fahrer und einmal für die als Mitfahrer. Beträgt die Mitfahrer-Pauschale mehr als 4 500 Euro, muss sie gekappt werden. Dann werden sowohl die Fahrer- als auch die Mitfahrer-Pauschale addiert bei den Werbungskosten angegeben.
Pendlerpauschale
Was ist das? Egal, wie Beschäftigte zu ihrer ersten Arbeitsstätte kommen: Sie dürfen die Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.
Wer bekommt die Pauschale? Fußgänger, Radfahrer, Bus- und Bahnfahrer, Autofahrer, Beifahrer, alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft.
Wie hoch ist die Förderung? Beträgt der einfache Arbeitsweg maximal 20 Kilometer, gibt es 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es 38 Cent.
Wie bekommt man die Vergünstigung? Als Werbungskosten über die Steuererklärung.
4. Finanzamt fördert klimafreundliche Umbauten

Sanierung. Bauen Eigentümer ihre Immobilie klimafreundlich um, können sie damit Steuern sparen. © Alamy Stock Photo / Roman Kadarjan
Umbauten, die den Energieverbrauch des Eigenheims verringern, bringen Steuerrabatt: Pro Objekt können Eigentümer 20 Prozent der Sanierungskosten geltend machen. Maximal 40 000 Euro sind drin, verteilt auf drei Jahre:
- Im ersten Jahr, in dem die Baumaßnahme abgeschlossen wird, und im darauf folgenden Jahr beträgt die Steuerermäßigung 7 Prozent der Kosten, maximal 14 000 Euro pro Jahr.
- Im dritten Jahr erhalten Eigentümer eine weitere Steuerermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.
Den Rabatt gibt es für energiesparende Sanierungen am selbst bewohnten Eigenheim, das älter als zehn Jahre ist und in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt. Begünstigt sind auch selbst genutzte Zweitwohnungen und Ferienimmobilien, mit denen Eigentümer keine Einkünfte aus Vermietung erzielen. Mehr zum Thema im Special Förderung für energetische Sanierung und Neubau.
Sonderabschreibung für energetische Sanierung
Was wird gefördert? Die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungs- oder Heizungsanlage, der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, die Optimierung der Heizung (wenn sie älter als zwei Jahre ist).
Wer bekommt die Förderung? Eigentümer, die ihre mehr als zehn Jahre alte Immobilie bewohnen.
Wie hoch ist die Vergünstigung? Pro Objekt 20 Prozent der Kosten, maximal 40 000 Euro.
5. CO2-Einsparung vom E-Auto verkaufen
Privatleute, die ein E-Auto besitzen, können mit ihrem Fahrzeug jedes Jahr ein paar Hundert Euro nebenbei verdienen – und das steuerfrei. Wie das geht? Indem sie sich die sogenannte THG-Prämie sichern. Sie fließt, wenn der E-Auto-Halter mithilfe von Dienstleistern die von ihm eingesparten CO2-Emissionen an die Mineralölindustrie verkauft. Dabei können E-Mobilisten zwischen zwei Prämienmodellen wählen: entweder der Fixprämie, bei der vor Vertragsabschluss die Prämienhöhe bekannt ist, oder der prozentualen Beteiligung am Verkaufspreis der CO2-Einsparung (Flexprämie). Laut Vergleichsportal Verivox lag die Fixprämie Ende Juni 2023 je nach Anbieter zwischen 120 und 290 Euro.
Besitzt ein Halter mehrere Elektroautos, kann er die Zertifikate pro Fahrzeug verkaufen. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug geleast, gekauft oder finanziert wurde. Berechtigt ist immer die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Um die Prämie zu bekommen, reicht es aus, wenn das Fahrzeug einen Tag lang zugelassen war.
Wie viele Kilometer ein E-Auto im Jahr zurücklegt, spielt für die Höhe der THG-Prämie keine Rolle. Für jedes E-Auto wird pauschal eine handelbare Einsparung von 700 Kilogramm CO2 angenommen. Wie diese Zahl ermittelt wird, regelt die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Abschnitt 2). Privatpersonen müssen die Prämie nicht versteuern.
THG-Prämie
Was ist das? Unternehmen, die fossile Energieträger in Umlauf bringen, haben eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen. Da es der Mineralölindustrie kaum gelingt, die CO2-Emissionen zu senken, muss sie Verschmutzungsrechte zukaufen. Unternehmen und Privatleute, die mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen unterwegs sind, dürfen die CO2-Einsparung an Mineralölfirmen verkaufen.
Wer bekommt die Prämie? Bis 2030 können Halter von E-Autos ihre THG-Prämie jährlich verkaufen.
Wie funktioniert das? Der Verkauf läuft über Dienstleister. Tipps zum Verkauf der Quote und zur Anbieterauswahl finden Sie im Special zu THG-Prämien.
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- Zu Hause zu arbeiten verursacht Kosten. Doch das Finanzamt beteiligt sich: Zumindest die Homeoffice-Pauschale ist drin, mit einem Extra-Arbeitszimmer geht oft noch mehr.
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- Ein Jobrad vom Arbeitgeber lohnt sich steuerlich. Beliebt sind Leasing-Modelle. Mit unserem Dienstrad-Steuer-Rechner ermitteln Sie schnell, wie sich das für Sie auszahlt.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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