- Rechtsform. Sie können zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Rechtsformen für kleinere Unternehmen.
- Familienvertrag. Als Unternehmer oder Freiberufler können Sie Steuern sparen durch Miet-, Darlehens- oder Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen. Besonders lukrativ ist der Minijob: Der beschäftigte Verwandte kassiert bis zu 400 Euro im Monat steuer- und sozialabgabefrei. Der Firmenchef zahlt dafür pauschal 100 Euro (25 Prozent) für Sozialabgaben und Steuern. Diese Abgaben kann er als Betriebsausgaben abziehen. Wichtig: Für die steuerliche Anerkennung müssen die Verträge wie unter Fremden üblich geschlossen sein.
- Steuerplan. In der Regel zahlen Jungunternehmer anfangs keine oder kaum Steuern. Das kann sich aber schnell ändern, wenn die Geschäfte gut laufen. Kalkulieren Sie rechtzeitig Steuernachzahlungen ein und legen Sie das dafür nötige Geld beiseite.
- Belege. Bewahren Sie alle Geschäftsunterlagen auch schon während der Vorbereitung der Existenzgründung sorgfältig auf. Auch Vorlaufkosten sind bereits Betriebsausgaben, die sich steuermindernd auswirken.
- Seminare. Das wichtigste bei der Gründung eines Unternehmens ist eine gute Geschäftsidee und die sorgfältige Planung. Die Vermittlung von Grundlagenwissen versprechen zahllose Seminare speziell für Existenzgründer. Die Stiftung Warentest, Abteilung Weiterbildungstests, hat die Qualität solcher Kurse untersucht und sagt, worauf Sie achten sollten.
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Steuer-ABC für Existenzgründer
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- Internet-Verkaufsportale wie Ebay müssen besonders aktive Verkäufer an die Finanzbehörden melden. Die Stiftung Warentest sagt, wann der Online-Handel steuerfrei bleibt.
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- Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbstanzeige lassen sich Schummeleien geraderücken – und Strafen oft vermeiden.
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- Ein Ferienhaus bietet Erholung – und wirft bei Vermietung zusätzlich Einnahmen ab. Das ruft das Finanzamt auf den Plan. Die Stiftung Warentest erklärt alle Steuerregeln.
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