Jeder dritte Leser hat laut einer Umfrage der Stiftung Warentest Interesse an Smart Home - einem Haushalt, in dem Geräte von Heizung bis Licht interagieren und per Handy ferngesteuert werden. Das vernetzte Heim soll für Sicherheit sorgen, Zeit sparen und Energiekosten senken. Doch mindern Ausgaben für die intelligente Technik als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung auch Steuern? test.de erklärt, welche Regeln gelten.
Installation
Bringt ein Fachbetrieb die Technik im Haushalt an, können die Kosten problemlos als Handwerkerleistungen angesetzt werden.
Wartung
Gibt es Probleme und ein Techniker behebt diese in dem Haus selbst, handelt es sich ebenfalls um begünstigte Handwerkerleistungen. Anders, wenn er per Fernwartung tätig wird, etwa Leitungen prüft oder Software-Updates vornimmt. Dann scheidet eine Steueranrechnung aus, weil die Leistung nicht im Haushalt erfolgt.
Servicepauschale
Das Finanzamt wird auch eine jährliche Servicepauschale für Wartungsarbeiten nicht anerkennen. Diese stellt lediglich eine Bereitschaft im Bedarfsfall sicher und zählt deshalb nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.
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