Je nach Gesprächsverlauf haben unsere Besucher in den Servicezentren der Finanzämter alle oder zumindest einige der folgenden Fragen gestellt. |
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Unsere Fragen |
Diese Antworten wären richtig gewesen |
Rentenbesteuerung |
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Muss mein Vater, der vor vier Jahren mit 60 in Rente gegangen ist, eine Steuererklärung abgeben? Er bekommt im Monat etwa 1 300 Euro gesetzliche Rente, dazu eine Rente aus dem Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL, 511 Euro im Monat) und eine Unfallrente. |
Von der gesetzlichen Bruttorente des Mannes sind 50 Prozent steuerpflichtig, von seiner VBL-Rente 22 Prozent. Damit kommt der Mann auf steuerpflichtige Einkünfte über dem Grenzbetrag von 7 664 Euro im Jahr, sodass er eine Steuererklärung abgeben muss. Seine Unfallrente ist steuerfrei und ist bei der Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte nicht zu berücksichtigen. Nach Abzug der Versicherungsbeiträge fallen für ihn keine Steuern an. |
Welche Anlagen zur Steuererklärung muss mein Vater ausfüllen und wo muss er seine Renteneinnahmen eintragen? |
Alters- und Witwenrenten sind mit dem Bruttobetrag – vor Abzug der Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung – im ersten Block der Anlage R einzutragen, die VBL-Rente im zweiten Block. Die Unfallrente wird gar nicht erfasst. |
Welche Ausgaben kann mein Vater absetzen? |
Typische Abzugsbeträge für Rentner sind die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung und die für weitere Versicherungen wie Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung, zudem Spenden, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheitskosten und mögliche Ausgaben, die durch eine Behinderung anfallen. |
Haushaltsnahe Dienstleistungen |
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Wir haben die Waschmaschine reparieren lassen und eine neue Küche eingebaut. Können diese Kosten abgesetzt werden? Können wir Mietnebenkosten, die unser Vermieter auf uns umgelegt hat, absetzen? |
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Kinderbetreuungskosten |
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Ich war vergangenes Jahr seit September arbeitslos. Kann ich Hortkosten für mein achtjähriges Kind, die von meinem Konto abgebucht wurden, für das gesamte Jahr absetzen? Meine Lebensgefährtin/mein Lebensgefährte - Mutter/Vater des Kindes - arbeitet zwar, muss aber selbst keine Steuern zahlen. |
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- Manchmal ist es sinnvoll, einen Steuerberater einzuschalten. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann der Mandant einiges tun. Beim Preis gibt es oft Spielraum.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Mit dem Finanzamt abzurechnen, kann sich richtig lohnen. Besonders Angestellte und Menschen mit Behinderung profitieren bei der Steuererklärung 2021 durch neue Boni.