Den Chef überzeugen
Das Recht auf Weiterbildung haben die meisten Bundesländer in ihren Weiterbildungsgesetzen festgeschrieben. Für den so genannten Bildungsurlaub gibt es in der Regel fünf zusätzliche Tage im Jahr frei. Die Kurse müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein und vier bis sechs Wochen vor Beginn beantragt werden. Zusätzlich regeln zahlreiche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, wer sich wann und wie lange qualifizieren darf. Generell gilt: Für die Lernunterstützung vom Chef braucht es Verhandlungsgeschick. Wer auf Freistellung oder Kostenübernahme hofft, sollte erklären können, inwiefern der Arbeitgeber vom Zusatzwissen profitiert. Informieren Sie sich vor einem solchen „Förder“-Gespräch gründlich über Ihre Rechte.
Mit Bildung Steuern sparen
Wer sich in seinem Beruf weiterbildet, kann die Kosten dafür als Werbungskosten voll von der Steuer absetzen. Dazu gehören unter anderem Kursgebühr, Fahrtkosten und Fachliteratur. „Mittlerweile akzeptiert das Finanzamt auch die meisten Sprachkurse“, sagt Michael Thomas vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Allerdings müsse ein beruflicher Zusammenhang nachgewiesen werden – wie bei Sekretärinnen, die Geschäftsbriefe auf Spanisch schreiben müssen (Bundesfinanzhof [BFH], Az. VI R 168/00). Auch Berufswechsler haben jetzt bessere Karten: Nach einem BFH-Urteil (Az. VI R 137/01) können auch Kosten für Umschulungen oder berufsbegleitendes Erststudium voll als Werbungskosten abgesetzt werden (bisher waren nur maximal 1 227 Euro als Sonderausgaben möglich).
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Ich las in der Zeitung, dass Sie eine ausführliche Checkliste für Einkommenssteuerbescheide (betr. Prüfung der Richtigkeit" anbieten.
Unter der Suchaktion (Checkliste für Einkommenssteuerbescheide" wird ein Ergebnis angeboten: Sekretärinnenreport.
Was soll ich damit anstellen????
Bitte helfen Sie mir. Ich bin schon sehr alt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Ehrentreich