Schutz­brief24 insolvent Wie Kunden mit Handy-Schaden jetzt an ihr Geld kommen

Schutz­brief24 insolvent - Wie Kunden mit Handy-Schaden jetzt an ihr Geld kommen

Display kaputt. Eine Handy­versicherung zahlt meist den Schaden, aber die Police ist auf Dauer recht teuer. © plainpicture / Stephen Shepherd

Handy kaputt und Schutz­brief24 zahlt nicht? Stiftung Warentest sagt, was Sie tun können – und was Geräte-Policen über­haupt taugen.

Wer sein Handy, Tablet oder Laptop bei Schutz­brief24 versichert hat, dürfte im Schadens­fall aktuell vergeblich auf Entschädigung warten. Denn das Unternehmen, das elektronische Geräte versichert, hat Insolvenz angemeldet.

Wie kam es zu der Insolvenz?

Schutz­brief24 ist zahlungs­unfähig, weil die Muttergesell­schaft, die Einhaus-Gruppe, 2023 von Hackern angegriffen wurde. Die Lösegeldzahlung führte letzt­lich zum Bank­rott des Unter­nehmens.

So kommen Sie jetzt an Ihr Geld

Schutz­brief24 war nur ein Vermittler. Das Risiko trug meist Getsafe, der Versicherer dahinter. An diesen sollten sich Kundinnen und Kunden wenden, um Leistungen zu erhalten.

Tipp: Schreiben Sie an: Getsafe Insurance AG, Wald­hofer Straße 102, 69123 Heidel­berg. E-Mail: support@hellogetsafe.com. Wichtig: Geben Sie stets die Vertrags­nummer an. Berechtigte Forderungen aus Schadens­fällen muss der Versicherer weiter regulieren. Sollte es Probleme geben, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) wenden, per E-Mail an: versicherungen@vzhh.de. Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt Ihnen weitere Informationen, wie Sie Ihr Geld noch bekommen können.

Lohnt sich eine Versicherung fürs Handy über­haupt?

Geräteversicherungen sind oft über­teuert und entbehr­lich. Haben Handy oder Tablet nach dem Kauf einen Defekt, muss der Händler dafür ohnehin zwei Jahre haften. Außerdem verschleiern geringe Monats­beiträge oft Kosten, die auf Dauer für den Schutz entstehen. Die Mindest­lauf­zeit kann bis zu zwei Jahre betragen. Dann haben Sie womöglich schon mehr Beitrag bezahlt, als eine Reparatur, etwa für ein beschädigtes Display, kosten würde. Und: Verträge ohne feste Lauf­zeit verlängern sich – ohne Kündigung – auto­matisch.

Was decken solche Tarife ab?

Der Schutz hat auf jeden Fall Lücken. Tarife mit Diebstahl­schutz zahlen in der Regel nicht, wenn das Gerät zum Beispiel in einer Umkleide oder in der S-Bahn abhanden kam. Akkuschäden sind öfter nicht abge­deckt, Displayschäden teils begrenzt, bei Totalschaden wird meist der geringere Zeit­wert ­ersetzt. Oft gibt es eine Selbst­beteiligung.

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