
Display kaputt. Eine Handyversicherung zahlt meist den Schaden, aber die Police ist auf Dauer recht teuer. © plainpicture / Stephen Shepherd
Handy kaputt und Schutzbrief24 zahlt nicht? Stiftung Warentest sagt, was Sie tun können – und was Geräte-Policen überhaupt taugen.
Wer sein Handy, Tablet oder Laptop bei Schutzbrief24 versichert hat, dürfte im Schadensfall aktuell vergeblich auf Entschädigung warten. Denn das Unternehmen, das elektronische Geräte versichert, hat Insolvenz angemeldet.
Wie kam es zu der Insolvenz?
Schutzbrief24 ist zahlungsunfähig, weil die Muttergesellschaft, die Einhaus-Gruppe, 2023 von Hackern angegriffen wurde. Die Lösegeldzahlung führte letztlich zum Bankrott des Unternehmens.
So kommen Sie jetzt an Ihr Geld
Schutzbrief24 war nur ein Vermittler. Das Risiko trug meist Getsafe, der Versicherer dahinter. An diesen sollten sich Kundinnen und Kunden wenden, um Leistungen zu erhalten.
Tipp: Schreiben Sie an: Getsafe Insurance AG, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg. E-Mail: support@hellogetsafe.com. Wichtig: Geben Sie stets die Vertragsnummer an. Berechtigte Forderungen aus Schadensfällen muss der Versicherer weiter regulieren. Sollte es Probleme geben, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) wenden, per E-Mail an: versicherungen@vzhh.de. Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt Ihnen weitere Informationen, wie Sie Ihr Geld noch bekommen können.
Lohnt sich eine Versicherung fürs Handy überhaupt?
Geräteversicherungen sind oft überteuert und entbehrlich. Haben Handy oder Tablet nach dem Kauf einen Defekt, muss der Händler dafür ohnehin zwei Jahre haften. Außerdem verschleiern geringe Monatsbeiträge oft Kosten, die auf Dauer für den Schutz entstehen. Die Mindestlaufzeit kann bis zu zwei Jahre betragen. Dann haben Sie womöglich schon mehr Beitrag bezahlt, als eine Reparatur, etwa für ein beschädigtes Display, kosten würde. Und: Verträge ohne feste Laufzeit verlängern sich – ohne Kündigung – automatisch.
Was decken solche Tarife ab?
Der Schutz hat auf jeden Fall Lücken. Tarife mit Diebstahlschutz zahlen in der Regel nicht, wenn das Gerät zum Beispiel in einer Umkleide oder in der S-Bahn abhanden kam. Akkuschäden sind öfter nicht abgedeckt, Displayschäden teils begrenzt, bei Totalschaden wird meist der geringere Zeitwert ersetzt. Oft gibt es eine Selbstbeteiligung.
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