
Kinder wissen oft nicht, welche Kosten bei der Handynutzung entstehen können. © Westend61 / Javier Sánchez Mingorance
Wenn Kinder mit dem Handy spielen, kann das teuer werden. Wer sich vor unliebsamen Überraschungen schützen will, kann eine Drittanbietersperre einrichten. Doch die gilt nur für Bestellungen mit dem Handy im Internet, nicht für Anrufe per Kurzwahl – die oft unbemerkt per „Hosentaschentelefonat“ ausgelöst werden. Dafür ist eine zusätzliche Sperre notwendig. Hier zeigen wir, wie Sie vorgehen müssen.
Ein typischer Fall
Auf dem Smartphone hatte ihr zehnjähriges Kind fünfmal die sechs eingetippt, also 66666, schon wurden O2-Kundin Janine B. für diese „Verbindung an Premium Kurzwahl“ auf einer einzigen Handyrechnung insgesamt 200,99 Euro abgebucht. Und dies, obwohl sie für das Handy eine Drittanbietersperre eingerichtet hatte.
Doch diese Sperre gilt nur für Bestellungen mit dem Handy im Internet, nicht für Anrufe, mit denen man „Informations- und Entertainmentdienste“ per Kurzwahl anrufen kann. Dafür ist eine zusätzliche Sperre notwendig. Das Geld, das für diese „Dienste“ verlangt wird, steht oft in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen. Weil ihre Zahlenkombination so einfach ist, kann man sie versehentlich anwählen („Hosentaschengespräch“). Oder Kinder drücken sie beim Spielen mit dem eigenen Handy.
Wenn Letzteres passiert ist, weisen Sie die Mobilfunkfirma darauf hin, dass Ihr Kind von Ihnen keine Einwilligung hat, kostenpflichtige Nummern anzurufen, und Sie den Vertrag nicht genehmigt haben. Sie muss Ihnen das Geld dann auf der Rechnung gutschreiben. Als Finanztest nachfragte, erstattete O2 das Geld.
Sie benötigen
- Telefon oder Internetzugang (E-Mail) oder Einschreibebrief
Schritt 1
Um Ärger zu vermeiden, können Sie per Kurzwahl erreichbare kostenpflichtige „Premium-Voice-Dienste“ sperren lassen. Andere Kurzwahlen wie die Pannenhilfe Ihres Automobilklubs wollen Sie aber womöglich nutzen. Hierfür fallen nur die eigentlichen Telefonkosten an. Diese Kurzwahlen können Sie weiterhin nutzen.
Schritt 2
Teilen Sie Ihrer Mobilfunkfirma schriftlich, telefonisch oder über Ihr Kunden-Login mit, dass Sie kostenpflichtige „Premium-Voice-Dienste“ nicht nutzen möchten.
Schritt 3
Lassen Sie sich das Einrichten der Sperre schriftlich von Ihrem Mobilfunkanbieter bestätigen, wenn Sie dort angerufen oder eine E-Mail geschickt haben oder prüfen Sie in Ihrem Kunden-Login, ob Ihr Anbieter die Sperre eingerichtet hat.
Leseraufruf
Verhält sich Ihr Mobilfunkanbieter kundenunfreundlich bei Problemen mit überteuerten Kurzwahldiensten? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an handystress@stiftung-warentest.de.
-
- Mobilfunkfirmen verdienen weiterhin an Drittanbieter-Leistungen, einige verstoßen gar gegen geltendes Recht. Bestehende Regeln werden immer wieder ausgehebelt.
-
- Die Bundesnetzagentur hat gegen die Callcenter-Firma Cell it wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld von 145 000 Euro verhängt. Ein Bußgeld in gleicher Höhe hatte...
-
- Video-Chats, Musikstreaming und Fernsehen per Smartphone – all das verbraucht viel Datenvolumen. 6 Gigabyte gibts schon für 9 Euro monatlich, wie eine Untersuchung der...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Sperrung von Kurzwahlen. Wenn der Mobilfunkanbieter dies nicht anbietet, kann der Kunde aktuelle keine Sperrung durchsetzen.
Sperrung Rufnummernbereiche möglich:
Nach § 45d Absatz 2 Telekommunikationsgesetz kann ein Kunde von seinem Anbieter allerdings grundsätzlich verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich gesperrt wird. Es geht dabei nicht um die Sperrung einzelner Rufnummern, sondern um die Sperrung ganzer Rufnummernbereiche, also zum Beispiel um die Sperrung aller 0900-Rufnummern. Diese gesetzliche Regelung gilt nicht für Kurzwahlnummern. Der Grund: Kurzwahlnummern werden vom Mobilfunknetzbetreiber eigenständig und netzintern zugeteilt, so dass es sich bei Kurzwahlnummern nicht um einen bestimmten Rufnummernbereich im Sinne der gesetzlichen Regelung handelt. (maa)
Via Email habe ich Congstar, meinen Anbieter, um eine Sperre gebeten. Die Antwort war: "eine Sperre für Premium-Voice-Dienste bietet congstar nicht an."
Durch Ihren Artikel angeregt, haben wir den Status der sogenannten Mehrwertdienste bei unserem Mobilfunkanbieter (Lidl-connect) abgefragt.
Lidl-connect antwortet:
Die Vodafone Premium Kurzwahlen können aus systemtechnischen Gründen leider nicht gesperrt bzw. gelöscht werden.
Zur Erläuterung. Lidl-connect nutzt das Vodafone-Netz.
Es stellt sich die Frage, ob der Anbieter verpflichtet ist eine Sperrung auf Wunsch zu ermöglichen oder nicht.
Danke.
@Rolf.M.Rühmkorf: Besteht das Problem noch? In der Regel hilft es, die Seite neu zu laden. In hartnäckigen Fällen löschen Sie den Browserverlauf. (Bu)
Die Seite ist leider nicht mehr nutzbar.Über den Texten liegen schwarze Zeichen.Mein Test und der Warenkorb blockieren als große graue Flächen die erste Seite.Beim Vergleich verdecken orangene Flächen die Ergebnisse.Ich nutze Ihre Seite schon Jahren mit Freude ohne Probleme.