4 000 Euro Schmerzensgeld erhielt ein Patient, nachdem ein Arzt bei einer Wundbehandlung einen Holzsplitter übersehen hatte. Knapp unterhalb des Kniegelenks hatte sich der Mann einen Holzsplitter in den Unterschenkel gestoßen und selbst herausgezogen. Zur Versorgung der Wunde wandte er sich an einen Arzt. Die Wunde heilte nicht. Später stellte sich heraus, dass ein Holzsplitter zurückgeblieben war. Der hatte zu einer Entzündung geführt. Die Heilung dauerte schließlich drei Monate, weitere Operationen waren notwendig. Der Patient hatte erhebliche Schmerzen. Gerade wenn ein Holzsplitter tief eindringt, müsse mit der Ablösung und dem Verbleib von Splittern gerechnet werden, die auf einem Röntgenbild nicht zwingend sichtbar seien, entschied das Oberlandesgericht Köln zugunsten des Patienten (Az. 5 U 18/11).
-
- Eine ärztliche Zwangsbehandlung gegen den Willen von Patienten soll künftig im Einzelfall auch außerhalb der Klinik erlaubt sein, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
-
- Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
-
- Wie bildet der Körper Vitamin D? Wem helfen Ersatzpräparate? Und wie steht es mit Wirksamkeitsbeweisen? Hier gibt es Antworten rund um das Sonnenvitamin.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.