Ob Wohnungs-, Büro- oder Autoschlüssel – ein Verlust ist ärgerlich, oft auch teuer. Wir erklären, was bei Schlüsselverlust zu tun ist und wann welche Versicherung zahlt.
Ist ein Schlüssel nicht mehr auffindbar, stellt sich schnell die Frage: Verloren oder gestohlen? Von der Antwort hängt viel ab, denn die Folgen können bei entwendeten Schlüsseln sehr unangenehm sein.
Egal, ob Diebe dahinter stecken oder die eigene Schusseligkeit, meistens müssen Betroffene handeln, wenn ein Schlüssel nicht wieder auftaucht und den Verlust melden – zum Beispiel ihrem Vermieter oder ihrem Arbeitgeber, sofern ein beruflicher Schlüssel wegkam. Oder ihrem Autoversicherer, wenn es um einen Autoschlüssel ging. Stiftung Warentest sagt, was wann zu tun ist und welche Versicherungen mögliche Folgekosten übernehmen.
Das Wichtigste in Kürze
Schlüsselverlust. Ob verloren oder gestohlen: Ist ein Schlüssel weg, müssen Sie andere informieren – bei Hausschlüsseln den Vermieter, bei Firmenschlüsseln den Arbeitgeber, bei Autoschlüsseln den Kfz-Kaskoversicherer.
Versicherungsschutz. Viele Private Haftpflichtversicherungen schließen von vornherein Schlüsselverlust ein. Manchmal lässt sich die Leistung auch dazubuchen. In unserem Vergleich Privater Haftpflichtversicherungen können Sie nach dieser Leistung filtern. Hausratversicherung und Kfz-Versicherung können bei Folgeschäden einspringen.
Fundbüro. Nichts wird in Fundbüros so oft abgeliefert wie Schlüsselbunde. Es lohnt sich nachzufragen, bevor teurer Ersatz beschafft wird. Was beim Verlust von Wertsachen zu tun ist, erklärt unser Special Wertsachen verloren oder gefunden.
Schlüsseldienst. Wer sich ausgesperrt hat, sucht meist hektisch nach einem Schlüsseldienst. Oft droht Abzocke – und eine Rechnung von mehreren Hundert Euro wird fällig. Wie man einen Schlüsseldienst mit korrekten Preisen finden kann, zeigt unser Test Schlüsseldienste.
Welche Versicherungen beim Verlust von Schlüsseln für was bezahlen, hängt auch von der Art des verlorenen Schlüssels ab. Zunächst einmal: Wohnungs- und Hausschlüssel gelten als „fremde“ private Schlüssel. Sie bleiben Eigentum des Vermieters. Das gilt ebenso für Zweitschlüssel, die ein Mieter selbst anfertigen lässt. Verliert ein Mieter einen Schlüssel zu einer Schließanlage, sollte er unbedingt die Hausverwaltung informieren. Ob die Anlage deshalb ausgewechselt werden muss, hängt vom Einzelfall ab.
Besteht zum Beispiel die Gefahr, dass sich Kriminelle mit dem verlorenen Schlüssel Zutritt zum Haus verschaffen, kann der Vermieter die Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen lassen. Zahlen muss der Mieter oder seine Private Haftpflichtversicherung, sofern er eine hat, die dafür aufkommt. Allerdings trägt er die Kosten für den Wechsel natürlich nur dann, wenn der Vermieter das Schloss tatsächlich tauscht (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 205/13).
Eine private Haftpflichtversicherung erstattet nur „fremde“ Kosten. Eigene Kosten müssen Mieter selbst tragen, etwa die für einen Schlüsseldienst. Diese Kosten lassen sich – ergänzend zur Hausratversicherung – zum Beispiel über einen Handwerker-Schutzbrief absichern, meist mit einer Obergrenze. Solche Policen sind aber in der Regel im Vergleich zu dem, was sie leisten, teuer.
Ein Nachschlüssel kostet 12 bis 50 Euro. Ist eine Sicherheitskarte nötig, muss der Mieter den Vermieter darum bitten (25 bis 45 Euro). Hochwertige Sicherheitsschlüssel fertigt nur der Hersteller nach (45 bis 100 Euro).
Verlust bei Vermieter und Polizei melden
Werden Haus- und Wohnungsschlüssel samt einer Information über die Adresse, beispielsweise durch den mit entwendeten Personalausweis gestohlen, droht konkrete Gefahr, dass sich die Diebe unberechtigt Zugang zur Wohnung oder Haus beschaffen. Neben Vermieter und Privathaftpflichtversicherer sollte dann auch die Polizei vom Verlust erfahren. Mieter können nichts für den Verlust. Sie haften in solchen Fällen nicht für Kosten, die mit einem Schlosswechsel zusammenhängen. Steht im Mietvertrag eine Klausel, die anderes behauptet, ist sie unwirksam (Amtsgericht Berlin-Spandau, Az. 6 C 546/12).
Wer eine Hausratpolice hat, sollte einen Verlust und in jedem Fall einen Diebstahl des Schlüssels auch diesem Versicherer melden. Denn dringen Diebe mit dem Schlüssel ein, kommt der Versicherer nur nach einer vorhergehenden Meldung für Schäden durch unberechtigtes Eindringen auf. Andernfalls kann er die Leistung kürzen oder komplett verweigern (Bundesgerichtshof, Az. IV ZR 118/22).
Eine Hausratversicherung greift in der Regel auch nicht, wenn Betroffene es Dieben zu leicht machen. Wie die Frau, die beschwipst unterwegs war, als ihr die im Fahrradkorb liegende Handtasche samt Schlüssel gestohlen wurde (Oberlandesgericht Hamm, Az. 20 U 174/16). Ihr Schaden: 17 500 Euro.
Ist ein Schlüssel weg, lassen Mieter ihre Wohnung besser nicht unbeaufsichtigt, bis das Schloss ausgetauscht wird.
Verspätete Meldung
Manchmal fällt erst viel später auf, dass ein Schlüssel verloren ist. So musste ein Mieter, der beim Auszug nicht wusste, wo ein fehlender Schlüssel abgeblieben ist, für den Austausch der Schließanlage zahlen (Arbeitsgericht Ludwigsburg, Az. 8 C 321/09). Eine Privathaftpflichtversicherung, die Schlüsselverlust einschließt, ist dann doppelt nützlich. Der Versicherer prüft zuerst, ob die Ansprüche gegen seinen Versicherten überhaupt berechtigt sind – ähnlich wie Rechtsschutzversicherer.
Private Schlüssel von Eigentümern
Verlorene Schlüssel zum eigenen Haus oder zur Eigentumswohnung sind „eigene“ private Schlüssel. Für diese ist die Privathaftpflichtversicherung nicht zuständig.
Ist aber in einer Anlage der Schlüssel eines Eigentümers weg und tauscht die Eigentümergemeinschaft wegen Sicherheitsbedenken die gesamte Schließanlage aus, deckt die Privathaftpflichtpolice des Eigentümers zumindest die fremden Schäden ab – sofern Schlüsselverlust im Schutz enthalten ist.
Bei verlorenen Büroschlüsseln springt die Private Haftpflichtversicherung nur ein, wenn der Tarif den Verlust „fremder“ beruflich genutzter Schlüssel umfasst. Geschäftsinhaber nutzen „eigene“ berufliche Schlüssel – bei Verlust wäre das aber auch dann kein Fall für diese Versicherung. Elektronische Firmenschlüssel wie einen Chip oder eine Codekarte zu ersetzen, ist einfach. Sind sie verloren oder gestohlen, lassen sie sich deaktivieren. Angestellte sollten rasch Bescheid sagen, wenn ein Chip fort ist.
Wann der Arbeitnehmer bei Schlüsselverlust haftet
Verschwindet ein herkömmlicher Firmenschlüssel samt Adressanhänger, könnte sich ein Finder unberechtigt Zutritt verschaffen. Ein Unternehmen wird in einem solchen Fall vermutlich Türschloss oder Schließanlage auswechseln lassen. Möglicherweise sichert es den Eingang vorübergehend mit Notschloss oder Objektschützern. Viele Privathaftpflichttarife kommen auch dafür auf.
Ob ein Mitarbeiter für den Schaden haftet, hängt davon ab, inwieweit er für den Verlust verantwortlich gemacht werden kann. Wäre das Verhalten vermeidbar gewesen und waren die Folgen der Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit absehbar? Dann liegt Fahrlässigkeit vor. Gerichte entscheiden je nach Lage im Einzelfall.
Beispiel: Eine Aushilfe schickte ihrem Ex-Arbeitgeber, einer Kanzlei, den Generalschlüssel im Papierumschlag zurück. Der kam aufgerissen und leer an (Arbeitsgericht Aachen, Az. 8 Ca 2034/16 d). Die Kanzlei tauschte die Schließanlage aus. Das Gericht sprach hier von mittlerer Fahrlässigkeit. Die Frau musste die Hälfte der Kosten zahlen.
Warum Sie Dienstschlüssel versichern sollten
Absichern sollten den Verlust von Dienstschlüsseln Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte wie Polizisten und Lehrer.
Beispiel: Ein Lehrer ließ seinen Generalschlüssel beim Abschließen der Turnhalle stecken. Er bemerkte es zwar zu Hause, fuhr aber erst am nächsten Morgen zur Schule, um den Schlüssel zu suchen. Da war dieser weg. Sein Verhalten sah das Gericht als grob fahrlässig an. Der Austausch der Schließanlage kostete ihn 25 000 Euro.
Hotelschlüssel sind in Schlüsselschutz-Tarifen meist abgedeckt, auch Schlüssel im Ehrenamt oder von Vereinsmitgliedern. Selten versicherbar in der Privathaftpflicht ist der Verlust von Tresorschlüsseln, öfter der Verlust von Schlüsseln fremder Fahrzeuge, sogenannter „beweglicher Sachen“.
Tipp: Einige Top-Tarife der Privaten Haftpflichtversicherung schließen berufliche Schlüssel bis zu einer Schadenshöhe von mindestens 30 000 Euro ein.
Fällt einem Wanderer unterwegs der Autoschlüssel in eine Schlucht, ist das ärgerlich. Aber vermutlich findet niemand den Schlüssel und auch ordnet ihn auch noch dem richtigen Auto zu. Der Halter kann sich den Schlüssel nachmachen lassen. Dafür benötigt er Ausweis und Fahrzeugpapiere. Die Kosten trägt er selbst.
Die Kopie eines einfachen Zweitschlüssels kostet beim Schlüsseldienst rund 26 Euro. Bestellt die Werkstatt ein neues Paar, gibt es das ab 30 Euro. Deutlich teurer ist der Ersatz der heute üblichen Funk- und Keyless-Schlüssel. Die Kosten können je nach Marke bis 400 Euro reichen. Ersatzschlüssel müssen zudem mit der Bordelektronik synchronisiert werden. Werkstattkosten laut ADAC: 50 bis 150 Euro.
Diebstahl von Autoschlüsseln melden
Wird ein Autoschlüssel gestohlen, muss der Besitzer die Polizei und seinen Kfz-Kaskoversicherer informieren. Denn Diebe können den Schlüssel vielleicht zuordnen und das Auto stehlen. Meldet der Halter den Verlust nicht, riskiert er seinen Anspruch. Ansonsten kommt die Kfz-Kasko für den Diebstahl des Wagens und Beschädigungen am Fahrzeug auf.
Einige Kaskotarife leisten auch, wenn der Verlust auf grober Fahrlässigkeit des Autobesitzers beruht. In einem Fall ließ dieser den Schlüssel im Großraumbüro herumliegen.
Tipp: Mit unserem Vergleich Kfz-Versicherung finden Sie die günstigsten Angebote genau für Ihren Bedarf.
Auto bei Schlüsselverlust an sicheren Ort fahren
Kfz-Kaskoversicherer können verlangen, dass das Auto an einen sicheren Ort gefahren wird, wenn ein Schlüssel weg ist. Hat der Halter keinen Zweitschlüssel, muss er den Wagen sogar dorthin überführen lassen. Sonst kann der Versicherer später im Schadensfall die Leistung verweigern. Fehlt Besitzern der Zweitschlüssel zum Umsetzen, können sie sich von der Pannenhilfe helfen lassen, entweder von einem Automobilclub oder von ihrem Autoversicherer, sofern sie Schutzbriefleistungen in ihren Vertrag integriert haben.
Beispiel: Ein Autobesitzer verlor seinen Schlüssel vor seiner Wohnung. Er parkte später mit dem Zweitschlüssel erneut vor seinem Haus. Ein junge von neun Jahren fand der verlorenen Schlüssel. Er unternahm mit dem Wagen eine Spritztour und verursachte einen Schaden (Landgericht Kleve, Az. 6 S 79/10). Die Teilkasko des Autobesitzers zahlte nicht.
Wurde ein Autoschlüssel gestohlen und es besteht die Gefahr, dass ein Dieb ihn benutzt, übernehmen einige Kaskotarife die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln. Das kann bei mechanischen Tür- und Lenkradschlössern sehr teuer werden und mehrere Hundert Euro kosten. Das Anmelden neuer Funkschlüssel in der Bordelektronik ist günstiger, dafür sind die Schlüssel selbst teuer.
Die neuen Funkschlüssel programmiert der Autoschlüsseldienst, eine Hersteller- oder Fachwerkstatt auf das Auto. Den verlorenen Schlüssel entfernt der Dienst daraufhin von der Wegfahrsperre. Mit ihm lässt sich das Fahrzeug nicht länger starten. Er öffnet allerdings weiterhin alle Türen, sofern die Fahrzeugbesitzer nicht alle mechanischen Schlösser auswechseln lassen.
Wird ein Auto mit dem gestohlenen Schlüssel ausgeräumt, zahlt die Kaskoversicherung je nach Fall für entwendetes Autozubehör wie Navi oder Kindersitz, aber nicht für sonstige Gegenstände. Für Diebstahl aus dem Auto kommen auch einige Hausratversicherungstarife auf. Voraussetzung ist aber ein Einbruch ins Auto. Öffnet jemand den Wagen mit einem gestohlenen Schlüssel, fällt das nicht darunter.
- Schlüssel, Handy oder Personalausweis verloren? So ein Verlust ist immer ärgerlich. Wir sagen, was zu tun ist – und wie Sie mögliche finanzielle Schäden begrenzen.
- Über 3 000 Leitungswasserschäden gibt es pro Tag, jede Minute zwei. Welche Versicherung zahlt? Wir schildern typische Fälle, sagen, welche wann zuständig ist.
- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen deshalb Haftpflichtschutz. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern können.
9 Kommentare
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auchegal500 am 04.05.2025 um 16:02 Uhr
Vorsorge
Das schlauste ist wenn man im Gartenhaus, Keller ein Schlüsseltresor hat oder der Nachbar hat einen. Das spart den teuren Schlüsseldienst. Danach das Wohnungschloss wechseln kann man selber. Wobei man mittlerweile ein elektronisches Schloss für 50 Euro bekommt
K_und_I_Schlüsseldienst am 12.12.2023 um 07:36 Uhr
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Mariam5 am 08.02.2023 um 19:23 Uhr
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
Mathias_Schick am 17.08.2020 um 12:07 Uhr
Kommentar vom Autor gelöscht.
Mathias_Schick am 09.08.2020 um 16:02 Uhr
Schlüsselfinder helfen!
...damit es erst gar nicht zum Schlüsselverlust kommt, sei auf den musegear finder hingewiesen. Der wird einfach am Schlüsselring befestigt und löst am Smartphone einen Alarm aus, wenn der Schlüssel unbeabsichtigt zurückgelassen wird. Natürlich kann der Schlüssel auch per App lokalisiert werden. Sehr nützlich und kann im Notfall eine Menge Ärger sparen...
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Das schlauste ist wenn man im Gartenhaus, Keller ein Schlüsseltresor hat oder der Nachbar hat einen. Das spart den teuren Schlüsseldienst.
Danach das Wohnungschloss wechseln kann man selber.
Wobei man mittlerweile ein elektronisches Schloss für 50 Euro bekommt
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
Kommentar vom Autor gelöscht.
...damit es erst gar nicht zum Schlüsselverlust kommt, sei auf den musegear finder hingewiesen. Der wird einfach am Schlüsselring befestigt und löst am Smartphone einen Alarm aus, wenn der Schlüssel unbeabsichtigt zurückgelassen wird. Natürlich kann der Schlüssel auch per App lokalisiert werden. Sehr nützlich und kann im Notfall eine Menge Ärger sparen...