Nur selten müssen Angestellte zahlen, wenn sie am Arbeitsplatz etwas kaputt machen. Meist ist der Chef dran. Ausnahme: Handelt ein Arbeitnehmer „grob fahrlässig“ oder vorsätzlich, dann muss er den Schaden allein bezahlen. Dafür reicht auch schon die Einstellung „Na, wenn schon“. Entscheidend sind zudem die Sicherheitsvorschriften des Betriebs. So wird sich ein Angestellter, der verbotenerweise mit privaten E-Mails einen Virus auf den Dienstrechner lädt, kaum auf leichte Fahrlässigkeit herausreden können.
Finanztest erklärt, wann Arbeitnehmer Schäden im Betrieb selbst zahlen müssen und unter welchen Umständen sie nicht haften.
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