Schäden am Arbeitsplatz

Tipps

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Schadensmeldung. Melden Sie Schäden und dokumentieren Sie alles mit Zeugen und Fotos. Gibt es Streit, muss der Chef Ihren Fehler beweisen. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis.

Anwalt. Gehen Sie bei Streit zum Anwalt. Geprüfte Fachleute tragen den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.

Verletzte. Verletzen Sie bei der Arbeit betriebsfremde Personen, gelten dieselben Regeln wie bei Sachschäden. Verletzen Sie fahrlässig einen Kollegen, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.

Versicherung. Erkundigen Sie sich, ob Ihr Dienstwagen kaskoversichert ist. Die private Haftpflicht zahlt nicht für Arbeitsplatzschäden. Für manche Berufe gibt es Berufshaftpflichtversicherungen.

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