Für einfache Standardprodukte zahlen häufig die Kassen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Reihe von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Gehhilfen, wenn sie vom Arzt verordnet werden. Die Kassen zahlen Produkte in einfacher Ausführung bis zu jeweils festgelegten Höchstgrenzen. Für Verordnungen ist eine Zuzahlung fällig, in der Regel zehn Prozent der Kosten. Wenn der Preis über dem von der Krankenkasse bestimmten Festbetrag oder der Höchstgrenze liegt, muss der Versicherte den darüber hinausgehenden Betrag selbst zahlen. Auch wer eine besondere Ausstattung wünscht, muss einen höheren Eigenanteil zahlen oder das Produkt allein finanzieren. Hier lohnt ein Marktvergleich, denn zwischen den Sanitätshäusern gibt es zum Teil große Preisunterschiede bei gleichen Produkten.
-
- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
-
- Die Kassenbeiträge steigen. Unser Krankenkassenvergleich zeigt, wie Sie sparen können und dennoch den Schutz optimieren. Vor allem Zusatzleistungen zahlen sich aus.
-
- Das gesetzlich vorgeschriebene Entlassmanagement verpflichtet Krankenhäuser, für die lückenlose Anschlussversorgung von Patienten zu sorgen. test.de erklärt die Regeln.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.