Rentenbesteuerung

Schritt für Schritt

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Wer jetzt in Rente geht, kommt noch vergleichsweise glimpflich davon: In den kommenden Jahren steigen die steuerpflichtigen Anteile der gesetzlichen Rente immer weiter an.

Jahr des Rentenbeginns

2005

2006

2007

2008

2010

2020

2030

2040

Steuerpflichtiger Renten-
anteil Fußnote: 1
in Prozent

50 

52 

54 

56 

60 

80 

90 

100

Rentenfrei-
betrag
Fußnote: 2 in Prozent

50 

48 

46 

44 

40

20 

10 

Versorgungs-
freibetrag in Prozent/maximal in Euro

40,0 /
3 000

38,4 /
2 880

36,8 /

2 760

35,2 /

2 640

32,0 /
2 400

16,0 /
1 200

8,0 /
600

Zuschlag zum Versorgungs-
freibetrag in Euro

900

864

828

792

720

360

180

0

Altersentlastungs-
betrag
in Prozent/maximal in Euro

40,0 /
1 900

38,4 /
1 824

36,8 /

1 748

35,2 /

1 672

32,0 /
1 520

16,0 /
760

8,0 /
380

Legende

Fußnote: 1
Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil um 2 Prozentpunkte jährlich, danach bis 2040 um jährlich 1 Prozentpunkt. Dies gilt aber nur für die Neurentner in den jeweiligen Jahrgängen. Wer vorher schon Rente erhielt, behält seinen einmal erworbenen Freibetrag.
Fußnote: 2
Der so ermittelte Eurobetrag bleibt als Rentenfreibetrag für die gesamte Rentenbezugsdauer erhalten. Eventuelle spätere Rentenerhöhungen gehen also voll in den steuerpflichtigen Rentenanteil ein.

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