Wer jetzt in Rente geht, kommt noch vergleichsweise glimpflich davon: In den kommenden Jahren steigen die steuerpflichtigen Anteile der gesetzlichen Rente immer weiter an. |
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Jahr des Rentenbeginns |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2010 |
2020 |
2030 |
2040 |
Steuerpflichtiger Renten- |
50 |
52 |
54 |
56 |
60 |
80 |
90 |
100 |
Rentenfrei- |
50 |
48 |
46 |
44 |
40 |
20 |
10 |
0 |
Versorgungs- |
40,0 / |
38,4 / |
36,8 / 2 760 |
35,2 / 2 640 |
32,0 / |
16,0 / |
8,0 / |
0 |
Zuschlag zum Versorgungs- |
900 |
864 |
828 |
792 |
720 |
360 |
180 |
0 |
Altersentlastungs- |
40,0 / |
38,4 / |
36,8 / 1 748 |
35,2 / 1 672 |
32,0 / |
16,0 / |
8,0 / |
0 |
Legende
- Fußnote: 1
- Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil um 2 Prozentpunkte jährlich, danach bis 2040 um jährlich 1 Prozentpunkt. Dies gilt aber nur für die Neurentner in den jeweiligen Jahrgängen. Wer vorher schon Rente erhielt, behält seinen einmal erworbenen Freibetrag.
- Fußnote: 2
- Der so ermittelte Eurobetrag bleibt als Rentenfreibetrag für die gesamte Rentenbezugsdauer erhalten. Eventuelle spätere Rentenerhöhungen gehen also voll in den steuerpflichtigen Rentenanteil ein.
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