
Traumurlaub absichern. Fällt die lang ersehnte Reise ins Wasser, sollte die Schadensmeldung beim Versicherer korrekt und präzise sein. © Getty Images / Maya Karkalicheva
Sagen Sie eine geplante Reise kurzfristig ab, müssen Sie das Ihrem Versicherer melden. Dabei gilt es einiges zu beachten. Fehler können Sie viel Geld kosten.
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Testergebnisse für 120 Reiserücktrittsversicherungen1. So schnell wie möglich stornieren
Verlieren Sie keine Zeit, stornieren Sie den Urlaub so rasch wie möglich beim Reiseveranstalter. Verlangt er Stornokosten, bitten Sie um die Rechnung. Wer sich nach einem Unfall nicht ums Stornieren kümmern kann, verletzt keine Pflichten. Gibt es Mitreisende, sollten diese das aber übernehmen. Besorgen Sie Belege, die Ihre Absage begründen.
2. Krankheit so nachweisen, wie der Versicherer es verlangt
Gehen Sie so rasch wie möglich zum Arzt. Bei einer psychischen Erkrankung sollte das ein Facharzt sein. Manche Versicherer geben für das ärztliche Attest ein bestimmtes Formular vor, das auf ihrer Homepage zu finden ist. Gefragt wird nach Diagnose, Behandlungszeitpunkt und Feststellung der Reiseunfähigkeit.
3. Im Zweifel beim Versicherer anrufen
Sie sind krank geworden und unsicher, ob Sie bis zur Abreise wieder fit sind? Rufen Sie die Stornoberatung des Versicherers an. Wer zu spät storniert, bekommt weniger Geld. Rät der Versicherer zum Abwarten und der Arzt stellt später doch die Reiseunfähigkeit fest, zahlt er die volle Summe. Rät er zum Stornieren, muss er sich an die eigene Empfehlung halten.
Wie im Fall einer Urlauberin, bei der kurz vor der Abreise ein Krebsverdacht geklärt werden musste. Die Stornoberatung riet zur Absage, der Versicherer wollte später nicht zahlen. Muss er aber, entschied das Amtsgericht München (Az. 122 C 7243/22).
4. Belege bereithalten
Neben Krankheit gibt es weitere Gründe, warum jemand seinen Urlaub kurzfristig absagen muss. Als Belege zählen:
- Kündigungsschreiben des Arbeitgebers,
- Bescheid der Hochschule über den Nachprüfungstermin, sofern er in die Reisezeit fällt,
- Sterbeurkunde eines Angehörigen,
- Polizeiprotokoll und Handwerkerrechnung bei Schäden am Eigentum.
5. Auf gemeinsamer Reise bestehen
Versichern Sie als Familie eine Reise, und eines der Kinder wird vor Reiseantritt krank (mit Attest oder ärztlichem Formular dokumentiert), muss kein Elternteil mit den Geschwistern vorfahren. Alle dürfen zu Hause bleiben, und der Versicherer sollte den Stornogrund für die gesamte Familie anerkennen.
6. Bescheinigung von Vermieter oder Airline beibringen
Soll die Stornogebühr für ein Ferienhaus erstattet werden, müssen Vermieterin oder Vermieter bescheinigen, dass es nicht weitervermietet werden konnte. Gleiches gilt für eine gecharterte Jacht. Nur unter dieser Voraussetzung zahlt der Versicherer. Auch für einen nicht genutzten Flug können Sie eine Stornokostenabrechnung anfordern. Airlines bieten bei einer Absage oft eine Gratis-Umbuchung an. Die müssen Sie nicht wahrnehmen.
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Testergebnisse für 120 Reiserücktrittsversicherungen7. Urlaubsabbruch genau dokumentieren
Müssen Sie vorzeitig abreisen oder den Aufenthalt im Reiseland verlängern, brauchen Sie Belege – bei Krankheit von einem Arzt vor Ort. Einige Versicherer halten für diesen Fall ein englisches Formular bereit. Nicht genutzte Leistungen sollte der Reiseveranstalter Ihnen bescheinigen. Heben Sie Hotel- und Flugrechnungen auf.
8. Unterlagen vollständig einreichen
Achten Sie stets darauf, dass Sie sämtliche Unterlagen vollständig einreichen:
- Versicherungsnummer,
- Buchungs- und Zahlungsbestätigung für die Reise,
- Rechnung über die Stornokosten,
- Beleg über den Grund für Absage, Abbruch oder Verlängerung,
- etwaige Rechnungen,
- ausgefülltes Schadensformular (Vorlage oft auf der Homepage Ihres Versicherers).
9. Beim Versicherer nachhaken
Manche Versicherte klagen, dass sie Wochen auf die Auszahlung warten müssen. Sie sollten den Versicherer dann zunächst brieflich – mit etwa zwei Wochen Frist – an die Überweisung erinnern. Hilft das nicht, wenden Sie sich schriftlich ans Beschwerdemanagement des Versicherers. Tut sich immer noch nichts, schalten Sie am besten die Versicherungsombudsfrau ein. Das Verfahren ist für Versicherte kostenlos.
Tipp: Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine kostenpflichtige Telefonberatung für Versicherungsfragen an.
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Testergebnisse für 120 Reiserücktrittsversicherungen-
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Todesfall oder Job-Verlust absagt, zahlt oft Stornokosten. Finanztest erklärt, wann eine Reiserücktrittsversicherung dafür aufkommt.
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- Pauschalurlauber sind rechtlich gut abgesichert. Das Pauschalreiserecht schließt Individualreisende unter bestimmten Umständen ein. Die wichtigsten Regeln.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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@Lou64: Sie können das Risiko bei getrennt voneinander gebuchten Reiseleistungen über zwei getrennte Reiserücktrittsversicherungen absichern. Die Stornokosten des einzeln gebuchten Buches können über den Reiserücktrittsschutz der Kreditkarten abgesichert werden, die Kosten der Hotelunterbringung, Vollpension, etc. der Pauschalreise können über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden, die Sie zusammen mit der Reise (oder gesondert) abgeschlossen haben. Kostet die Pauschalreise allein 7 000 €, bedarf es einer Versicherungssumme von 7 000 €, damit die gesamten Stornokosen der Pauschalreise versichert sind.
Ich habe eine Reise für 2 Personen gebucht und den Flug selbst mit Kreditkarte (Reiserücktrittsversicherung incl. bis 5000€) gebucht mit Flextarif und wenig Stornokosten. Kann ich die ReiseRücktrittsversicherung, die als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht wurde (7000€) über eine JahresReiserücktrittversicherung abschließen oder wird dann eine Unterversicherung angenommen?
Mündlich wurde mir bei einem Versicherer mitgeteilt, dass das so geht, da bei Unterversicherung trotzdem der volle Betrag ausgezahlt wird und dort eben nur die Pauschalreise versichert sei.
@hharry: Im Familientarif ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Summe der einzelnen Reiseleistungen zusammen. Kostet die Reise für ein Ehepaar mit Flug und Hotel für beide 10 000 €, ist das die Versicherungssumme, die der Vertrag abdecken sollte.
Wir, ein Ehepaar wollen für 4 Monate nach Thailand reisen.
Wir buchen die Flüge und das Hotel selbst und separat.
Die Flüge kosten für beide ca. 3000.- €.
Das Resort kostet 7.000.- €.
Ist es OK, wenn ich eine Reiserücktrittversicherung mit Abbruchversicherung über 10.000.-€
abschließe.
Reiner
@bikegeos: Es kann durchaus sein, dass ein Jahresvertrag zu vergleichbaren Bedingungen günstiger ist als ein Vertrag für eine Reise. Zu diesem Phänomen finden Sie auch Informationen im Text.
Daher lohnt es sich, auch diesbezüglich die Preise zu vergleichen.