
© Getty Images / Westend61 / HuberStarke
Anleger der 2014 insolvent gewordenen Prokon GmbH (heute Prokon e. G.) aus Itzehoe berichten, der Verein Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e. V. aus Duisburg habe sie angerufen. Er riet, Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und ein Angebot für einen Verkauf ihrer Anteile („Rekapitalisierung“) anzufordern.
Gegenüber Finanztest äußerte sich der Verein nicht, welche Ansprüche im Fall Prokon sich jetzt noch durchsetzen lassen sollen. Auch zu den Aufkaufangeboten äußerte er sich mit Verweis auf „Datenschutz“ nicht.
Er behauptete, Daten zu Anlagen seiner Mitglieder nur aus Selbstauskünften zu haben. Die Angerufenen versicherten Finanztest jedoch, dem Verein vor den Anrufen keine Daten gegeben zu haben. Finanztest hält den Rat für fragwürdig, zweifelt an der Seriosität des Angebots und setzt den Verein auf die Warnliste Geldanlage.
-
- Die Finanzaufsicht Bafin ist ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Für Anleger ist es daher schwer bis aussichtslos, einen Schaden von ihr ersetzt zu...
-
- Eine Finanztest-Leserin berichtet über schlechte Erfahrungen mit dem Internetbroker MonaCoin.co, der den Handel mit Kryptowährungen anbiete. Sie sei im Frühjahr 2020...
-
- Anleger von drei Nachrangdarlehen aus der auf erneuerbare Energien spezialisierten UDI-Gruppe müssen um ihr Geld fürchten. Die Emittentinnen des UDI Energie Festzins...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.