
Falsche Experten. Richter bewerten die Kriterien, nach denen bei finanzen.de „Experten“ vermitteltet wurden, als problematisch. © Getty Images / Boris Zhitkov
Das Internetportal Finanzen.de muss knapp 49 000 Euro plus Zinsen zahlen. Das Landgericht Berlin bemängelt die Vermittlung.
Urteil Landgericht Berlin
Das Portal Finanzen.de wurde vom Landgericht Berlin (Az. 3 O 389/22) verurteilt, einem Anleger 48 750 Euro plus Zinsen zu zahlen. Anleger, die sich auf der Seite registrieren, werden an sogenannte Experten vermittelt. Das Geschäftsmodell besteht jedoch darin, die Datensätze der Interessierten zu verkaufen. Im Fall des klagenden Anlegers vermittelte Finanzen.de die Euro Concept AG als „Experte“, die ihre eigenen Beteiligungen verkaufte und pleiteging. Ob Finanzen.de Berufung einlegt, wollte die zuständige PR-Managerin nicht mitteilen und auch keine weiteren Fragen beantworten. Zwei weitere unterlegene Kläger könnten auch Berufung einlegen.
Vertragsverletzung
Laut Urteil habe der Vertrag die Vermittlung eines Finanzexperten zur Beratung beinhaltet. Es sei aber weder beraten noch ein Experte vermittelt worden. Die Euro Concept AG sei schließlich keine unabhängige Beratungsfirma, sondern verkaufe eigene Anlagen. Finanzen.de habe „keine auch nur ansatzweise geeignete Prüfung der Fachkenntnisse“ vorgenommen. Die Prüfkriterien seien laut Gericht erkennbar nutzlos.
Finanzen.de auf Warnliste

Daten im Blick. Finanzen.de wirbt so für sein Finanz- und Versicherungsportal. Am Slogan sind Zweifel angebracht. © Quelle: www.finanzen.de, Screenshot: 24.01.2023 Stiftung Warentest
Laut unseren Informationen wurden weitere dubiose Firmen vermittelt, in einem Fall soll es Prokon sein, bei deren Insolvenz Anleger Geld verloren. Um künftige Fälle wie Prokon zu verhindern, wurde eigens das Kleinanlegerschutzgesetz ins Leben gerufen. In einem anderen Fall soll es sich um eine Firma handeln, deren Angebot inzwischen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersagt wurde. Weil Finanzen.de keine konkreten Angaben machen wollte, was getan wurde, um solche Probleme künftig zu verhindern, und geeignete Prüfkriterien fehlen, setzen wir die Seite auf die Warnliste Geldanlage.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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