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Testergebnisse für 112 UnfallversicherungenIm Test
112 Tarifangebote für eine private Unfallversicherung für Berufstätige und Kinder. Finanztest hat alle in Deutschland für den Vertrieb einer Unfallversicherung zugelassenen Versicherer, marktbedeutende Vermittler oder Deckungskonzeptanbieter gebeten, uns für zwei verschiedene Nachfrageinteressen von Verbrauchern Angebote zuzuschicken: für ein besonders günstiges Tarifangebot und für ein besonders leistungsstarkes Tarifangebot (etwa mit verbesserter Gliedertaxe) eines Progressionstarifs.
Folgende Vorgaben sollten eingehalten werden: Die Tarife leisten ab 1 Prozent Invalidität. Bei einer Invalidität von 25 Prozent zahlt der Versicherer eine Kapitalleistung von mindestens 25 000 Euro, bei 50 Prozent mindestens 100 000 und bei Vollinvalidität mindestens 500 000 Euro. Die Todesfallleistung beträgt 10 000 Euro.
Tabelle
Tarifangebot. Angegeben ist in der Tabelle Unfallversicherung der Tarifname und eventuell weitere Bausteine des getesteten Tarifangebots.
Grundversicherungssumme. Hiermit erreicht ein Tarif den geforderten Umfang der Kapitalleistung.
Progression. Die Höhe der Progression entscheidet zusammen mit der Grundversicherungssumme über die Auszahlung im Versicherungsfall. Bei P500 erhält der Versicherte bei Vollinvalidität 500 Prozent der vereinbarten Grundversicherungssumme. Zwei P 500-Tarife können jedoch bei 50, 75 oder 90 Prozent Invalidität unterschiedliche Zahlungen leisten.
Jahresbeiträge
Die Beiträge gelten für Einjahresverträge inklusive Versicherungsteuer. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Bei altersabhängigen Tarifen wurde ein Alter von 35 Jahren, bei Kindern von 10 Jahren zugrunde gelegt.
Niedrige/Hohe Gefahrengruppe: Die Beiträge richten sich nach dem ausgeübten Beruf. In der niedrigen Gefahrengruppe sind Kunden mit wenig gefährlichen Berufen, zum Beispiel kaufmännische Angestellte. Bei berufsabhängigen Beiträgen in der höheren Gefahrengruppe wurde der Beruf des Kfz-Mechatronikers beziehungsweise Kfz-Mechanikers zugrunde gelegt.
Kind: Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gilt angegebener Beitrag.
Untersuchungen
In das Finanztest-Qualitätsurteil gingen die Urteile für Kapitalzahlung und Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen und der Anträge ein.
Kapitalzahlung (45 %)
Das Urteil für die Kapitalzahlung ergibt sich aus dem gesamten Leistungsverlauf zwischen 1 und 100 Prozent Invalidität. Die Leistung wurde anhand ihrer Bedeutung für den Versicherten gewichtet und bewertet. Tarife, die genau die unter „Im Test“ beschriebenen Summen bieten und dazwischen linear verlaufen, wurden mit Befriedigend (3,0) bewertet.
Bedingungen (45 %)
Die Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen ergibt sich aus dem Vergleich der Bedingungen eines Tarifs mit den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer sich an den Musterbedingungen orientiert, konnte nicht schlechter als Ausreichend abschneiden. Bessere Noten gab es, wenn Tarifbedingungen über die Vorgaben der AUB 2014 hinausgehen. Diese sind wie folgt gekennzeichnet:
Ja‑Häkchen = Im Vergleich zu den AUB 2014 deutlich erweiterter Versicherungsschutz.
eingeschränkt = Zumindest eingeschränkt erweiterter Versicherungsschutz.
Nein‑X = Kein nennenswert erweiterter Versicherungsschutz.
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Testergebnisse für 112 UnfallversicherungenFolgende Regelungen in den Bedingungen haben wir bewertet
Gliedertaxe: Der Versicherer erkennt für bestimmte Gesundheitsschäden höhere Invaliditätsgrade als in den AUB 2014 an.
Ja‑Häkchen = Die Gliedertaxe ist in dieser Tarifvariante mindestens 20 Prozentpunkte besser als die der AUB 2014.
Vorerkrankungen: Haben Vorerkrankungen zur unfallbedingten Invalidität beigetragen, vermindert der Versicherer den Invaliditätsgrad um den Anteil, der der Krankheit zuzuschreiben ist. In Einzelfällen wird nicht der Invaliditätsgrad, sondern stattdessen die Leistung gemindert. Üblich ist ein Abzug, wenn die Invalidität zu 25 Prozent oder mehr auf die Krankheit zurückgeht.
Ja‑Häkchen = Erst Abzug, wenn die Invalidität zu mindestens 50 Prozent auf die Vorerkrankung zurückzuführen ist.
Fristen: Laut AUB 2014 gelten folgende Höchstfristen: Die Invalidität ist binnen 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, sie wurde binnen 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und innerhalb dieses Zeitraums von 15 Monaten auch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht (15/15/15).
Ja‑Häkchen = Es gelten deutlich verlängerte Fristen als in den AUB 2014 (zumindest 21/21/21 Monate).
Trunkenheit/Medikamente: Laut AUB 2014 sind Leistungen bei Unfällen, die durch Bewusstseinsstörungen, auch durch Trunkenheit, verursacht wurden, ausgeschlossen.
Ja‑Häkchen= Der Versicherer leistet bei Unfällen aufgrund von alkohol- und/oder medikamentenbedingten Bewusstseinsstörungen am Steuer eines Kraftfahrzeugs bis zu einem Blutalkoholwert von mindestens 1,1 Promille. Positiv bewertet wurde der Schutz bei Unfällen als Radfahrer oder Fußgänger unter Alkohol oder Medikamenten.
Schlaganfall/Herzinfarkt:
Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch Bewusstseinsstörungen wie eine Ohnmacht infolge eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts verursacht wurde.
Diabetes:
Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung wie Ohnmacht infolge eines sogenannten Zuckerschocks passiert ist.
Eigenbewegungen:
Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall Folge einer Eigenbewegung wie einer Verrenkung war.
Zeckenbiss:
Ja‑Häkchen= Der Versicherer leistet sowohl, wenn durch einen Zeckenbiss FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) als auch, wenn Borreliose verursacht wurde.
Psychische Reaktionen:
Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch bei psychischen Störungen aufgrund unfallbedingter neurologischer Schäden.
Vergiftungen:
Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch bei oraler Einführung fester oder flüssiger Stoffe und bei Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe.
Bergungskosten:
Ja‑Häkchen= Der Versicherer beteiligt sich mit mindestens 20 000 Euro an Rettungskosten, etwa nach Unfällen, die auf hoher See oder im Gebirge passiert sind.
Kosmetische Operationen:
Ja‑Häkchen = Der Versicherer zahlt mindestens 20 000 Euro, wenn unfallbedingte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht Teil der Gliedertaxe sind.
Unveränderte Fortführung über 75 Jahre:
Ja‑Häkchen = Der Versicherer führt den Vertrag zu unveränderten Konditionen auch über den 75. Geburtstag der Versicherungsnehmer hinaus fort.
Anträge (10 %)
Finanztest hat bewertet, inwieweit die Anträge (in Papierform oder elektronisch) folgende Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheitsfragen erfüllen:
- Der Versicherungsnehmer wird in einem gesonderten Hinweis mit einfachen und deutlichen Worten auf die Folgen einer fehlerhaften Beantwortung der Gesundheitsfragen (vorvertragliche Anzeigepflicht) hingewiesen.
Hinweise wie „Der Versicherer kann zurücktreten“ oder „Der Versicherer kann die Leistung verweigern“ und so weiter sind optisch hervorgehoben und stehen in der Nähe der Gesundheitsfragen auf der Vorderseite des Formulars, vor allem vor der Unterschrift des Kunden.
- Die Fragen nach Erkrankungen sind zeitlich begrenzt.
- Bei den Gesundheitsfragen wird nur nach objektiven Kriterien (etwa nach Krankheiten, Unfallfolgen oder Behinderungen) gefragt. Es gibt keine unbestimmten Fragen beispielsweise nach „Störungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder Fragen wie „Sind Sie völlig gesund?“
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Testergebnisse für 112 Unfallversicherungen-
- Eine Grundfähigkeitsversicherung hilft, wenn Menschen wichtige Fähigkeiten verlieren – und ist günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. 37 Tarife im Vergleich.
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- Die eigene Arbeitskraft ist viel Geld wert. Sie zu versichern, ist deshalb zentral. Wir zeigen die beste Lösung und Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
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- Auch Versicherer dürfen einen Versicherungsvertrag kündigen. Tun sie das, sind Kunden oft überrascht. Die Stiftung Warentest klärt auf, welche Regeln gelten.
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@schlenker1: Vielen Dank für den Hinweis. Auf das vorläufige Insolvenzverfahren weisen wir hier in der Datenbank und in dem von Ihnen genannten Artikel hin.
Diejenigen, die den Test 07/2021 aufrufen sollten beachten, dass die ELEMENT Versicherung in Insolvenz gegangen ist und die Tarife daher nicht mehr verfügbar sind, siehe
https://www.test.de/Versicherer-Element-insolvent-6189461-0/
@silvia7: Zur Absicherung des Invaliditätsrisikos empfehlen wir Tarife mit einer Progression, weil die Versicherten dann bei schwerer Invalidität ein Vielfaches der Versicherungsgrundsumme erhalten.
Wann machen Progression bzw. Dynamik Sinn?
@Andy69: Vielen Dank für Interesse an einer Aktualisierung. Im nächsten Heft wird es zur Unfallversicherung keinen Test geben. Weiter in die Zukunft hinein, darf ich Ihnen leider nicht mit Informationen zu geplanten Testvorhaben dienen.