Private Unfall­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

Private Unfall­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 112 Unfall­versicherungen freischalten

Im Test

112 Tarif­angebote für eine private Unfall­versicherung für Berufs­tätige und Kinder. Finanztest hat alle in Deutsch­land für den Vertrieb einer Unfall­versicherung zugelassenen Versicherer, markt­bedeutende Vermittler oder Deckungs­konzeptanbieter gebeten, uns für zwei verschiedene Nach­frag­einteressen von Verbrauchern Angebote zuzu­schi­cken: für ein besonders güns­tiges Tarif­angebot und für ein besonders leistungs­starkes Tarif­angebot (etwa mit verbesserter Gliedertaxe) eines Progressions­tarifs.

Folgende Vorgaben sollten einge­halten werden: Die Tarife leisten ab 1 Prozent Invalidität. Bei einer Invalidität von 25 Prozent zahlt der Versicherer eine Kapital­leistung von mindestens 25 000 Euro, bei 50 Prozent mindestens 100 000 und bei Vollinvalidität mindestens 500 000 Euro. Die Todes­fall­leistung beträgt 10 000 Euro.

Tabelle

Tarif­angebot. Angegeben ist in der Tabelle Unfallversicherung der Tarif­name und eventuell weitere Bausteine des getesteten Tarif­angebots.

Grund­versicherungs­summe. Hier­mit erreicht ein Tarif den geforderten Umfang der Kapital­leistung.

Progression. Die Höhe der Progression entscheidet zusammen mit der Grund­versicherungs­summe über die Auszahlung im Versicherungs­fall. Bei P500 erhält der Versicherte bei Vollinvalidität 500 Prozent der vereinbarten Grund­versicherungs­summe. Zwei P 500-Tarife können jedoch bei 50, 75 oder 90 Prozent Invalidität unterschiedliche Zahlungen leisten.

Jahres­beiträge

Die Beiträge gelten für Einjahres­verträge inklusive Versicherung­steuer. Der Vertrag verlängert sich auto­matisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Bei alters­abhängigen Tarifen wurde ein Alter von 35 Jahren, bei Kindern von 10 Jahren zugrunde gelegt.

Nied­rige/Hohe Gefahrengruppe: Die Beiträge richten sich nach dem ausgeübten Beruf. In der nied­rigen Gefahrengruppe sind Kunden mit wenig gefähr­lichen Berufen, zum Beispiel kauf­männische Angestellte. Bei berufs­abhängigen Beiträgen in der höheren Gefahrengruppe wurde der Beruf des Kfz-Mechatronikers beziehungs­weise Kfz-Mechanikers zugrunde gelegt.

Kind: Für Kinder und Jugend­liche bis zum 18. Geburts­tag gilt angegebener Beitrag.

Unter­suchungen

In das Finanztest-Qualitäts­urteil gingen die Urteile für Kapitalzahlung und Verbraucherfreundlich­keit der Versicherungs­bedingungen und der Anträge ein.

Kapitalzahlung (45 %)

Das Urteil für die Kapitalzahlung ergibt sich aus dem gesamten Leistungs­verlauf zwischen 1 und 100 Prozent Invalidität. Die Leistung wurde anhand ihrer Bedeutung für den Versicherten gewichtet und bewertet. Tarife, die genau die unter „Im Test“ beschriebenen Summen bieten und dazwischen linear verlaufen, wurden mit Befriedigend (3,0) bewertet.

Bedingungen (45 %)

Die Bewertung der Verbraucherfreundlich­keit der Versicherungs­bedingungen ergibt sich aus dem Vergleich der Bedingungen eines Tarifs mit den Allgemeinen Unfall­versicherungs­bedingungen (AUB 2014) des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV). Wer sich an den Musterbedingungen orientiert, konnte nicht schlechter als Ausreichend abschneiden. Bessere Noten gab es, wenn Tarifbedingungen über die Vorgaben der AUB 2014 hinaus­gehen. Diese sind wie folgt gekenn­zeichnet:

Ja‑Häkchen = Im Vergleich zu den AUB 2014 deutlich erweiterter Versicherungs­schutz.

eingeschränkt = Zumindest einge­schränkt erweiterter Versicherungs­schutz.

Nein‑X = Kein nennens­wert erweiterter Versicherungs­schutz.

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Folgende Rege­lungen in den Bedingungen haben wir bewertet

Gliedertaxe: Der Versicherer erkennt für bestimmte Gesund­heits­schäden höhere Invaliditäts­grade als in den AUB 2014 an.

Ja‑Häkchen = Die Gliedertaxe ist in dieser Tarif­variante mindestens 20 Prozent­punkte besser als die der AUB 2014.

Vorerkrankungen: Haben Vorerkrankungen zur unfall­bedingten Invalidität beigetragen, vermindert der Versicherer den Invaliditäts­grad um den Anteil, der der Krankheit zuzu­schreiben ist. In Einzel­fällen wird nicht der Invaliditäts­grad, sondern statt­dessen die Leistung gemindert. Üblich ist ein Abzug, wenn die Invalidität zu 25 Prozent oder mehr auf die Krankheit zurück­geht.

Ja‑Häkchen = Erst Abzug, wenn die Invalidität zu mindestens 50 Prozent auf die Vorerkrankung zurück­zuführen ist.

Fristen: Laut AUB 2014 gelten folgende Höchst­fristen: Die Invalidität ist binnen 15 Monaten nach dem Unfall einge­treten, sie wurde binnen 15 Monaten nach dem Unfall ärzt­lich fest­gestellt und inner­halb dieses Zeitraums von 15 Monaten auch gegen­über der Gesell­schaft geltend gemacht (15/15/15).

Ja‑Häkchen = Es gelten deutlich verlängerte Fristen als in den AUB 2014 (zumindest 21/21/21 Monate).

Trunkenheit/Medikamente: Laut AUB 2014 sind Leistungen bei Unfällen, die durch Bewusst­seins­störungen, auch durch Trunkenheit, verursacht wurden, ausgeschlossen.

Ja‑Häkchen= Der Versicherer leistet bei Unfällen aufgrund von alkohol- und/oder medikamentenbe­dingten Bewusst­seins­störungen am Steuer eines Kraft­fahr­zeugs bis zu einem Blut­alkohol­wert von mindestens 1,1 Promille. Positiv bewertet wurde der Schutz bei Unfällen als Radfahrer oder Fußgänger unter Alkohol oder Medikamenten.

Schlag­anfall/Herz­infarkt:

Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch Bewusst­seins­störungen wie eine Ohnmacht infolge eines Schlag­anfalls oder eines Herz­infarkts verursacht wurde.

Diabetes:

Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch eine Bewusst­seins­störung wie Ohnmacht infolge eines sogenannten Zucker­schocks passiert ist.

Eigenbewegungen:

Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall Folge einer Eigenbewegung wie einer Verrenkung war.

Zeckenbiss:

Ja‑Häkchen= Der Versicherer leistet sowohl, wenn durch einen Zeckenbiss FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) als auch, wenn Borreliose verursacht wurde.

Psychische Reaktionen:

Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch bei psychischen Störungen aufgrund unfall­bedingter neurologischer Schäden.

Vergiftungen:

Ja‑Häkchen= Der Versicherer zahlt auch bei oraler Einführung fester oder flüssiger Stoffe und bei Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe.

Bergungs­kosten:

Ja‑Häkchen= Der Versicherer beteiligt sich mit mindestens 20 000 Euro an Rettungs­kosten, etwa nach Unfällen, die auf hoher See oder im Gebirge passiert sind.

Kosmetische Operationen:

Ja‑Häkchen = Der Versicherer zahlt mindestens 20 000 Euro, wenn unfall­bedingte optische Beein­trächtigungen operativ gemildert werden, die nicht Teil der Gliedertaxe sind.

Unver­änderte Fortführung über 75 Jahre:

Ja‑Häkchen = Der Versicherer führt den Vertrag zu unver­änderten Konditionen auch über den 75. Geburts­tag der Versicherungs­nehmer hinaus fort.

Anträge (10 %)

Finanztest hat bewertet, inwieweit die Anträge (in Papierform oder elektronisch) folgende Anforderungen im Hinblick auf die Gesund­heits­fragen erfüllen:

  • Der Versicherungs­nehmer wird in einem gesonderten Hinweis mit einfachen und deutlichen Worten auf die Folgen einer fehler­haften Beant­wortung der Gesund­heits­fragen (vorvertragliche Anzeige­pflicht) hingewiesen.

Hinweise wie „Der Versicherer kann zurück­treten“ oder „Der Versicherer kann die Leistung verweigern“ und so weiter sind optisch hervorgehoben und stehen in der Nähe der Gesund­heits­fragen auf der Vorderseite des Formulars, vor allem vor der Unter­schrift des Kunden.

  • Die Fragen nach Erkrankungen sind zeitlich begrenzt.
  • Bei den Gesund­heits­fragen wird nur nach objektiven Kriterien (etwa nach Krankheiten, Unfall­folgen oder Behin­derungen) gefragt. Es gibt keine unbe­stimmten Fragen beispiels­weise nach „Störungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder Fragen wie „Sind Sie völlig gesund?“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.02.2025 um 14:33 Uhr
    Element

    @schlenker1: Vielen Dank für den Hinweis. Auf das vorläufige Insolvenzverfahren weisen wir hier in der Datenbank und in dem von Ihnen genannten Artikel hin.

  • schlenker1 am 25.02.2025 um 23:16 Uhr
    Achtung, einige Tarife gibt es nicht mehr

    Diejenigen, die den Test 07/2021 aufrufen sollten beachten, dass die ELEMENT Versicherung in Insolvenz gegangen ist und die Tarife daher nicht mehr verfügbar sind, siehe
    https://www.test.de/Versicherer-Element-insolvent-6189461-0/

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.10.2024 um 09:05 Uhr
    Tarife mit einer Progression

    @silvia7: Zur Absicherung des Invaliditätsrisikos empfehlen wir Tarife mit einer Progression, weil die Versicherten dann bei schwerer Invalidität ein Vielfaches der Versicherungsgrundsumme erhalten.

  • sivia7 am 28.10.2024 um 21:25 Uhr
    Progression, Dynamik

    Wann machen Progression bzw. Dynamik Sinn?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.10.2024 um 13:03 Uhr
    Update

    @Andy69: Vielen Dank für Interesse an einer Aktualisierung. Im nächsten Heft wird es zur Unfallversicherung keinen Test geben. Weiter in die Zukunft hinein, darf ich Ihnen leider nicht mit Informationen zu geplanten Testvorhaben dienen.